2Jahre nach Schaden bezahlen? Sonderkündigung

Hallo Leute,
ich habe 2 Fragen.

  1. Weiß einer wie das ist, wenn man einen Unfall mit dem Auto baut (minimaler Schaden), ob man die Versicherung vor Schadensbegleichung wechseln kann?
    und
  2. Stimmt es, dass der Unfallgegner also der Geschädigte bis zu 2 Jahre nach dem Unfall den Schaden bezahlt haben will (von der Versicherung)?
    LG und danke im Vorraus.

Zu 1: Ja
zu 2: Diese Frage verstehe ich nicht.

Schon mal danke für die Antwort.
zu 2. Die Versicherung meiner Mutter sagte ihr, dass der Unfall nach 3 Monaten zu den Akten gelegt wird, wenn sich der Geschädigte nicht meldet (wegen der Höhe der Schadensbegleichung) und dass wenn er sich nicht innerhalb von 2 Jahren meldet, der Unfall ganz zu den Akten gelegt wird. Wenn er sich aber vor Ablauf dieser 2 Jahre meldet, der Schaden noch beglichen wird.

Zu 1: Ja
zu 2: Diese Frage verstehe ich nicht.

Ja, jede Vers. legt irgendwann die Akten weg, wenn der Geschädigte sich nicht meldet. Er kann dies aber innerhalb der gesetzl. Verjährungsfristen (m. E. drei Jahre) grundsätzl. immer noch tun.

Hallo,

zu 1.
Nach einem Schadenfall hat man m.W. immer das Recht, die Versicherung zu wechseln. Schadensregulierung liegt natürlich auch bei dieser und nicht bei der neuen.

zu 2.
Hier kann ich keine Aussage treffen, denke aber nicht, dass die Frist so lange ist.

Gruß,
Micha

wechseln kann man immer…

die Entschädigung zahlt die Vers. und somit obliegt es ihr wann gezahlt wird…

Gruß