2x Mord an gleicher Person

Guten Morgen,

ich weiß nicht ob diese Frage schön des öfteren gestellt wurde, aber ich kann mir darauf keine praktische Antwort geben:

„Person X wird dafür verurteil Person A umgebracht zu haben, ist aber unschuldig und A lebt noch. Dafür muss X für 20 Jahre in die JVA und seine Strafe für Mord absitzen. Als er wieder auf freien Fuß ist, begegnet X dem A und ermordet Ihn.“

Wie wäre dieser Fall zu bewerten? X wurde ja schon für den Mord an X verurteilt und hat die Strafe abgesessen, halt nur ca. 20 Jahre früher.

Danke für die Hilfe,

Victoria

PS: da gerade so eine Schlacht wegen Rechtsberatung umhergeht, möchte ich darauf hinweisen dass ich nicht die Person X bin. :smile:

Hallo,

ich weiß nicht ob diese Frage schön des öfteren gestellt
wurde, aber ich kann mir darauf keine praktische Antwort
geben:

doch, wurde sie - und recht ausführlich.
Guckst Du hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Schönen Gruß

Christian

Hallo Victoria

Die Geschichte scheint mir nicht ganz plausibel. Wenn X für den Mord
an A verurteilt worden wäre, müsste doch die Leiche von A schon beim
ersten Mord gefunden worden sein.

Gruss
Heinz

Hi,

der unten angegebene link ist tatsächlich sehr ausführlich und der sachverhalt wurde verständlich erklärt (Hier wünsch ich mir doch noch ne sternchenfunktion fürs archiv).

Das ganze ist hier in D wohl nich soo einfach.
Die meisten leute kennen dieses Problem aus dem US-film DOUBLE JEOPARY, wo ein typ seine ermordung vortäuscht um seine frau loszuwerden. Die aber bekommt das raus und jagd nach ihrer freilassung den vermeintlich verblichenen.
In den USA wird der verfassungs-grundsatz der unmöglichen doppelanklage (fünfter zusatz zur verfassung) recht rigoros durchgesetzt.

Man trennt hier aber auch zwischen straf- und zivilprozess. So war es möglich, dass O.J. Simpson strafrechtlich als nichtmörder seiner frau gilt, zivilrechtlich aber zu schadenersatz verurteilt wurde…

LG Alex:smile:

Danke Christian für dein Antwort!

Hallo Heinz,

es geht hier nicht um eine Geschichte sondern um das Prinzip. Wenn du dir den Link von Christian mal anschaust, dann verstehst du worum es geht.

Danke,

Victoria

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

die Frage ist einfach diejenige, ob durch die erste Verurteilung der sogenannte „Strafklageverbrauch“ eingetreten ist, der verhindert, dass jemand wegen der selben Tat zweimal verurteilt werden kann. Das ist jedoch in dem von Dir genannten Fall nicht gegeben.

Der Grund dafür liegt ganz einfach darin, dass nur eine einmal angeklagte Tat nicht ein zweites Mal angeklagt werden kann, also für „diese Tat“ eine zweite Verurteilung nicht möglich ist. Was man sich darunter vorzustellen hat, wird deutlich, wenn man sich anschaut, was genau in einem Prozess angeklagt wird. Der prozessuale Tatbegriff bezieht sich nämlich auf ein ganz bestimmtes Geschehen in einem ganz bestimmten Zeitraum und nicht auf ein abstraktes Delikt (wie A tötet B). Wird also A (fälschlich) dafür verurteilt, den B zB. am 01.01.1990 in der Zeit von 20 Uhr-20.01 Uhr ermordet zu haben, so ist alles, was in dieser Zeit passiert (und im Urteil genannt) ist Teil des Urteils und insoweit tritt Strafklageverbrauch ein. Tötet nun A den B am 01.01.2005 um 16 Uhr tatsächlich, so ist dieses Geschehen niemnals angeklagt worden und einer neuen Anklage und Verurteilung steht nichts im Weg.

Das ist in der Tat etwas kompliziert. Man muss sich nur merken, dass eben nicht „A hat B getötet“ Teil der Anklage ist, sondern „A hat am … um … das und das getan“ und nur für dieses Geschehen zu dieser Zeit greift das Verbot der Doppelbestrafung.
Gruß,
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

In den USA wird der verfassungs-grundsatz der unmöglichen
doppelanklage (fünfter zusatz zur verfassung) recht rigoros
durchgesetzt.

Nicht, daß dieser Aspekt in dem verlinkten Artikelbaum nicht schon abgearbeitet worden wäre…

Will sagen: Der 5. Verfassungszusatz hat mit dem Inhalt des Films recht weng zu tun.

Gruß,
Christian

Hi,

Die Geschichte scheint mir nicht ganz plausibel. Wenn X für
den Mord
an A verurteilt worden wäre, müsste doch die Leiche von A
schon beim
ersten Mord gefunden worden sein.

nicht zwangsläufig. Es gibt auch Mordprozesse ohne Leiche.

Gruß,
Christian

PS: da gerade so eine Schlacht wegen Rechtsberatung umhergeht,
möchte ich darauf hinweisen dass ich nicht die Person X bin.

-)

Mmmh, und A kannst Du auch nicht sein… :wink:

Hi,

Nicht, daß dieser Aspekt in dem verlinkten Artikelbaum nicht
schon abgearbeitet worden wäre…

Wollte es nur nochmal darlegen…

Will sagen: Der 5. Verfassungszusatz hat mit dem Inhalt des
Films recht weng zu tun.

Wieso das nicht???
Er ist grundlage für die gesamte argumentation im film, da nunmal auf dem 5. zusatz die unmöglichkeit einer doppelanklage beruht…

LG Alex:smile:

Hallöchen,

Will sagen: Der 5. Verfassungszusatz hat mit dem Inhalt des
Films recht weng zu tun.

Wieso das nicht???
Er ist grundlage für die gesamte argumentation im film, da
nunmal auf dem 5. zusatz die unmöglichkeit einer doppelanklage
beruht…

schon richtig, aber der Film beruht wiederum auf einer falschen Interpretation des 5. Verfassungszusatzes. Es geht - wie im Thread mehrmals erklärt - beim 5. Vfz um die gleiche Tat (Ort, Zeit, Ausführung) und nicht um die gleiche Person, die umgebracht wird.

Gruß,
Christian

Sorry
Hi,

du hast natürlich recht…

LG Alex:smile: