§ 2a EStG doppelte Verlustnutzung möglich?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Frage bezieht sich auf § 2 a EStG.

Als Beispiel, wenn ein deutsches Stammhaus eine aktive Betriebsstätte in Brasilien hält und die Betriebsstätte Verluste erzielt, sind zum einen die Verluste der Betriebsstätte durch den Verlustvortrag und - rücktrag in Brasilien zu berücksichtigen und gemäß § 2a EStG auch beim deutschen Stammhaus.
Das führt dazu, dass die Verluste in Deutschland und in Brasilien zu einer Minderung der Steuerbemessungsgrundlagen der Folgeperioden in Brasilien und in der Periode der Verlusterzielung in Deutschland führt. Eine doppelte Verlustnutzung soll doch aber analog zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vermieden werden. Oder nicht?

Mit freundlichen Grüßen

Jessica Menzel

Hallo Jessica
Deine Frage betrifft keins meiner Wissensgebiete, leider kann ich dir nicht helfen.
Freundliche Grüsse regi

Hallo,

das ist so speziell, da kann ich leider nicht weiterhelfen.

mfg

Regina

Sorry, aber ich bin Techniker und kein Steuerberater. Die Frage dürfte sogar einem großen Teil der Profis den Schweiß auf die Stirn treiben, trotzdem kann ich in diesem Fall nur an Diese verweisen.

da weiß ich nicht recht Bescheid

Hallo Jessica,
das gehört nicht zu meinem Fachgebiet.
Bitte daher an einen Fachmann wenden.
Viel Erfolg.
Tina

Hallo Jessica,

sorry, das ist nicht mein Fachgebiet und zu lange her.

Hoffe, es weiß jemand anderes aus dem Forum.

Viele Grüße

Jorma