2x Hagelschaden

Hallo Versicherer :smile:

Annahme:
Jemand kauft ein Auto mit mittlerem Hagelschaden, fährt ein paar Jahre.
Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn überhaupt)?

Grüße!

Timsy

Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

Hagelschäden werden über die Teilkasko reguliert.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn überhaupt)?

Wenn die Versicherung von dem ersten Hagelschaden erfährt, könnte es sein, dass der zweite Schaden nicht vollständig übernommen wird.

Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

Hagelschäden werden über die Teilkasko reguliert.

Macht nix, TK ist häufig in der VK enthalten :smile:
Aber erspart dem VN die Hochstufung im Schadenfall, ist also durchaus wichtig.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn überhaupt)?

Wenn die Versicherung von dem ersten Hagelschaden erfährt,
könnte es sein, dass der zweite Schaden nicht vollständig
übernommen wird.

Was soll der VN tun; er will sich später nicht vorwerfen lassen, dass er gemauschelt hat, kann aber nicht jede Delle in alt/ neu sortieren.

Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt den Vorschaden angibt?

Danke!

Timsy

Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

Hagelschäden werden über die Teilkasko reguliert.

Macht nix, TK ist häufig in der VK enthalten :smile:

falsch, TK ist immer in der VK enthalten!

Aber erspart dem VN die Hochstufung im Schadenfall, ist also
durchaus wichtig.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn überhaupt)?

Wenn die Versicherung von dem ersten Hagelschaden erfährt,
könnte es sein, dass der zweite Schaden nicht vollständig
übernommen wird.

Was soll der VN tun; er will sich später nicht vorwerfen
lassen, dass er gemauschelt hat, kann aber nicht jede Delle in
alt/ neu sortieren.

Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt
den Vorschaden angibt?

Der Versicherer veranlasst ein Gutachten. Hierbei wird mit Sicherheit festgestellt, dass es sich um mindestens 2 Schäden handelt.

Was dann gezahlt wird, kann hier im Forum nicht beurteilt werden.

Danke!

Timsy

Gruß Merger

Er hat Vollkasko, es hagelt wieder und verschlechtert den Zustand des Wagens deutlich.

Hagelschäden werden über die Teilkasko reguliert.

Macht nix, TK ist häufig in der VK enthalten :smile:

falsch, TK ist immer in der VK enthalten!

sorry for OT:
Für alle, die heute zum ersten Mal im Zwischennetz rumgleiten (= im Internet surfen):
Genau das wollte der Verfasser (= ich) mit dem Smiley hinter „enthalten“ ausdrücken…

Aber erspart dem VN die Hochstufung im Schadenfall, ist also
durchaus wichtig.

Wie wird sowas in der Praxis gehandhabt (wenn überhaupt)?

Wenn die Versicherung von dem ersten Hagelschaden erfährt,
könnte es sein, dass der zweite Schaden nicht vollständig
übernommen wird.

Was soll der VN tun; er will sich später nicht vorwerfen
lassen, dass er gemauschelt hat, kann aber nicht jede Delle in
alt/ neu sortieren.

Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt
den Vorschaden angibt?

Der Versicherer veranlasst ein Gutachten. Hierbei wird mit
Sicherheit festgestellt, dass es sich um mindestens 2 Schäden
handelt.

Dafür ist es zu spät, denn - siehe oben - der Geschädigte hat ja bereits den Vorschaden angegeben.

Was dann gezahlt wird, kann hier im Forum nicht beurteilt
werden.

Schade. Ich denke, sowas ist kein einzigartiger Vorfall und frage daher hier. Es geht nicht nur um eine Zahlung, sondern auch um die Abläufe in so einem Fall. Danke trotzdem für deine globale Einschätzung der Möglichkeiten dieses Forums.

Grüße!

Timsy

Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt
den Vorschaden angibt?

Der Versicherer veranlasst ein Gutachten. Hierbei wird mit
Sicherheit festgestellt, dass es sich um mindestens 2 Schäden
handelt.

Dafür ist es zu spät, denn - siehe oben - der Geschädigte hat
ja bereits den Vorschaden angegeben.

Unabhängig ob der Geschädigte den Vorschaden angegeben hat,
wird ein Gutachten erstellt.

Was dann gezahlt wird, kann hier im Forum nicht beurteilt
werden.

Schade. Ich denke, sowas ist kein einzigartiger Vorfall und
frage daher hier.

Fragen kann man immer. Nur etwas zum Nachdenken!

Weder ist die Höhe des Schadens bekannt, noch um was für ein Fahrzeug es sich handelt. Auch ist uns das Gutachten nicht bekannt.

Wie soll man hier einen Schaden beurteilen können, ohne als Hellseher mit einer Glaskugel durch die Welt zu schreiten ?

Es geht nicht nur um eine Zahlung, sondern
auch um die Abläufe in so einem Fall.

Der Ablauf wurde bereits geschildert.
Ich vergaß allerdings zu erwähnen, dass die Entscheidung über die Schadenshöhe, der Versicherer auf Grund des Gutachtens trift.

Gruß Merger

Schade. Ich denke, sowas ist kein einzigartiger Vorfall und
frage daher hier. Es geht nicht nur um eine Zahlung, sondern
auch um die Abläufe in so einem Fall. Danke trotzdem für deine
globale Einschätzung der Möglichkeiten dieses Forums.

Schadensregulierung ist individuell. Das macht jede Versicherung anders und jeder Fall liegt anders, deswegen kann man hierzu tatasächlich nicht Generelles sagen.