2x30 Prozent bei KFZ-Versicherung

Hallo,

meine Mutter hat von jemandem seine 30 Prozent übernommen.(Sie selbst hat auch 30 Prozent)

Nun hat sie zweimal 30 Prozent bei einem Versicherungsunternehmen.

IN wieweit kann man nun die Versicherungsgesellschaft wechseln?(mit einem Vertrag oder mit beiden)

Ich fahre seit 3,5 Jahren Auto in wieweit kann man Prozente auf mich übertragen?

Danke & Grüße

Hallo,

Ich fahre seit 3,5 Jahren Auto in wieweit kann man Prozente
auf mich übertragen?

mit 3,5 Jahren Fahrerfahrung kannst du je nach Versicherungsgesellschaft max. 80% bekommen

Gruß
ajlav

Hallo,

Ich fahre seit 3,5 Jahren Auto in wieweit kann man Prozente
auf mich übertragen?

Hi, du kannst maximal die Prozente erhalten, die du in dieser Zeit selber erfahren hättest können.

Bzw sind die Prozente prinzipiell egal, da du nicht die Prozente übernimmst, sondern die SF-Klasse. In deinem Fall SF3. Das kann bei den Versichereren durchaus eine unterschiedliche Prozentzahl sein.
Schonmal drüber nachgedacht, dass auto dann über deine Mutter zu versichern?

Gruß
Jürgen

Hallo,
die 30% können zu jeder Gesellschaft mitgenommen werden und zwar bei Kündigung zum 30.11. oder bei Fahrzeugwechsel - man gibt die Versicherungsnr. im neuen Antrag der neuen versicherung an, die sich dies dann von der „alten“ Versich. bestätigen lässt.
Wenn du dein Auto auf deine Mutter anmeldest und dich bei der neuen Versicherung als Fahrer einträgst, fährst du auch mit 30%!!!
Und von deiner Mutter lassen sich die Prozente später auf dich übertragen.
Gruß
Ruth

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Hallo Ruth,

der Ordnung halber will ich Deine Tipps mal relativieren.

Hallo,
die 30% können zu jeder Gesellschaft mitgenommen werden

Was mitgenommen wird, ist die SF-Klasse. Die muss bei der neuen gesellschaft nicht 30% sein…

Und von deiner Mutter lassen sich die Prozente später auf dich
übertragen.

Aber ehe hier 30% übertragen werden können, werden noch einige Jahre ins Land gehen. Bitte die anderweitigen Antworten hier beachten, dass nur so viele schadenfreie Jahre übernommen werden können, wie man selber hätte erfahren können.

mit besten Grüßen
Steffen B.

hallo
mal noch ein paar korrekturen:

die 30% können zu jeder Gesellschaft mitgenommen werden

richtig

und
zwar bei Kündigung zum 30.11.

falsch! der normale ablauf eines pkw-vertrages ist in deutschland zu 95% der 1.1. und nicht der 30.11. das ist das datum zu dem die kündigung beim vr sein muß. außerden weißt du nicht ob es hier um einen pkw geht. bei lieferwagen, krädern, wohnwagen usw. sind auch andere abläufe möglich.
eine rabattübertragung ist aber auch ohne eine frist zu beachten möglich. einfach mit dem vr reden wo der sf hin soll.

oder bei Fahrzeugwechsel

falsch! ist auch unterm jahr möglich.

man
gibt die Versicherungsnr. im neuen Antrag der neuen
versicherung an, die sich dies dann von der „alten“ Versich.
bestätigen lässt.

richtig

Wenn du dein Auto auf deine Mutter anmeldest und dich bei der
neuen Versicherung als Fahrer einträgst, fährst du auch mit
30%!!!

wenn die mutter das mitmacht wäre es i.o.

Und von deiner Mutter lassen sich die Prozente später auf dich
übertragen.

falsch. es wurden schon genügend antworten dazu erteilt, die richtig waren. schau mal in die anderen antworten.

ergänzend dazu noch, falls du mal eine sf-übertragung auf dich vor hast: bedenke, daß du nur den sf bekommst den du dir selber hättest theoretisch erfahren können. solltest du also den sf übertragen lassen, den deine mutter sich gerade hat übertragen lassen, so wäre deine übertragung erst ab letzten übertragungsdatum möglich.

gruße
snake