Hallo Experten,
Zunächst die generelle Frage: kann man den selben Partner ein zweites Mal heiraten, also eine Erneuerung des Ehegelöbnisses der katholischen Kirche? Wird in dem Fall das Sakrament ein zweites Mal gespendet, wie dies ja bei der Kommunion oder der Beichte auch geht? Oder ist dieses Sakrament einmalig und wird nicht ein zweites Mal gespendet?
Mit einer Antwort darauf habt ihr mir schon gut weitergeholfen. Hier kommt der wirklich knifflige Teil, über den meine Frau gerade brütet, weil sie eine Seminararbeit schreibt über Till Eulenspiegel, also ausgehendes Mittelalter, um 1500. Da will sich in einer Geschichte ein Priester ein Esses erschnorren und macht einem alten Ehepaar weis, dass nach 50 Jahren das Ehegelöbnis erlösche, sie also in Sünde lebten und deswegen noch einmal heiraten sollten und ein Fest geben sollen. Dass das Gelöbnis nicht erlischt, ist klar, die Frage ist, ob er überhaupt das Sakrament ein zweites Mal spenden darf oder ob er damit Kirchenrecht bricht…
Ich gehe mal davon aus, dass das katholische Kirchenrecht in Bezug auf die Sakramente sich kaum grundlegend geändert hat seit damals, daher die einfache Frage am Anfang, die uns auch schon weiter hilft 
Liebe Grüße,
mono+cata
