Hallo,
ich beschäftige mich derzeit beruflich mit den Anhangangaben, die nach Bilmog für Pensionsrückstellungen notwendig sind. Ich hab soetwas nie selbst berechnet, habe in dem Bereich also nur Grundkenntnisse.
Meine Frage: Was ist genau der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden die nach 285 nr. 25 HGB angegeben werden müssen?
Meine Vermutung:
Pensionszusagen Stand 31.12.2010: 50.000 €
Planvermögen: 20.000 €
Abzinsung der Pensionzusage: 10.000 €
d.h. es wäre nur noch eine Rückstellung von 20.000 € zu bilden, da 20.000 € durch das Planvermögen gedeckt sind und 10.000 € durch die Abzinsung der Rückstellung weggfallen.
M.e. nach wären die 30.000 € der Betrag der dem Erfüllungsbetrag der verechneten Schulden entspricht. Ist das so richtig?
oder sind es 20.000 € (Planvermögen)?
Danke für alle Antworten