§ 285 Nr. 25 verrechnete Schulden?

Hallo,

ich beschäftige mich derzeit beruflich mit den Anhangangaben, die nach Bilmog für Pensionsrückstellungen notwendig sind. Ich hab soetwas nie selbst berechnet, habe in dem Bereich also nur Grundkenntnisse.

Meine Frage: Was ist genau der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden die nach 285 nr. 25 HGB angegeben werden müssen?

Meine Vermutung:

Pensionszusagen Stand 31.12.2010: 50.000 €

Planvermögen: 20.000 €

Abzinsung der Pensionzusage: 10.000 €

d.h. es wäre nur noch eine Rückstellung von 20.000 € zu bilden, da 20.000 € durch das Planvermögen gedeckt sind und 10.000 € durch die Abzinsung der Rückstellung weggfallen.

M.e. nach wären die 30.000 € der Betrag der dem Erfüllungsbetrag der verechneten Schulden entspricht. Ist das so richtig?

oder sind es 20.000 € (Planvermögen)?

Danke für alle Antworten

Hallo didi26,
ich sehe das genauso. Die Rückstellung für die Pensionszusage würde ja ohne Planvermögen genau 40.000 € betragen (also 50.000 € abzgl. Abzinsung). Durch die jetzt gültigen Bilanzierungsregeln ist dieser Betrag mit dem Vermögen zu saldieren, was nur der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dient. In dem Falle 20.000 €. Somit bilanzierst Du die Rückstellung mit 20.000 €.
Der Erfüllungbetrag der verrechneten Schulden für die Anhangangaben wären die 40.000 €.