Hallo, ich habe folgende Frage:
Stelle man sich vor zwei Personen beziehen zusammen eine Wohnung als Wohngemeinschaft. Der Mietvertrag umfasst eine Kündigungssperrfrist von 24 Monaten.
Einer der Mieter ist Student und der andere muss die Stadt beruflich verlassen.
Ist eine ausserordentliche Kündigung möglich oder nicht?
Meines Wissens nach ist ein 2 Jahresvertrag mit einem Studenten sittenwidrig und berufliche Gründe verschieben ja den Lebensmittelpunkt…
Tja, wirklich weiterhelfen kann ich da nicht. Aber mir scheint das nicht wahrscheinlich, dass der Vermieter auf dieser Frist bestehen kann. Am besten einigt man sich natürlich im Gespräch mit diesem.Frag doch mal beim Mieterschutzbund nach!
Viel Erfolg!
Hallo,leider bin ich für derlei keine Expertin,aber ich würde Ihnen empfehlen,mit dem Mietvertrag zum Amtsgericht…Rechtspfleger zu gehen. Die Auskünfte der Rechtspfleger sind,meines Wissens,kostenfrei.
mfg Uagnr
Ich bin nicht sicher, würde aber nicht darauf bauen, dass ein Mietvertrag mit 24 Monaten Kündigungssperrfrist für einen Studenten sittenwidrig ist. Natürlich können berufliche Gründe den Lebensmittelpunkt verschieben, allerdings muss man davon ausgehen, dass Mieter das einplanen. Der Vermieter hatte offenbar ein Interesse an einem langfristigen Mietverhältnis. Ich glaube kaum, dass obige Gründe (Sittenwidrigkeit, berufliche Veränderung) eine ausserordentliche Kündigung ermöglichen. Am sinnvollsten scheint mir zu sein, dem Vermieter die Fakten aufzuzeigen und ihm anzubieten für Nachmieter zu sorgen.
Hallo Spider!
Ich bin kein Experte in Sachen Mietverträge, aber ich finde Verträge sind dazu da um eingehalten zu werden. Warum habt ihr den einen 2 Jahres- Mietvertrag abgeschlossen? Mit Absprache mit Eurem Vermieter kann aber der Mietvertrag aufgelöst werden wenn ein Folgemieter von Euch besorgt wird. Dieser Folgemieter kann allerdings 2 mal vom Vermieter abgelehnt werden.
Gruß hoerby
weis ich nicht,frag einen Experten.
Hallo
Da kann ich Dir leider nicht weiter helfen.