Eine Verkäuferin in einer Metzgerei
hat laut Arbeitsvertag
eine wöchnetlichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag)von 42Std.
Der Urlaubsanspruch beträgt 27 WOCHENTAGEN.
Wieviel Tage werden dann pro Woche Urlaub abgezogen??? 5 oder 6???
Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers zum 01.09. Steht dem Arbeitnehmer dann trotzdem der gesammte Jahresurlaub von 27 WOCHENTAGEN zu?
Ich hoffe ihr könnt weiter helfen…
LG
Tanja