2i Mieter ablehnen möglich weil Wohnung zu klein?

Hallo,

einfach eine allgemeine Frage dazu, ob es in Deutschland eine Regelung gibt ab welcher Mindestquadratmeterzahle zwei Personen in einer Wohnung wohnen dürfen?
Ob ein Vermieter, sonst solvente und verlässliche Mieter ablehnen kann, wenn er meint, das Mietobjekt sei zu klein. Und mit welcher nachvollziehabren Begründung könnte er das tun? Welcher Nachteil entsteht ihm bei zwei Mietern im Gegensatz zu nur einem Mieter?
Und ob und wie lange jemand bei einem anderen in der Wohnung (in einer bestehenden Partnerschaft) einziehen darf, ohne den Vermieter darüber zu informieren.

Danke, für die Hilfe.

Es gibt da tatsächlich Rechtsvorschriften die verhindern sollen, dass Wohnungsnot durch Vermieter ausgenutzt und jede „Hundehütte“ als Wohnraum vermietet werden kann.

Die Rechtssprechung geht davon aus, dass für 2 Personen bei einem Wohnraum für jede Person mindestens 9 qm zur Verfügung stehen müsste, also der Raum min. 18 qm.

—Wenn der Mieter weitere Personen aufnimmt, kann der Vermieter wegen Überbelegung das Mietverhältnis fristlos kündigen (LG München).

Hallo,

einfach eine allgemeine Frage dazu, ob es in Deutschland eine
Regelung gibt ab welcher Mindestquadratmeterzahle zwei
Personen in einer Wohnung wohnen dürfen?

-Die Rechtssprechung geht davon aus, dass für 2 Personen bei einem Wohnraum für jede Person mindestens 9 qm zur Verfügung stehen müsste, also der Raum min. 18 qm.

Ob ein Vermieter, sonst solvente und verlässliche Mieter
ablehnen kann, wenn er meint, das Mietobjekt sei zu klein. Und
mit welcher nachvollziehabren Begründung könnte er das tun?

—Ergibt sich aus erster Antwort.

Welcher Nachteil entsteht ihm bei zwei Mietern im Gegensatz zu
nur einem Mieter?

— Zumindest eine schnellere Abnutzung der Wohnung, größere Lärmbelästigung.

Und ob und wie lange jemand bei einem anderen in der Wohnung
(in einer bestehenden Partnerschaft) einziehen darf, ohne den
Vermieter darüber zu informieren.

—Es gibt die Regelung des Besuches von 6 Wochen im Jahr, aber wenn der Vermieter das nicht will, sollte man das berücksichtigen und sich einen anderen Wohnraum suchen.

LG:smile:

Danke, für die Hilfe.

Hallo,

einfach eine allgemeine Frage dazu, ob es in Deutschland eine
Regelung gibt ab welcher Mindestquadratmeterzahle zwei
Personen in einer Wohnung wohnen dürfen?

Es gibt keine Mindestquadratmeterzahl die gesetzlich geregelt ist.

Nebenbei: Einem 2 Personen-ALG2 Haushalt stehen bis zu 60qm zu.

Alleine bei grober Überbelegung kann ein VM kündigen wenn das Mietobjekt dabei Schaden nehmen könnte… Urteile dazu bitte googeln.
Die liegt bie 2 Personen wohl kaum vor.

Ob ein Vermieter, sonst solvente und verlässliche Mieter
ablehnen kann, wenn er meint, das Mietobjekt sei zu klein.

Ja. Er muss auch keine 400qm Wohnung an jemanden vermieten nur weil sich der potentielle Mieter dies durchausleisten könnte - es gilt nun mal Vertragsfreiheit in Deutschland bei den Mietverträgen.

Und
mit welcher nachvollziehabren Begründung könnte er das tun?

Das ist das blöde an der Vertragsfreiheit… er muss es noch nicht mal begründen… und wenn dann darf es nicht gegen Gesetze wie das Anti-Diskriminierungsgesetz verstossen. Die begründung zu klein Verstösst nicht dagegen.
Mag vorgeschoben sein… vielleicht passt ihm ja einfach das Gesicht nicht.

Welcher Nachteil entsteht ihm bei zwei Mietern im Gegensatz zu
nur einem Mieter?

Das er sich mit 2 Personen herumschlagen muss? Mehr logische Gründe fallen mir persönlich nicht ein.

Und ob und wie lange jemand bei einem anderen in der Wohnung
(in einer bestehenden Partnerschaft) einziehen darf, ohne den
Vermieter darüber zu informieren.

Generell gilt für die Aufnahme des Lebenspartners, dass der VM zustimmen muss, der M aber in der Regel einen Anspruch auf die Zustimmung hat… hierzu http://lexetius.com/2003/12/426

Die von dir angefragte Frage geht also in Richtung Besuch.

Der Besuch ist der vorübergehende Aufenthalt in den Mieträumen.
Ist der Besuch dauerhaft, liegt eine grundsätzlich genehmigungspflichtige Gebrauchsüberlassung vor.
Wie lange ein Besuch als Besuch durchgeht geht ist schwer ermittelbar und hängt vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung geht hier in der Regel von 4 bis 6 Wochen aus.

Gruss HighQ

Noch ein möglicher Grund:
Die Fluktuation bei Kleinwohnungen ist bei Paaren größer. Entweder kommt noch jemand dazu und es fehlt dann Platz, oder man trennt sich und die Miete wird für den Einzelnen zu hoch (kann, muss nicht).

vnA

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