2te Schulische ausbildung ( Erpartes aufrbrauchen bevor barfög beantragt wird...)

Hallo Leute eine Frage: herrx ist 23 Jahre alt hat mit 16 eine Berufliche Ausbildung angefangen und abgeschlossen (Zerspanungsmechaniker) anschliessend drei Jahre vollzeit
in diesem beruf gearbeitet. ( seid februar diesen jahres ist er arbeitslos) aufgrund psychicher probleme ( auch job bedingt) hat er sich entschieden eine neue „schulische ausbildung“ anzufangen( 3 Jahre), hat bereits eine stelle für  oktober diesen jahres.nun wird diese ausbildung nicht vergütet, dh ihm steht monatl. durcfh barfög+nebenjob(300 basis) + ANTEILMÄSSIGES Arbeitslosengeld 2  ca 1000 euro zu.
vor ca anderthalb jahren hat er einen sparvertrag seiner mutter übernommen der mal für seine zukunftspläne gedacht war( Umzug… Hausbau… etc) private streitigkeiten führten dazu das die mutter nicht mehr bereit war diesen sparvertrag fortzuführen und er somit auf herrn x überschrieben wurde ( dies zählt nun zu seinem Vermögen ca 17000 euro ) 
nun muss her x ja wie er im internet erfahren hat sein gesamtes erspartes incl. bausparvetrag lebensversicherung und den zuvor erwähnten sparvertrag. aufbrauchen  (Freibetrag 5200 Nrw) das ist ja wohl ein witz, da geht er 7 jahre arbeiten  zahlt steuern wie kein anderer spart sogar noch für seine zukunft und jetzt soll er all das aufbrauchen bevor er barfög bekommt??? wo andere quasi ihr halbes leben studieren ( nichts gegen diese Leute) und das barvög ohne weiteres in die tasche stecken…?? herr x überlegt nun bevor er den barfög antrag stellt seinen sparvetrag auf jemand anderen zu übertragen seiner mienung nach hätte er somit am tag des antrages kein erspartes was er aufbrauchen könnte… was sagt ihr dazu?? schon kla das manche jetz sagen wieso soll der staat jetzfür dich blechen, wenn du erspartes hast. sry aber dafür hat herr x absolut kein verständnis da reisst er sich als jugendlicher schon am riemen und spart was das zeug hält für sowas dann…
ist es möglich diesen sparvertrag umzuschreiben?? ohne rechtliche folgen davon zu tragen ( herr x hat es schon von anderen fällen gehört, möchte sich aber gerne noch mehr meinungen dazu anhören )

Hallo,

respekt an Herrn X.

Bafög und andere Leistungen werden halt nach Bedürfdigkeit bezahlt, so dass Herrn X sich zurecht aufregt.

Vielleicht war es ungeschickt, dass die Mutter den Sparvertrag nicht mehr auf ihren Namen führt. Sie hätte die Sparraten ja sicher aussetzen können.

Vielleicht sollte Herr X sich erkundigen, ob und wie ihm eine Umschulung finanziert werden könnte.

Wenn Herr X das Geld verschenkt, ist es verschenkt. Es darf keine Nebenabreden geben, dass es in 5 Jahren wieder zurückgeschenkt wird oder so.

Wenn Herr X das Geld ausgibt (teures Fahrrad, oder vielleicht etwas von bleibenderem Wert) ist es für das Amt auch weg.

Wenn Herr X das Geld in einem Urlaub verprasst, ist es auch weg.

Verboten wäre es jedoch, das Geld abzuheben, es irgendwo in einer Schublade zu lagern, auf die paar hunter € Zinsen in 3Jahren zu pfeifen und dies beim Amt zu verheimlichen.

Gruß
achim

Moin,

nachdem Münzer schon die richtige Antwort gegeben hat, hätte ich ´noch ei, zwei Anmerkungen.

nun muss her x ja wie er im internet erfahren hat sein
gesamtes erspartes incl. bausparvetrag lebensversicherung und
den zuvor erwähnten sparvertrag. aufbrauchen  (Freibetrag 5200
Nrw) das ist ja wohl ein witz, da geht er 7 jahre arbeiten
 zahlt steuern wie kein anderer

Hier wage ich zu betweifeln, dass Herr X mehr Steuern gezahlt hat, als ich es zur Zeit tue.

spart sogar noch für seine
zukunft

Und die Zusatzausbildung hat mit der Zukunft nichts zu tun?

und jetzt soll er all das aufbrauchen bevor er barfög
bekommt!!!??? wo andere quasi ihr halbes leben studieren (
nichts gegen diese Leute) und das barvög ohne weiteres in die
tasche stecken…??

Das ist sachlich kompletter Quatsch. Grundsätzlich ist das BAFöG auf die Mindeststudienzeit begrenzt.

herr x überlegt nun bevor er den barfög
antrag stellt seinen sparvetrag auf jemand anderen zu
übertragen seiner mienung nach hätte er somit am tag des
antrages kein erspartes was er aufbrauchen könnte…

Das fehlt ihm nur dann, wenn er die verfügung heirüber aufgibt, es also verschenkt.

was sagt
ihr dazu?? schon kla das manche jetz sagen wieso soll der
staat jetzfür dich blechen, wenn du erspartes hast. sry aber
dafür hat herr x absolut kein verständnis da reisst er sich
als jugendlicher schon am riemen und spart was das zeug hält
für sowas dann…

Da hat sich Herr X dann überlegt, dass er lieber mein Geld nimmt als sein eigenes? Kann er das vielleicht nochmal begründen?

TET

najaaa… hiermit bedanknt sich herr x dann mehr oder weniger!