Eine Verkäuferin in einer Metzgerei
hat laut Arbeitsvertag
eine wöchnetlichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag)von 42Std.
Der Urlaubsanspruch beträgt 27 WOCHENTAGEN.
Wieviel Tage werden dann pro Woche Urlaub abgezogen??? 5 oder 6???
Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers zum 01.09. Steht dem Arbeitnehmer dann trotzdem der gesammte Jahresurlaub von 27 WOCHENTAGEN zu?
Ich hoffe ihr könnt weiter helfen…
LG
Tanja
Eine Verkäuferin in einer Metzgerei
hat laut Arbeitsvertag
eine wöchnetlichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag)von 42Std.
Der Urlaubsanspruch beträgt 27 WOCHENTAGEN.
Wieviel Tage werden dann pro Woche Urlaub abgezogen??? 5 oder
6???
Natürlich 5 ! Es können nur soviel Tage abgezogen werden, wie auch gearbeitet hätten müssen. Urlaub wird grundsätzlich in (Arbeits-)Tagen gerechnet
Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers zum 01.09.
Zum 01.09. kann eigentlich nicht gekündigt werden. Gemeint ist wohl der 31.08. ???
Steht
dem Arbeitnehmer dann trotzdem der gesammte Jahresurlaub von
27 WOCHENTAGEN zu?
Wenn das Arbeitsverhältnis bereits am Jahresanfang bestanden hat: JA
wegen dem Umkehrschluß aus § 5 Abs. 1c BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html
Allerdings kann ein neuer AG den Urlaubsanspruch des lfd. Jahres auf den bereits gewährten Urlaub anrechnen wg. § 6 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__6.html
Ich hoffe ihr könnt weiter helfen…
Glaube schon
LG
&Tschüß
Tanja
Wolfgang
Danke lieber Wolfgang für die schnelle und nette Antwort 
Zum 01.09. kann eigentlich nicht gekündigt werden. Gemeint ist wohl der 31.08. ???
Gemeint ist natürlich zum 31.08.
Wenn das Arbeitsverhältnis bereits am Jahresanfang bestanden hat: JA
Ja, seit mitte September 2010. Das hat sich erledigt…
Natürlich 5 ! Es können nur soviel Tage abgezogen werden, wie auch gearbeitet hätten müssen. Urlaub wird grundsätzlich in (Arbeits-)Tagen gerechnet
Laut AN gilt das nicht für den Einzelhandel, da dort in der Regel auch Samstags gearbeitet wird.
Denn, wenn man will, könnte man ja Samstag auch aufmachen.
Dann wären es ja 6 Arbeitstage, somit auch 6 Tage Urlaub 
LG Tanja
Hallo
Wieviel Tage werden dann pro Woche Urlaub abgezogen??? 5 oder
6???
Natürlich 5 ! Es können nur soviel Tage abgezogen werden, wie
auch gearbeitet hätten müssen. Urlaub wird grundsätzlich in
(Arbeits-)Tagen gerechnet
Das ist nicht korrekt. Entscheidend ist, was vereinbart ist.
Steht
dem Arbeitnehmer dann trotzdem der gesammte Jahresurlaub von
27 WOCHENTAGEN zu?
Wenn das Arbeitsverhältnis bereits am Jahresanfang bestanden
hat: JA
Siehe Antwort im thread hierüber.
Gruß,
LeoLo
Hallo
Der Urlaubsanspruch beträgt 27 WOCHENTAGEN.
Wie ist denn der vollständige und konkrete Wortlaut des Paragraphen hierzu im Arbeitsvertrag?
Gruß,
LeoLo
Hallo
Hallo LeoLo
Wieviel Tage werden dann pro Woche Urlaub abgezogen??? 5 oder
6???
Natürlich 5 ! Es können nur soviel Tage abgezogen werden, wie
auch gearbeitet hätten müssen. Urlaub wird grundsätzlich in
(Arbeits-)Tagen gerechnet
Das ist nicht korrekt. Entscheidend ist, was vereinbart ist.
Was ist denn jetzt nicht korrekt ?
Wenn 5 Tage vereinbart oder aber regelmäßig gearbeitet werden, dann können für Urlaub auch nur 5 Tage abgezogen werden. Das ist anders auch nicht mit § 13 BUrlG machbar Und das Urlaub grundsätzlich nur in Tagen gerechnet wird, ist ein eherner Grundsatz des Urlaubsrechts. also klär mich bitte mal auf, unter welcher Konstellation Dein Einwand zu verstehen ist.
Auch eine evtl. andere Regelung der Zwölftelung ist nur aufgrund eines TV möglich. Im Fleischerhandwerk keine ich keine derartige Regelung. wenn du genaueres weißt, dann laß’ mich bitte nicht in Unwissenheit sterben.
Gruß,
LeoLo
&Tschüß
Wolfgang
Wieviel Tage werden dann pro Woche Urlaub abgezogen??? 5 oder
6???
Natürlich 5 ! Es können nur soviel Tage abgezogen werden, wie
auch gearbeitet hätten müssen. Urlaub wird grundsätzlich in
(Arbeits-)Tagen gerechnet
Das ist nicht korrekt. Entscheidend ist, was vereinbart ist.
laut Arbeitsvertag
eine wöchnetlichen Arbeitszeit (Montag bis Freitag)von 42Std.
Hallo.
Der Urlaubsanspruch beträgt 27 WOCHENTAGEN.
Wie ist denn der vollständige und konkrete Wortlaut des
Paragraphen hierzu im Arbeitsvertrag?
Ääääh,
Die wöchentliche Arbeitszeit (Mo.-Fr.) beträgt 42 Stunden.
Der Urlaubsanspruch beträgt 27 Wochentage pro Jahr.
Darüber steht das Finanzielle und darunter Probezeit und beginn…
Sonst nichts…
LG Tanja
Hallo Wolfgang
Das ist nicht korrekt. Entscheidend ist, was vereinbart ist.
Was ist denn jetzt nicht korrekt ?
Wenn 5 Tage vereinbart oder aber regelmäßig gearbeitet werden,
dann können für Urlaub auch nur 5 Tage abgezogen werden. Das
ist anders auch nicht mit § 13 BUrlG machbar Und das Urlaub
grundsätzlich nur in Tagen gerechnet wird, ist ein eherner
Grundsatz des Urlaubsrechts. also klär mich bitte mal auf,
unter welcher Konstellation Dein Einwand zu verstehen ist.
Wenn der Urlaubsanspruch in Werktagen vereinbart ist, dann werden für eine freie Woche 6 Urlaubstage fällig - ungeachtet der regelmäßigen Arbeitszeit. Das widerspricht in keinster Weise dem BUrlG. Vereinbare ich also einen Urlaubsanspruch von 36 Werktagen mit einem Teilzeitbeschäftigten, der 3 Tage / Woche arbeitet, so hat dieser auch nur 6 Wochen Urlaub und nicht etwa 12.
Gruß,
LeoLo
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Hallo
Mit dem Gesamtwerk sollte man mal zur Gewerkschaft bzw einem Fachanwalt marschieren. Die Urlaubsvereinbarung wird vermutlich noch zu Streit führen, denn sie ist wischi-waschi. Der Arbeitgeber hat sich weder mit WERKtage noch mit ARBEITStage klar positioniert. Es ist imho zu vermuten, daß hier im gerichtlichen Streitfalle aufgrund der Unklarheit der Formulierung zugunsten des AN ausgegelgt werden dürfte und von 27 Arbeitstagen Urlaub (also 5 Urlaubstage Abzug für eine freie Woche) auszugehen ist.
Gruß,
LeoLo