Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich auf § 2 a EStG.
Als Beispiel, wenn ein deutsches Stammhaus eine aktive Betriebsstätte in Brasilien hält und die Betriebsstätte Verluste erzielt, sind zum einen die Verluste der Betriebsstätte durch den Verlustvortrag und - rücktrag in Brasilien zu berücksichtigen und gemäß § 2a EStG auch beim deutschen Stammhaus.
Das führt dazu, dass die Verluste in Deutschland und in Brasilien zu einer Minderung der Steuerbemessungsgrundlagen der Folgeperioden in Brasilien und in der Periode der Verlusterzielung in Deutschland führt. Eine doppelte Verlustnutzung soll doch aber analog zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vermieden werden. Oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Menzel