2mal 400 euro basis ist erlaubt ?

hallo an alle,
habe 2 fragen
1- welches amt ist zustendig für eine meldung da ein arbeitgeber beschäftig eine person auf 2 euro basis ???
2- darf ein arbeitnehmer mit 400 euro basis arbeiten volzeit und die überstunden verlagern auf 3-4 monate in voraus ???
Danke für die antwort

Hallo,
solange die 400,00 € mtl. insgesamt nicht überschritten werden können mehrere geringsfügige Beschäftigungen nebeneinander ausgeübt werden weil diese zusammengerechnet werden.
Neben einer Vollbeschäftigung kann eine geringfügige Beschäftigung mit 400,00 € ausgeübt werden, allerdings nicht beim gleichen Arbeitgeber.
Gruss
Czauderna

das sit mir klar aber ein arbeiter auf basis hat zu leisten 2 stunden pro tag oder 40-50 stunden bis er hat die 400 euro basis , aber bei uns in betrib er arbeitet 8 stunden täglich uns seine stunden werden werlagert auf monate in voraus - er arbeitet jetz für monat Mai 2011.
gruss
anonimus

Sie können mehr als einen Minijob haben. Sie müssen bei Ihren Arbeitgebern jedoch den Hinweis auf Mehrfachbeschäftigung geben. Warum? Ihre gesamten Einkünfte (auch Zins-, Mieteinnahmen etc.) werden als Grundlage zur Ermittlung der Versicherungspflicht benötigt. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet darüber Auskünfte zu liefern. Gegebenfalls mit Einkommensbescheinigungen etc.
Für den Arbeitgeber gilt, ein Minijob liegt vor, wenn der Lohn im Monat nicht mehr als 400,- EUR beträgt, bzw. der jährliche Lohn auf 12 Monate gerechnet nicht 4.800 EUR überschreitet. Ausnahmen gelten, wenn ein Minijobber „einspringt“ (z. B. Krankheitsvertretung; erhöhter Produktionsauftrag etc.) Dann kann es sein, dass ein Arbeitnehmer unvorhersehbar mehr verdient, allerdings nicht länger als zwei Monate. Die Höhe der Überschreitung ist in dem Zuge nicht relevant und fällt nicht in die Versicherungspflicht.
Also - der jährliche Betrag darf 4.800,- EUR nicht übersteigen, bzw. 400,- EUR monatlich. Ausnahme gilt für unvorhersehbare max. 2 Monate.
Dies gilt für den Arbeitgeber als Berechnungsgrundlage, ob Minijobber oder versicherungspflichtiger Arbeiter.
Ganz wichtig: Für den Arbeitnehmer gilt. Hat er mehrere 400,-EUR-Jobs und übersteigt insgesamt die genannten Grenzen, ist er versicherungspflichtig!

Sie können mehr als einen Minijob haben. Sie müssen bei Ihren
Arbeitgebern jedoch den Hinweis auf Mehrfachbeschäftigung
geben. Warum? Ihre gesamten Einkünfte (auch Zins-,
Mieteinnahmen etc.
) werden als Grundlage zur Ermittlung der
Versicherungspflicht benötigt.

unfug…

gruß inder

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