Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
meine Frage bezieht sich auf § 2 a EStG.
Als Beispiel, wenn ein deutsches Stammhaus eine aktive Betriebsstätte in Brasilien hält und die Betriebsstätte Verluste erzielt, sind zum einen die Verluste der Betriebsstätte durch den Verlustvortrag und - rücktrag in Brasilien zu berücksichtigen und gemäß § 2a EStG auch beim deutschen Stammhaus.
Das führt dazu, dass die Verluste in Deutschland und in Brasilien zu einer Minderung der Steuerbemessungsgrundlagen der Folgeperioden in Brasilien und in der Periode der Verlusterzielung in Deutschland führt. Eine doppelte Verlustnutzung soll doch aber analog zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vermieden werden. Oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Menzel
Antwort § 2a EStG
Hallo, lieber Kaktus,
es tut mir leid, doch ich kann Deine Frage nicht beantworten. Trotzdem viel Erfolg hier im Forum.
Grüße
Brendon
Hallo Jessica,
in dem Bereich kenne ich mich nicht aus
sory
Ben
Liebe Jessica,
ich kenne das Doppelbesteuerungsabkommen mit Brasilien nicht. Insofern kann ich nichts zu Ihrem Fall sagen. In der Tat sollte aber ein doppelter Verlustabzug ausgeschlossen sein. Möglicherweise haben Sie hier eine „Gesetzeslücke“ entdeckt?
Liebe Jessica,
ich kann Ihnen zeigen wie eine Umwandlung der Steuerlast in Realeinkommen möglich ist: http://tinyurl.com/bsl9lrr, oder Ihnen ein Schweizer Bankkonto ohne Mindesteinlage und ohne Schufa vermitteln: http://tinyurl.com/878t4hf, oder Ihnen den Weg zeigen, wie Sie mit einer Eigenbelastung von nur ca. 100.- Euro pro Monat eine Steuersparende Immobilie erwerben können und damit auch Ihre Rentenlücke schliessen: http://tinyurl.com/6lnxxxq. Aber ich kann und darf Ihnen in meiner Tätigkeit als Finanzkaufmann diesbezüglich leider Antwort geben. Mein Tipp: Steuerberater konsultieren - ist auch telefonisch möglich (Google). Weitere Infos gerne auch als PN.
Schöne Grüsse und alles Gute
Günther Seidl
Hallo,
muss ich passen, dies übersteigt meine Fähigkeiten.