Wie regelt das die Versicherung, wenn er aktiv und ungefragt
den Vorschaden angibt?
Der Versicherer veranlasst ein Gutachten. Hierbei wird mit
Sicherheit festgestellt, dass es sich um mindestens 2 SchÀden
handelt.
DafĂŒr ist es zu spĂ€t, denn - siehe oben - der GeschĂ€digte hat
ja bereits den Vorschaden angegeben.
UnabhÀngig ob der GeschÀdigte den Vorschaden angegeben hat,
wird ein Gutachten erstellt.
Was dann gezahlt wird, kann hier im Forum nicht beurteilt
werden.
Schade. Ich denke, sowas ist kein einzigartiger Vorfall und
frage daher hier.
Fragen kann man immer. Nur etwas zum Nachdenken!
Weder ist die Höhe des Schadens bekannt, noch um was fĂŒr ein Fahrzeug es sich handelt. Auch ist uns das Gutachten nicht bekannt.
Wie soll man hier einen Schaden beurteilen können, ohne als Hellseher mit einer Glaskugel durch die Welt zu schreiten ?
Es geht nicht nur um eine Zahlung, sondern
auch um die AblÀufe in so einem Fall.
Der Ablauf wurde bereits geschildert.
Ich vergaĂ allerdings zu erwĂ€hnen, dass die Entscheidung ĂŒber die Schadenshöhe, der Versicherer auf Grund des Gutachtens trift.
GruĂ Merger