§28 BDSG - als Mieter einer Mietwohnung benannt

Liebe/-r Experte/-in,

Ich wohne derzeit in einer Mietwohnung einer Wohnungsgenossenschaft. Diese hatte vor einiger Zeit an viele Mieter (auch Nachbarn) Mieterhöhungsschreiben verschickt, begründet mit der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Da wir erst 2002 in dieses Wohngebiet gezogen sind, zahlen wir schon eine höhere Miete und haben somit kein entsprechendes Schreiben erhalten.

Nun wurden wir gestern durch unseren Vermieter informiert, dass wir auf mindestens einen Schreiben an andere Mieter der Genossenschaft als Vergleichwohnung (gemäß §558 BGB) gemeldet wurden. Also mit kompletter Anschrift, Miethöhe und Namen.

Es wird gnädigerweise noch drauf hingewiesen, dass falls andere Mieter vorbeikommen sollten, wir diese nicht in die Wohnung lassen müssen. Dies sollte dann im Beisein eines Vertreters der Genossenschaft (Vermieter) erfolgen.

Nun meine Frage:

  1. Darf der Vermieter einfach meine Daten an Fremde herausgeben? Er beruft sich in seinem Schreiben auf §28 BDSG.

  2. Muss ich tatsächlich dem Vermieter mit anderen Mietern Zutritt zu meiner Wohnung gewähren?

Danke im Voraus

Hallo,

auch wenn der Vermieter sich auf § 28 BDSG beruft (hier vermutlich auf Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2), ist es eine mietrechtliche Frage. Ob nämlich ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Bekanntgabe dieser personenbezogenen Daten besteht, ergibt sich aus dem Mietrecht. Nur wenn ein solches vorhanden ist und schutzwürdige Interessen des Mieters nicht überwiegen, wäre § 28 Abs. 1 Satz 1 Ziff. 2 BDSG eine Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten an andere MieterInnen.

Die Frage nach dem Betretungsrecht ist eine ausschließlich mietrechtliche Frage.

Viele Grüße,

W.H.

Bin gerade von einer Reise zurück und finde Ihre Anfrage vor.

Lassen Sie sich den Datenschutzbeauftragten Ihrer Genossenschaft geben und lassen Sie sich von ihm Ihre zu Recht gestellten Fragen beantworten. Falls unbefriedigend, setzen Sie sich mit mir in Verbindung! Lieben Gruß Manfred von Reumont, www.mvr-datenschutz.de