Hallo!
Ich habe vom Jugendamt Antrag auf Hilfe nach dem SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe § 27 ff SGB VIII Hilfe zur Erziehung bekommen. Meine Exfrau hat unsere Tochter aus dem Haus weggeworfen. Jugendamt weiß Bescheid. Heute wohnt die Tochter wieder Zuhause und sagt, dass es alles ok ist. Die Exfrau hat sie selbst nach Hause gebracht. Ich habe trotzdem diesen Antrag bekommen. Die Tochter wird in 4 Monaten 18 Jahre alt. Nach ihrem Geburtstag will sie mit ihrem 24-jährigen Freund zusammenziehen. Ich verstehe den Sinn des Antrages nicht, genau gesagt, warum ich diesen unterschreiben muss? Und muss ich es wirklich? Oder habe ich Recht gegen diesen Antrag werden?
Diese Geschichte dauerte 2 Monate lang, Jugendamt hat mich nicht angerufen, nicht an mich geschrieben. Als meine Frau erfahren hat, dass ich garnichts vom Jugendamt bekommen habe, hat sie sofort JA informiert. Und nur danach habe ich diesen Antrag bekommen. Können Sie mir bitte erklären, ob ich wirklich diesen Antrag unterschreiben MUSS? Ich habe sehr gute Verhältnisse mit meiner Tochter. Sie ist ein kluges, verantwortungsvolles Kind. Sie arbeitet auf Basis.
Ich bekomme genug Briefe vom JA wegen des Unterhaltsgeldes, muss ich jetzt noch Maßnahmen bezahlen, wobei meiner Exfrau erklärt wird, wie sie die Kinder erzielen soll?
Ich kann nicht verstehen, warum ausgerechnet meine Exfrau an meine Unterschrift unter diesem Antrag so interessiert ist?
Danke im Voraus!
Alex S.