2nd-Hand-Lizenzen/Macromedia

Hat jemand von Euch Erfahrungen mit Software-Kauf aus zweiter Hand? Vor allem mit der entsprechenden Registrierung bei den Lizenzgebern (Herstellern)?

Ich habe von einer Firma, die sich verkleinert hat, diverse Software-Lizenzen gekauft. Einen Kaufvertrag habe ich und einige CD-Roms wurden mir auch ausgehändigt - aber leider nicht alle. Angeblich sei die gekaufte Macromedia-Software nicht mehr auffindbar. Ich halte also die letzte vereinbarte Kaufrate noch zurück, möchte aber auf meine Ansprüche nicht verzichten.
Da im Kaufvertrag die Lizenznummern aufgeführt sind, betrachte ich mich als deren Eigentümerin und habe versucht, diesen Eigentümerwechsel bei den Lizenzgebern anzumelden. Adobe hat prompt reagiert - aber Macromedia schweigt sich aus.

Das Problem ist, dass ich jetzt Freehand neu installieren muss und so keine Möglichkeit sehe, mir eine Ersatz-CD schicken zu lassen.

Hallo DeeDee,

Du solltest mit 2nd-hand Kauf von Software sehr(!) vorsichtig sein und im vorhinein mit dem offiziellen Vertreiber/Hersteller Rücksprache halten.

Grund: Software-Lizenzen sind häufig nur personenbezogene Nutzungsrechte(!) an einer Software und dementsprechend nur mit sehr viel gutem Willen des Vertreibers/Herstellers handelbar!

Wenn also z.B. eine GmbH pleite geht, erlischen schlicht und ergreifend die Nutzungsrechte, da ist dann nichts mit Konkursmasse!

Grüße
Jürgen

Seit wann sind Software-Lizenzen an eine Person gebunden??? Es gibt zwar Studentenlizenzen, dies sind aber eine Ausnahme!

Selbst OEM-Versionen dürften frei gehandelt werden. Auch wenn diverse Hersteller dies nicht gerne sehen, die Gericht lächeln höchstens über solch Versuche der Marktmanipulation.

Das Unternehmen braucht auch nicht über einen Eigentumsübergang informiert werden. Geschweige denn zustimmen! Wäre ja noch schöner, wenn die Autohersteller beim Verkäuf mitreden dürften!!! Solange man einen offiziellen Kaufvertrag hat, ist alles OK.

Gruß
Falke

Hallo Falke,

es mag Dich überraschen, aber im professionellen, hochpreisigen Bereich (CAD, Simulationssysteme…) sind Lizensen definitiv nicht ohne Erlaubnis des Herstellers übertragbar und auf Personen (u.a. juristische Personen) und häufig sogar auf einen Rechner bezogen. Das mag für Dich nicht vorstellbar sein, ist aber so. Dass Microsoft vielleicht davon abweicht (-en muss), kann sein, ist aber im Grunde genommen vom Hersteller und seiner Vertriebsform (Bundle-Kauf inkl. Rechner) abhängig.

Ausserdem weise ich nochmal ausdrücklich darauf hin, dass Du beim Kauf einer Software im allgemeinen nur ein Nutzungsrecht an dieser Software erwirbst und nichts weiteres. Das kannst Du Dir (man zeihe mir den Vergleich) ähnlich wie das Zahlen einer Miete für eine Wohnung vorstellen. Dieses Nutzungsrecht kannst Du schliesslich auch nicht einfach weiterverticken. Und dieser Rechtehandel hat nichts, aber auch gar nichts mit einem Gebrauchtwagenkauf zu tun!

Also nochmals: Vorsicht beim (Ver-)Kauf von Software, da Du nur ein Nutzungsrecht handelst, das Dir der Hersteller zuerkennt, und das nahezu beliebig eingeschränkt sein kann.

Grüße
Jürgen

Hey Jürgen!

Ist natürlich möglich, dass Simulationssysteme wie die Flugsimulatoren für die Lufthansa und die Bundeswehr für 100.000 Mio. DM an das Unternehmen gebunden sind. Muss ich zugeben, dass ich solch Programm nicht auf meinem Rechner laufen hab.

Aber der gehobene Standard-User, der vielleicht sich noch Photoshop oder Freehand leistet, dürfte von dieser Thematik wenig betroffen sein.

Bzgl. Bundles ist die Rechtslage umstritten. Gerichte sehen diesen (wirschaftlichen) Zwang mit Argusaugen, insbesondere das neue System ist juristisch fragwürdig. Bei OEM-Versionen haben die Gerichte (soviel ich weiß) entschieden, dass diese Programme an nichts gebunden sind und frei gehandelt werden dürfen.

Es ist klar, dass man an einer Software kein Eigentum erwirbst, sondern nur ein Nutzungsrecht. Dieses ist aber auf unbestrimmte Dauer ausgelegt und kann daher - wie jedes anderes Nutzungsrecht (Musik-CDs!!) - frei verkauft und gekauft werden.

Dein Beispiel mit der Miete ist aber definitiv falsch gewählt, weil hier eine Nutzung an eine bestimmte regelmäßige Gegenleistung (Mietzahlung) gekoppelt ist. Bei einer Software (mal von Flugsimulatioren und evtl. Steuerungsgeräten für das Space Shuttle ausgenommen :wink: ) erkauft man sich dieses Nutzungsrecht auf unbestimmte Zeit. Die Gegenleistung (Kaufpreis) wird einmalig entrichtet. Oder hat dein Word ein Verfallsdatum, nach dem es nicht mehr funktioniert??

Gruß
Falke

Hi Falke,

also 100 Mio ist sicher etwas übertrieben, aber das geht durchaus bei wenigen 1000? los.

Ach ja, hier z.B. ein Zitat des Nutzungvertrages von Macromedia (habe mir doch noch die Mühe gemacht, ihn zu suchen, da hier ja wohl Unglauben herrscht):

Nutzungslizenz

Macromedia erteilt Ihnen eine beschränkte, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz, für die keine Unterlizenzen vergeben werden dürfen, und zwar für die Nutzung einer Kopie der Software, entweder (1) durch eine einzige Person, die die Software persönlich auf einem oder mehreren Computern nutzt, oder (2) durch mehrere Personen, die sie nicht gleichzeitig auf einer einzelnen Workstation nutzen, aber nicht beides.

Zu finden: http://www.macromedia.com/de/software/homesite/produ…

Was meinst Du heisst „nicht übertragbar“?

Alleine dieser freiwillige, nachfolgende Passus von Macromedia ermöglicht den Verkauf:

Übertragung

Vorausgesetzt, dass sich der Empfänger schriftlich mit den Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden erklärt, dürfen Sie alle Ihre Rechte aus diesem Vertrag übertragen, indem Sie alle Medien, alle Upgrades und die gesamte zugehörige Dokumentation zusammen mit diesem Vertrag übertragen. Sie dürfen keine Kopien der Software oder der zugehörigen Dokumentation behalten. Falls es sich bei der Software und der zugehörigen Dokumentation um ein Upgrade einer früheren lizenzierten Version der Software handelt, muss jede Übertragung alle früheren Versionen der Software und der Dokumentation beinhalten.

Und genau darauf weise ich hier hin, dass man sich vorher schlau macht, ob man darf oder nicht!

Grüße
Jürgen

Ich glaube, ich weiß warum ihr aneinander vorbei redet…

Was Macromedia, Microsoft oder -werauchimmer- in seine Vertragsbedingungen schreibt, ist für den Kunden nur so weit bindend, wie es auch deutschen Gesetzen entspricht. Will sagen: klar kann Macromedia schreiben, daß die Lizenz nicht übertragbar ist. Gemäß gängiger Rechtsprechung ist sie es trotzdem, insbesondere deshalb, weil man die Lizenzbedingungen in der Regel erst zu sehen bekommt, wenn man sie durch öffnen einer Verpackung schon „anerkannt“ hat.

Also: ich würde mich nicht auf Macrovision verlassen, sondern mir eine zur Lizenz passende ISO-Datei auf einer der Seiten mit den vielen Z besorgen, sie mir auf CD brennen, fertig. Möchte mal sehen, wie ein Hersteller mir an den Karren fahren will, wenn ich die Lizenz legal besitze…

Pop

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@Pop
Völlig richtig!

@Jürgen
Macromedia sagt zwar, dass eine Lizenz nicht übertragbar ist, schreibt dann aber weiter, wie eine Übertragung vonstatten gehen kann! Nicht sehr konsequent, oder? Die anderen Punkte in der Nutzungslizenz sind klar und nicht abzustreiten!

Ob der „freiwillige“ Passus so freiwillig ist, bezweifle ich. Dies ist der Punkt den ich bereits mehrere Male ansprach und auch Pop erwähnte. Schön wenn Macromedia meint, dass ihre Lizenzen nicht übertragbar sind, das geltende Recht und die Rechtssprechung sagt aber halt etwas anderes. Macromedia wird halt zähneknirschend dieses Passus mit eingefügt haben, um nicht jedesmal auf die Schnauze zu fallen.

Manche wollten sogar schon einige hundert Mark, um einen registrierten Nutzer durch einen anderen zu ersetzen. Selbst darauf muss man sich als User nicht einlassen. Einfach das Unternehmen informieren, was die mit der Info machen, bleibt denen überlassen. Eine Registrierung ist nicht zwingend notwendig. Das einzige, was MS z.B. mit dieser Aktion bewirkte war, dass sich erschreckend weniger Nutzer ihre Software registrieren ließen. Wurde aber (so weit ich weiß) wieder eingestellt.

Daher meine These: Nicht auf die Nutzungslizenzen zu schauen und lieber nach dem dt. BGB schauen.

Gruß
Falke :wink:

Hallo Falke,

ich habe jetzt mal das Microsoft OEM-Urteil mit Rechts-Kommentar durchgelesen:

INHO geht es dort um folgendes:

Wenn ein Hersteller direkt an Dich das Nutzungsrecht verkauft, kann er jederzeit die Übertragbarkeit einschränken, so dass Du keine Chance auf Weiterverkauf hast.

Wenn der Hersteller einem Händler die Softwarelizenz mit dem Ziel des Weiterverkaufs verkauft, dann hat er damit bei einem tatsächlichen Weiterverkauf jedes Mitspracherecht verloren. Eben das ist Microsoft mit seinem Verkauf über Computerhersteller passiert… Problematisch kann es werden, wenn Du zwar den Datenträger im Handel kaufen kannst, Du aber über einen weiteren Freigabeschritt die Lizenz vom Hersteller direkt freigeschaltet bekommst. Hier tut sich IMHO ein noch nicht wirklich geklärter Graubereich auf, da das Urteil als Voraussetzung für eine Beschränkung der Übertragbarkeit u.a. eine einzelvertragliche Lizensierung vorschreibt. Wenn Du also persönlich Deine Lizenz freischalten lässt…?

=> Eine Software, die Du auch bei Mediamarkt o.ä. funktionsfähig erhälst, kannst Du jederzeit verticken oder gebraucht kaufen, eine Software, die Du nur vom Hersteller direkt beziehen kannst, ist in diesem Bezug auf Übertragbarkeit zu prüfen. Bei oben genannten Zwischenlösungen?:frowning:

Schwere Geburt, alles nicht so einfach…
Jürgen:smile:

Da wir das jetzt geklärt haben…
Dank an die Diskussionsbeteiligten, ich habe wieder einiges dazugelernt. Einschränkungen machen die Software-Hersteller nach meinen Informationen, u.a. deshalb, damit die Käufer nicht zeitlich befristet ihr Nutzungsrecht weiterverkaufen (und wiedererwerben) können - denn das würde den Handel untergraben. Es gibt auch noch ein paar andere Gründe, die ich mal hörte, aber das ist hier überhaupt nicht relevant.

Ich habe im Einklang mit dem EULA die Nutzungsrechte erworben, obwohl ich sie nach der „userbezogen-Sichtweise“ eigentlich schon besaß, denn die Lizenz war auf mich als Mitarbeiterin registriert und die Firma gibt’s ja auch nicht mehr.

Jetzt besteht immer noch das Problem, dass Macromedia sich hierzu überhaupt nicht äußert, auch die dort gespeicherte Kontakt-eMailadresse nicht ändert - und dass ich einen Ersatzdatenträger brauche. Ich möchte mir ungern auf illegalem Weg eine CD-ROM besorgen, um auf meinem neu aufgesetztem Rechner Freehand wieder zu installieren. Den Lizenz-Key habe ich ja, das Handbuch auch. Nur eben keinen Datenträger mehr.