2x kirchlich heiraten?

Hallo Experten,

Zunächst die generelle Frage: kann man den selben Partner ein zweites Mal heiraten, also eine Erneuerung des Ehegelöbnisses der katholischen Kirche? Wird in dem Fall das Sakrament ein zweites Mal gespendet, wie dies ja bei der Kommunion oder der Beichte auch geht? Oder ist dieses Sakrament einmalig und wird nicht ein zweites Mal gespendet?

Mit einer Antwort darauf habt ihr mir schon gut weitergeholfen. Hier kommt der wirklich knifflige Teil, über den meine Frau gerade brütet, weil sie eine Seminararbeit schreibt über Till Eulenspiegel, also ausgehendes Mittelalter, um 1500. Da will sich in einer Geschichte ein Priester ein Esses erschnorren und macht einem alten Ehepaar weis, dass nach 50 Jahren das Ehegelöbnis erlösche, sie also in Sünde lebten und deswegen noch einmal heiraten sollten und ein Fest geben sollen. Dass das Gelöbnis nicht erlischt, ist klar, die Frage ist, ob er überhaupt das Sakrament ein zweites Mal spenden darf oder ob er damit Kirchenrecht bricht…

Ich gehe mal davon aus, dass das katholische Kirchenrecht in Bezug auf die Sakramente sich kaum grundlegend geändert hat seit damals, daher die einfache Frage am Anfang, die uns auch schon weiter hilft :wink:

Liebe Grüße,
mono+cata

Tach.

Also 2x kirchlich heiraten geht durchaus. Das ist zwar ungewöhnlich und vorrangig bei Leuten hohen Alters vorzufinden (>= 70). Also eher die ganz alte Generation. Aber unmöglich ist es nicht :smile:
Zumindest hatte ein Pfarrer das mal erzählt (er: 84 sie:83).
Aber das scheint auch vom Trauberechtigten abzuhängen…

HTH
mfg M.L.

ps: Beichte gibt’s doch auch mehr als nur einmal, oder… ?
Und von den sieben Sakramenten kann man doch nur sechs erreichen (Priesterweihe > Heirat)

Sieben Sakramente
Hallo,

Und von den sieben Sakramenten kann man doch nur sechs
erreichen (Priesterweihe > Heirat)

Rein theoretisch kann man(n!) alle sieben erreichen. Wenn die Frau stirbt kann
sich der Mann noch zum Priester weihen lassen, wenn ich mich recht erinnere…

Gruß
Christian

PS: Das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute doch selber, oder?

hi,

m.w. ist es möglich.

angenommen ein paar heiratet. lebt 10 jahre
zusammen. nun stellt sich heraus, daß die
ehe kinderlos bleibt. in diesem fall glaube
ich, daß sich die eheleute trennen können und
jew. nochmals kirchlich heiraten dürfen.

das selbe gilt, wenn nach der heirat der
geschlechtsakt nie ausgeführt wurde. dann
kann die kirche die heirat annulieren.

da ich es nicht 100%ig weiß, wäre ich um evtl.
korrektur erfreut.

cu
alex

Hallo,

Und von den sieben Sakramenten kann man doch nur sechs
erreichen (Priesterweihe > Heirat)

Also, es gibt auch geweihte Priester, die von ihrem Amt zurücktreten um zu heiraten. Die Priesterweihe kann man auch gar nicht „zurückgeben“, lediglich das Amt darf dann nicht mehr ausgeübt werden.

http://www.nwn.de/vkpf/

Grüße
Wolfgang

Hallo mono+caca

Zunächst die generelle Frage: kann man den selben Partner ein
zweites Mal heiraten, also eine Erneuerung des Ehegelöbnisses
der katholischen Kirche? Wird in dem Fall das Sakrament ein
zweites Mal gespendet, wie dies ja bei der Kommunion oder der
Beichte auch geht? Oder ist dieses Sakrament einmalig und wird
nicht ein zweites Mal gespendet?

Letzteres würde ich, in dem Fall dass es sich um die gleichen Ehepartner handelt, eigentlich vermuten.
Auch die Taufe ist ein „einmaliges“ Sakrament, das man nicht verlieren kann und das nicht erneut gespendet wird: auch wenn jemand aus der Kirche aus- und später wieder eintritt, muss er nicht erneut getauft werden.

Grüße
Wolfgang

Hallo Monosodium,

Du bist verheiratet, bis der Tod Euch scheidet. Wer
also verheiratet ist, kann nicht ein zweites Mal
katholisch heiraten. Wer sich trotzdem eine Zeremonie
wünscht, könnte das mit seinem Pfarrer besprechen. Es
gibt ja auch die kirchlichen Ehe-Jubiläen:

Am Tag der Ehe
Grüne Hochzeit

Nach einem Jahr
Baumwoll-Hochzeit

Nach drei Jahren
Lederne Hochzeit

Nach fünf Jahren
Hölzerne Hochzeit

Nach sechseinhalb Jahren
Zinnerne Hochzeit

Nach sieben Jahren
Kupferne Hochzeit

Nach zehn Jahren
Rosenhochzeit

Nach zwölfeinhalb Jahren
NIckel- oder Petersilienhochzeit

Nach 15 Jahren
Kristallene Hochzeit

Nach 20 Jahren
Porzellanhochzeit

Nach 25 Jahren
Silberhochzeit

Nach 30 Jahren
Perlenhochzeit

Nach 32 Jahren
Seifenhochzeit

Nach 35 Jahren
Leinwandhochzeit

Nach 37,5 Jahren
Aluminiumhochzeit

Nach 40 Jahren
Rubinhochzeit

Nach 50 Jahren
Goldene Hochzeit

Nach 55 Jahren
Platinhochzeit

Nach 60 Jahren
Diamantene Hochzeit

Nach 65 Jahren
Eiserne Hochzeit

Nach 67,5 Jahren
Steinerne Hochzeit

Nach 70 Jahren
Gnadenhochzeit

Nach 75 Jahren
Kronjuwelenhochzeit

http://www.goodday.ch/goodfriend/hochzeit.htm

Wer geschieden ist, wird vom Empfang der Kommunion
ausgeschlossen, nicht aber von der Kirchensteuer. Das
ist der Zeitpunkt, wo man an Kirchenaustritt
denken sollte.
Wenig bekannt ist die Möglichkeit, sich als
Geschiedener wieder katholisch zu verheiraten. Es setzt
ein schriftliches Einverständnis der ehemaligen
Eheleute voraus.

Gehet in Frieden
J.

Wenig bekannt ist die Möglichkeit, sich als
Geschiedener wieder katholisch zu verheiraten. Es setzt
ein schriftliches Einverständnis der ehemaligen
Eheleute voraus.

Dazu hätte ich gerne eine Quelle

Grüße Dusan

Wenig bekannt ist die Möglichkeit, sich als
Geschiedener wieder katholisch zu verheiraten. Es setzt
ein schriftliches Einverständnis der ehemaligen
Eheleute voraus.

Dazu hätte ich gerne eine Quelle

Hallo Dusan,

ein leider schon verstorbener Pfarrer hat mir gesagt, in meinem Fall
wäre eine kirchliche Wiederverheiratung durchaus möglich, wenn meine
erste Ehefrau ausdrücklich zustimmt. Inzwischen kenne ich auch einen
Mann, der sozusagen mit dem Segen eines Wiener Erzbischofs der 60er-
oder 70er-Jahre zum zweiten Mal kirchlich getraut wurde.
In der Öffentlichkeit herrsche die Meinung, dieses Privileg würde nur
der katholischen Aristokratie eingeräumt, dies treffe jedoch
überhaupt nicht zu.
Schnell gefunden habe ich dies:
http://www.dioezese-linz.at/ordinariat/dioezesangeri…
http://theol.uibk.ac.at/itl/322.html
Ich spreche aber ausdrücklich von der Auflösung einer „ganz normalen“
Ehe; keine Rede von Nichtvollzug oder sonstigen Hindernissen. Und
vermute, daß die Angelegenheit in den einzelnen Bischöflichen
Ordinariaten unterschiedlich gehandhabt wird. Ein persönliches
Gespräch wär wohl am besten.

Grüße
J.

Deine Links besagen nicht das was du behauptest.
Es ist definitiv nicht möglich mit einer Bestätigung deines Ex-Partners zur Kirche zu gehen und eine neue Heirat zu fordern, wenn die erste Ehe zwischen getauften Katholiken geschlossen wurde.

Grüße Dusan

In Österreich schon. Jedenfalls bis zu Groer, Krenn, Ratzinger & Co.
Kenne inzwischen mehrere Beispiele.
Natürlich geht das nicht per Post - das Paar hat sich schon gemeinsam
und persönlich hin zu bemühen.
Und man sollte - wie überall - nicht mit dem gewünschten Resultat ins
Haus fallen sondern sich erst einmal wegen der Formulierung der Bitte
beraten lassen.

Grüße
J.

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Hallo alle zusammen,

wenn ich mich recht erinnere muß man nur adlig sein damit die Ehe als nicht geschlossen gilt und darf von „höchsten“ Gremien abgesegnet nochmals heiraten.

Nicht alles ernst nehmen :smile:

Gruß Norbert

Hallo Norbert:wink:

wenn ich mich recht erinnere muß man nur adlig sein

damit die

Ehe als nicht geschlossen gilt und darf von „höchsten“

Gremien

abgesegnet nochmals heiraten.

Nicht alles ernst nehmen :smile:

Gruß Norbert

Genau diese „Volksmeinung“ eben ist unrichtig. Es gilt
„gleiches Recht für alle“.
Die Fälle,von denen ich weiß, sind - von einem
hochrangigen Wiener Christlich-Sozialen abgesehen -
Leute wie du und ich. Daß die Kirche nicht besonders
Werbung dafür macht, das kann man ja auch wieder
verstehen.

Grüße
J.

Wie konnte ich nur vergessen: Die EU-Komissarin
http://europa.eu.int/comm/commission_barroso/ferrero-
waldner/index_en.htm

http://forum.webmart.de/wmmsg.cfm?
id=1351286&d=0&t=1820784

http://religion.orf.at/projekt02/news/0401/
ne040114_scheidung.htm

Dusan - hast Du das gemeint?

http://religion.orf.at/projekt02/news/0401/
ne040114_scheidung.htm

News 14. 01. 2004
Rund 200 kirchliche Ehe-Annullierungen pro Jahr in
Österreich
Mit der Annullierung der Ehe von Außenministerin Benita
Ferrero-Waldner, der wahrscheinlichen ÖVP-Kandidatin
für die Bundespräsidentenwahl, sind die kirchlichen
Ehenichtigkeitsverfahren in den Blickpunkt der
Öffentlichkeit geraten. Laut APA werden österreichweit
pro Jahr rund 200 katholische Ehen für ungültig
erklärt.
Eine Umfrage der APA bei den diözesanen Ehegerichten
hat ergeben, dass in Österreich pro Jahr rund 200
katholische Ehen für annuliert werden - eine sehr
bescheidene Zahl angesichts der von der Statistik
Austria veröffentlichten Scheidungsstatistik, wonach
jährlich in Österreich knapp 20.000 Ehen vor
„weltlichen“ Gerichten geschieden werden.
Entscheidung liegt bei Diözese
In jeder österreichischen Diözese gibt es ein
Diözesangericht, wo Interessierte kostenlos Auskunft
und Beratung erhalten. Bei vielen Gerichten stehen den
Klienten sogar eigene Anwälte und Rechtsbeistände zur
Verfügung. Zuständig für die Durchführung eines
Ehenichtigkeitsverfahrens ist in der Regel das
kirchliche Gericht jener Diözese, in der der
Trauungsort oder der Wohnsitz des nichtklagenden
Ehepartners liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen
darf auch dasjenige Gericht den Prozess führen, in
dessen Bereich der Antragsteller, also der Kläger, oder
die meisten Zeugen wohnen. Die Kosten für ein
Eheannullierungsverfahren betragen 225 Euro für die
erste Instanz. Für die zweite Instanz kommen 152 Euro
dazu. Zusätzlich können Kosten für zusätzliche
Ausgaben, wie etwa für ein Fachgutachten, anfallen. Als
zeitliche Richtschur gilt: Ein Prozess in erster
Instanz soll nicht länger als ein Jahr, in zweiter
Instanz etwa ein halbes Jahr dauern.
Annullierungen meist wegen „Ehewillens-Mängel“
Das Kirchenrecht geht grundsätzlich davon aus, dass in
der Regel eine Ehe gültig zu Stande kommt. Im
Zweifelsfall muss daher so lange für die Gültigkeit
einer Ehe eingetreten werden, bis das Gegenteil
bewiesen ist. Eine Ehe gilt erst dann als annulliert,
wenn zwei voneinander unabhängige kirchliche Gerichte
übereinstimmend eine Ehe für ungültig erklären. Häufige
Gründe für eine Ehe-Annullierung sind neben formalen
Fehlern oder Hindernissen die „Ehewillens-Mängel“:
Psychische Erkrankungen, gestörte Verhaltensweisen oder
Abhängigkeiten können eine wirklich freie
Willensentscheidung bei der Eheschließung unmöglich
gemacht haben. Auch das fehlende Abschätzen der Rechte
und Pflichten einer Ehe kann ein Annullierungsgrund
sein. Auch wenn jemand nur aus Gefälligkeit den Eltern
gegenüber eine Ehe schließt, ist sie nicht gültig zu
Stande gekommen. Ein mangelnder Ehewille ist auch dann
gegeben, wenn jemand sich von Anfang an die Möglichkeit
einer Scheidung vorbehält oder sich klar vornimmt, die
Treue nicht zu halten oder von vornherein Kinder
ausschließt.
70-80 Verfahren in Wien
In der Erzdiözese Wien - der größten Diözese
Österreichs - werden nach Auskunft des
Gerichtspräsidenten im Erzbischöflichen Diözesan- und
Metropolitangericht, Ernst Pucher, pro Jahr zwischen 70
und 80 Ansuchen auf ein Ehenichtigkeitsverfahren
gestellt. Im Vorjahr waren es genau 76 Ansuchen. 80 bis
95 Prozent der Verfahren werden positiv erledigt. Die
Zahlen seien seit Jahren gleich bleibend, so Pucher. In
der Erzdiözese Salzburg waren im Jahr 2002 in erster
Instanz 41 Fälle anhängig, davon sind 20 Entscheidungen

  • 17 positiv, drei negativ - getroffen worden, in
    zweiter Instanz waren 125 Verfahren anhängig, 84 Fälle
    positiv, 6 negativ. Im Jahr 2003 waren 37 in erster und
    120 in zweiter Instanz anhängig. In den vergangenen 15
    Jahren seien die Ansuchen steigend, so
    Ehebandverteidiger Josef Kandler vom Diözesangericht
    Salzburg gegenüber der APA. „Ausschlaggebend ist die
    Beweisbarkeit, eine Junktimierung von Gerechtigkeit und
    Geld gibt es nicht“, sagte Kandler. Nur zwei bis drei
    Prozent der Ansuchen stammen aus der Oberschicht, rund
    40 Prozent der Mittelschicht und fast 60 Prozent aus
    dem ländlichen Bereich sowie den unteren
    Einkommensbeziehern.
    Linz: Zahl steigend
    In der Diözese Linz werden derzeit pro Jahr rund 20 bis
    25 neue Verfahren zur Annullierung einer kirchlichen
    Ehe begonnen. Die Zahl ist steigend. Ein Verfahren
    dauert - da es über zwei Instanzen geht - bis zu zwei
    Jahre. Im Jahr 2001 - neuere Zahlen gibt es noch nicht
  • wurden in der Diözese Linz 15 kirchliche Ehen für
    ungültig erklärt. Die häufigsten Gründe dafür waren:
    der „Scheidungsvorbehalt“, weiters die fehlende
    Bereitschaft, Kinder zu bekommen, und massive Probleme
    in der „Partnerschaftsfähigkeit“, also Neigung zu
    Gewalt oder Sucht. In Tirol sind im vergangenen Jahr
    sechs Ehen in erster Instanz annulliert worden. Zum 1.
    Jänner 2004 waren laut Diözese Innsbruck insgesamt 16
    Nichtigkeitsverfahren anhängig. Wie viele Ehen 2003
    tatsächlich annulliert wurden, konnte man in der
    Diözese noch nicht sagen, da jedes zunächst positiv
    entschiedene Verfahren in die zweite Instanz gehen
    müsse. Bis zum 1. Jänner 2003 habe es 13 Verfahren
    gegeben. Neun weitere seien im Laufe des Jahres
    dazugekommen. Jährlich würden in Tirol zwischen vier
    und acht neue Ehenichtigkeitsverfahren laufen. Die Zahl
    der annullierten Ehen sei in den vergangenen Jahren
    ähnlich hoch gewesen wie 2003. Als häufigste Gründe
    wurden „Willensvorbehalte“ und „Eheführungsunfähigkeit“
    wie Ausschluss der Treue, fehlender Ehewille, Furcht
    und Zwang oder Ausschluss des Kindersegens genannt.
    Graz: Annullierungen werden weniger
    In der Diözese Feldkirch gibt es jährlich zwischen 20
    bis 25 Anfragen, acht bis zwölf Fälle führen
    tatsächlich auch zu einem Verfahren. Im Durchschnitt
    werden laut Walter Juen vom Diözesangericht zwei
    Drittel der durchgeführten Ehenichtigkeitsverfahren im
    Sinne des Antragstellers abgeschlossen, d. h., dass die
    Ehe als nichtig beurteilt und annulliert wird.
    In Kärnten werden laut Auskunft der Diözese jährlich
    etwa zwölf Ehen annulliert, das sind rund 50 Prozent
    der angestrengten Verfahren. Im Vorjahr hat es beim
    Diözesangericht Graz 20 eingeleitete Verfahren zur
    Annullierung von Ehen gegeben, so der Leiter des
    Diözesangerichts Graz-Seckau, Monsignore Manfred
    Schuster. Im selben Jahr wurden 18 Ehen als für
    ungültig nach dem Kirchenrecht erklärt. In der Diözese
    Graz-Seckau gebe es relativ wenige Verfahren, meinte
    der Monsignore. In den vergangen Jahren habe es die
    Tendenz zu weniger Verfahren gegeben. Woran das liege,
    lasse sich nicht erklären, dürfte auch unterschiedliche
    Gründe haben: „Vielleicht, weil es immer weniger
    Katholiken gibt.“ Andererseits würden sich die Menschen
    auch falsche Vorstellungen von den Kosten eines
    Verfahrens machen, so Schuster. Komme es in der ersten
    Instanz schon zu einem von allen Beteiligten nicht
    beeinspruchten Urteil, beliefen sich die Kosten auf 225
    Euro. Im Burgenland laufen pro Jahr laut Auskunft der
    Diözese Eisenstadt durchschnittlich etwa 15 Verfahren.
    Im Schnitt sieben bis acht davon werden - fast
    ausnahmslos positiv für die antragstellenden Parteien -
    abgeschlossen. Das Ehegericht der Diözese St. Pölten
    hat keine Zahlen bekannt gegeben.