2Hauptwohnsitze in D und Ö?

Also, ich habe mich bereits durch die beträge gelesen, jedoch keine zutreffende aussage gefunden.
angenommen man wohnt in österreich, ist also auch hier gemeldet und in deutschland abgemeldet. nun braucht man einen reisepass, hat jedoch einige schwierigkeiten mit dem konsulat in salzburg. deswegen überlegt man jetzt, wie es wäre, wenn man einen zweiten hauptwohnsitz in deutschland anmeldet, um dort dann unkompliziert und kostengünstiger einen reisepass zu beantragen? das deutschland als zweitwohnsitz nicht möglich ist, ist nun schon bekannt, aber wie ist das nun mit einem zweiten hauptwohnsitz?
wäre für schnelle antworten sehr dankbar

Hat die fiktive Person die deutsche oder die österreichische Nationalbürgerschaft?

Hallo,
es ist kein Problem 2 Hauptwohnsitze zu haben. Also einen in Österreich und einen in Deutschland.
Meist ist die Adresse der Eltern dafür gut geeignet. Denn man bekommt an diese Adresse dann auch behördliche Briefe geschickt.

MfG

deutsche staatsbürgerschaft…

1 „Gefällt mir“

Hallo,

es ist kein Problem 2 Hauptwohnsitze zu haben. Also einen in
Österreich und einen in Deutschland.
Meist ist die Adresse der Eltern dafür gut geeignet. Denn man
bekommt an diese Adresse dann auch behördliche Briefe
geschickt.

Man sollte die Wohnung in Deutschland dann auch regelmäßig bewohnen.

Wenn man die Wohnung nicht bewohnt, so wäre das eine Scheinmeldung; eine Scheinmeldung ist wiederum eine Ordnungswidrigkeit, die verfolgt werden kann.

Viele Grüße von Sid

1 „Gefällt mir“

Hallo,
das Meldegesetz ist ja Ländersache, d.h. ob es überall gleich geregelt ist, weiss ich nicht.

Aber meine Meldebehörde selbst hat mir den Vorschlag gemacht, mich bei meinen Eltern anzumelden, als ich ins Ausland gezogen bin. Und ich kenne sehr viele Leute, aus den verschiedensten Bundesländer, die das genau so machen.

Und ich kann im Meldegesetz auch nirgendwo was finden, dass man an seinem Hauptwohnsitz in Deutschland wirklich wohnen muss.

MfG

hallo,

das Meldegesetz ist ja Ländersache, d.h. ob es überall gleich
geregelt ist, weiss ich nicht.

Die Meldegesetze der einzelnen Bundesländer variieren ein wenig, aber richten sich doch alle nach dem Melderechtsrahmengesetz.

Und ich kann im Meldegesetz auch nirgendwo was finden, dass
man an seinem Hauptwohnsitz in Deutschland wirklich wohnen
muss.

Melderechtsrahmengesetz § 11 Abs. 1 u. 2 Allgemeine Meldepflicht

vor allem Abs. 2 "wer keine neue Wohnung bezieht (= bewohnt), hat sich abzumelden.

Somit ist eine „defacto-Meldung“ bei den Eltern nicht gesetzeskonform.

Gruß von Sid

1 „Gefällt mir“

Hallo Sid,

also ich bin kein Jurist und ich will mich ja auch gar nicht streiten. :smile:
Aber scheinbar ist es gesetzlich nicht so deutlich geregelt. Wie z.b. hier nach zu lesen ist: http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Es ist einfach nicht konkret festgelegt, wieviele Tage man in der Wohnung anwesend sein muss, dass diese als bezogen gilt.

Gruss

Hi ich_vogel,

also ich bin kein Jurist und ich will mich ja auch gar nicht
streiten. :smile:
Aber scheinbar ist es gesetzlich nicht so deutlich geregelt.
Wie z.b. hier nach zu lesen ist:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&

Es ist einfach nicht konkret festgelegt, wieviele Tage man in
der Wohnung anwesend sein muss, dass diese als bezogen gilt.

Gruss

Hat denn hier irgendjemand was davon gesagt, wieviele Tage man eine Wohnung bewohnen muß?
Ich hab davon geschrieben, daß man die Wohnung auch bewohnen muß und nicht nur ne Anmeldung macht aber dort dann gar nicht wohnt (z.B. weil die Eltern nur ne 2-Zi-Wohnung hätten).

Nur für Postadresse ist ne Meldung nicht notwendig.
Post kann man sich nachschicken lassen.
Amtliche Post wie Wahlunterlagen kriegt man natürlich nicht wenn man abgemeldet ist, da müßte man sich dann schon am Konsulat oder der Botschaft melden und dort seinem Wahlrecht nachkommen.

Gruß von Sid

1 „Gefällt mir“