§25a UstG , Vorsteuerabzugsberechtigte

Hallo liebe forum user,
ich habe da mal ein paar fragen.
Was bedeutet genau der paragraph §25a UstG ?

Herr X ( hat ein Kleingewerbeschein ) hat ein Auto von einem Auto Händler Herr Y im Wert von 6000€ gekauft.

Auf der Rechnung steht drauf:

Nettopreis: 6000€
(x)für Vorsteuerabzugsberechtigte kein Umsatzsteuerausweis möglich, §25a UstG

( )zuzügl. Ust. 19% (Option zur Regelsteuerung) Betrag
Gesamtpreis:6000€

(Also nur das erste angekreuzt,zweite ist freibleibend)

Nun will Herr X das Auto zum gleichen Preis an eine Privatperson verkaufen.Muss Herr X oder die Privatperson dann noch die Ust. entrichten?

Ich bedanke mich schonmal im vorraus und hoffe um Antworten.

Mfg SYLA

Halo Syla,

§ 25 a UStG bedeutet, dass ein Kleinunternehmer keine USt abführen muß. Dies gilt genauso für Privatleute.

Wenn du privat ein Auto verkaufst, mußt Du keine Umsatzsteuer ans Finanzamt zahlen und deshalb darfst du
auch keine Umsatzsteuer offen auf der Rechnung ausweisen.

Wenn du Unternehmer bist und wenig Umsätze machst (

soweit mir bekannt ist, wird bei gebrauchtwagen oft nur der zugewinn versteuert, bin da aber kein profi

eigentlich ganz einfach … hier lesen
http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteuergesetz_%28D…

mfG Charlie Metzger

Hallo, zu steuerlichen Fragen gebe ich grundsätzlich keine Auskunft, da dies nur Angehörige der steuerberatenden Berufe dürfen. umd

Hallo,
kurz und bündig, hier kann ich Dir garnix sagen oder erklären.
Da müsste ich mich selbst erst einarbeiten.
MFG
Parkettmeister