2x Hagelschaden

Hallo Versicherer :smile:

Annahme:
Jemand kauft ein Auto mit mittlerem Hagelschaden, fÀhrt ein paar Jahre.
Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn ĂŒberhaupt)?

GrĂŒĂŸe!

Timsy

Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

HagelschĂ€den werden ĂŒber die Teilkasko reguliert.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn ĂŒberhaupt)?

Wenn die Versicherung von dem ersten Hagelschaden erfĂ€hrt, könnte es sein, dass der zweite Schaden nicht vollstĂ€ndig ĂŒbernommen wird.

Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

HagelschĂ€den werden ĂŒber die Teilkasko reguliert.

Macht nix, TK ist hÀufig in der VK enthalten :smile:
Aber erspart dem VN die Hochstufung im Schadenfall, ist also durchaus wichtig.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn ĂŒberhaupt)?

Wenn die Versicherung von dem ersten Hagelschaden erfÀhrt,
könnte es sein, dass der zweite Schaden nicht vollstÀndig
ĂŒbernommen wird.

Was soll der VN tun; er will sich spÀter nicht vorwerfen lassen, dass er gemauschelt hat, kann aber nicht jede Delle in alt/ neu sortieren.

Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt den Vorschaden angibt?

Danke!

Timsy

Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

HagelschĂ€den werden ĂŒber die Teilkasko reguliert.

Macht nix, TK ist hÀufig in der VK enthalten :smile:

falsch, TK ist immer in der VK enthalten!

Aber erspart dem VN die Hochstufung im Schadenfall, ist also
durchaus wichtig.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn ĂŒberhaupt)?

Wenn die Versicherung von dem ersten Hagelschaden erfÀhrt,
könnte es sein, dass der zweite Schaden nicht vollstÀndig
ĂŒbernommen wird.

Was soll der VN tun; er will sich spÀter nicht vorwerfen
lassen, dass er gemauschelt hat, kann aber nicht jede Delle in
alt/ neu sortieren.

Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt
den Vorschaden angibt?

Der Versicherer veranlasst ein Gutachten. Hierbei wird mit Sicherheit festgestellt, dass es sich um mindestens 2 SchÀden handelt.

Was dann gezahlt wird, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Danke!

Timsy

Gruß Merger

Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

HagelschĂ€den werden ĂŒber die Teilkasko reguliert.

Macht nix, TK ist hÀufig in der VK enthalten :smile:

falsch, TK ist immer in der VK enthalten!

sorry for OT:
FĂŒr alle, die heute zum ersten Mal im Zwischennetz rumgleiten (= im Internet surfen):
Genau das wollte der Verfasser (= ich) mit dem Smiley hinter „enthalten“ ausdrĂŒcken


Aber erspart dem VN die Hochstufung im Schadenfall, ist also
durchaus wichtig.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn ĂŒberhaupt)?

Wenn die Versicherung von dem ersten Hagelschaden erfÀhrt,
könnte es sein, dass der zweite Schaden nicht vollstÀndig
ĂŒbernommen wird.

Was soll der VN tun; er will sich spÀter nicht vorwerfen
lassen, dass er gemauschelt hat, kann aber nicht jede Delle in
alt/ neu sortieren.

Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt
den Vorschaden angibt?

Der Versicherer veranlasst ein Gutachten. Hierbei wird mit
Sicherheit festgestellt, dass es sich um mindestens 2 SchÀden
handelt.

DafĂŒr ist es zu spĂ€t, denn - siehe oben - der GeschĂ€digte hat ja bereits den Vorschaden angegeben.

Was dann gezahlt wird, kann hier im Forum nicht beurteilt
werden.

Schade. Ich denke, sowas ist kein einzigartiger Vorfall und frage daher hier. Es geht nicht nur um eine Zahlung, sondern auch um die AblĂ€ufe in so einem Fall. Danke trotzdem fĂŒr deine globale EinschĂ€tzung der Möglichkeiten dieses Forums.

GrĂŒĂŸe!

Timsy

Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt
den Vorschaden angibt?

Der Versicherer veranlasst ein Gutachten. Hierbei wird mit
Sicherheit festgestellt, dass es sich um mindestens 2 SchÀden
handelt.

DafĂŒr ist es zu spĂ€t, denn - siehe oben - der GeschĂ€digte hat
ja bereits den Vorschaden angegeben.

UnabhÀngig ob der GeschÀdigte den Vorschaden angegeben hat,
wird ein Gutachten erstellt.

Was dann gezahlt wird, kann hier im Forum nicht beurteilt
werden.

Schade. Ich denke, sowas ist kein einzigartiger Vorfall und
frage daher hier.

Fragen kann man immer. Nur etwas zum Nachdenken!

Weder ist die Höhe des Schadens bekannt, noch um was fĂŒr ein Fahrzeug es sich handelt. Auch ist uns das Gutachten nicht bekannt.

Wie soll man hier einen Schaden beurteilen können, ohne als Hellseher mit einer Glaskugel durch die Welt zu schreiten ?

Es geht nicht nur um eine Zahlung, sondern
auch um die AblÀufe in so einem Fall.

Der Ablauf wurde bereits geschildert.
Ich vergaß allerdings zu erwĂ€hnen, dass die Entscheidung ĂŒber die Schadenshöhe, der Versicherer auf Grund des Gutachtens trift.

Gruß Merger

Schade. Ich denke, sowas ist kein einzigartiger Vorfall und
frage daher hier. Es geht nicht nur um eine Zahlung, sondern
auch um die AblĂ€ufe in so einem Fall. Danke trotzdem fĂŒr deine
globale EinschÀtzung der Möglichkeiten dieses Forums.

Schadensregulierung ist individuell. Das macht jede Versicherung anders und jeder Fall liegt anders, deswegen kann man hierzu tatasÀchlich nicht Generelles sagen.