Hallo,
einige Sachen wurden in einem 2nd Hand Shop abgegeben, nun fehlt ein 3-teiliges Kleid und eine Bluse. Die Verkäuferin will keinen Schadensersatz leisten, mit der Begründung:
Haftungsausschluss stehe in den AGBs und sie hätte darauf hingewiesen. Das stimmt nicht! (allerdings stehen die AGBs auf der Rückseite eines DIN A5-Zettels, welcher auch unterschrieben wurde, ohne natürlich genau darauf zu achten 
Heute war ich nochmals dort, weil die Sachen zudem selber wieder herausgesucht werden müssen (habe erst vor einer Woche mit einer Bekannten wirklich den ganzen Laden durchsucht und jedes einzelen Teil in der Hand gehabt- und der Laden ist groß…).
Die Verk. war von Anfang an extrem patzig und es kam zu einem fürchterlichen Streit. Es geht nicht um diese paar Klamotten, inzwischen eher um das Prinzip. Da keinerlei Kooperation, Unfreundlichkeit, Lügen. Sie wollte weder ihren Namen noch den Namen des Inhabers nennen, geschweige denn, wann er erreichbar sei. Außerdem wollte ich so einen Zettel mit den AGBs haben (auf dem Abholzettel steht jedenfalls nichts), diesen hat sie mir unter dem Vorwand verweigert, sie dürfe ihn nicht herausgeben. Wo gibt es denn sowas??
Frage: sind diese, m.E. Kommissionäre, wirklich jeglicher Haftung bei Diebstahl etc. entbunden, selbst wenn es in den AGBs steht? Gibt es überhaupt eine Chance an die vereinbarte Verkaufssumme für die wahrscheinlich gestohlenen Sachen zu kommen?
Was ist mit dem HGB „Kommissionsgeschäft“ §390?
Vielen Dank für Eure Mühe!!
Hi Du
Heute war ich nochmals dort, weil die Sachen zudem selber
wieder herausgesucht werden müssen (habe erst vor einer Woche
mit einer Bekannten wirklich den ganzen Laden durchsucht und
jedes einzelen Teil in der Hand gehabt- und der Laden ist
groß…).
Gestern warst Du schon wieder im Laden oder wie ist das jetzt zu verstehen? 
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
Wenn Du ein Posting mangels Antworten noch mal reinsetzt, solltest Du wenigstens den Text anpassen oder darauf hinweisen, daß Du das Posting noch mal setzt, weil Du hoffst, daß doch noch eine Antwort kommt.
Gruß
Edith
(allerdings stehen die AGBs auf
der Rückseite eines DIN A5-Zettels, welcher auch
unterschrieben wurde, ohne natürlich genau darauf zu achten
-(
damit ist der fall wohl erledigt. du hast was unterschrieben ohne es zu lesen. jetzt müßtest du nur noch beweisen, daß du des lesens nicht mächtig bist. vielleicht hast du denn eine chance… bummer.
gruß
datafox
Sie wollte weder ihren Namen noch den
Namen des Inhabers nennen, geschweige denn, wann er erreichbar
sei. Außerdem wollte ich so einen Zettel mit den AGBs haben
(auf dem Abholzettel steht jedenfalls nichts), diesen hat sie
mir unter dem Vorwand verweigert, sie dürfe ihn nicht
herausgeben. Wo gibt es denn sowas??
Hallo,
ich schätze ein Fall für das Gewerbeaufsichtsamt, bzw. IHK. Jedes ordentliche Ladenlokal muss sich bzw. den Inhaber klar erkennen lassen können.
An deiner stelle hätte ich die Personalien durch die Polizei feststellen lassen, o.k. nicht für 2,50 Euro oder so, aber im Grunde sind sie dazu verpflichtet den Inhaber, bzw. die AGB´s rauszurücken.
Rechtschutzversichert ?
Gruß
caschmi