2x400€Job oder halbtags?

Hallo,

ich interessiere mich für die LAge in Nordrhein-Westpfahlen als Arbeitsuchender, kein Student mehr. Wenn ich 2 400€ -Jobs habe, beziehe ich also 800€ monatl.

  1. Muss ich davon Steuern zahlen?
  2. Muss ich davon meine Krankenversicherung bezahlen oder ist das schon in einem der 400€jobs durch den Arbeitgeber enthalten?

Wenn ich halbtags arbeite (19std/Woche), ist das ja kein 400€Job. Bei einem Satz von 10€ die Stunde komme ich auf knapp 800 € im Monat.
3. Wieviel muss ich versteuern?
4. Muss ich für die Krankenversicherung aufkommen oder der Arbeitgeber?

VG
J.

Hallo,

das geht eigentlich überhaupt nicht.
Da beide Arbeitgeber dann für den gfesamten Betrag der Sozialversicherungsbeiträge haften, macht das niemand mit.
Sobald eine Firma einen Steuerberater hat, wird der sofort darauf hinweisen.

Hans

Hallo J.,

ich interessiere mich für die LAge in Nordrhein-Westpfahlen

Na ja, gepfählt wird hier schon länger nicht mehr - außer Vampire natürlich… :wink:

als Arbeitsuchender, kein Student mehr. Wenn ich 2 400€ -Jobs
habe, beziehe ich also 800€ monatl.

  1. Muss ich davon Steuern zahlen?
  2. Muss ich davon meine Krankenversicherung bezahlen oder ist
    das schon in einem der 400€jobs durch den Arbeitgeber
    enthalten?

Das eigentliche Problem hat hier einer Deiner Arbeitgeber, bzw. beide.
Der zweite 400,- euro Job ist weder Sozialversicherungsfrei noch steuerfrei - im Prinzip.
Der zweite Arbeitgeber müsste Dich also „richtig“ anmelden und alle anteiligen Abgaben entrichten, weil Du bei ihm ja keine 400,- Euro-Kaft im geplanten Sinne bist. Das wird keiner mitmachen.

Wenn ich halbtags arbeite (19std/Woche), ist das ja kein
400€Job. Bei einem Satz von 10€ die Stunde komme ich auf knapp
800 € im Monat.
3. Wieviel muss ich versteuern?

Versteuern musst Du alles, aber Du musst keine Steuern davon zahlen, weil Du unterhalb des Mindestsatzes liegst.
Aber Du musst anteilig Deine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, s.u.

  1. Muss ich für die Krankenversicherung aufkommen oder der
    Arbeitgeber?

Wie oben angedeutet, zahlt jeder von Euch beiden die Hälfte an Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung.
Du kannst Dir das selber ausrechnen bei www.nettolohn.de

mfg

J. Schnitzler

Sorry, aber kann hier leider nicht weiterhelfen.

Sorry, Sozialversicherungs- und Steuerrecht ist nicht mein Fachgebiet. Bitte wende Dich an jemand anderes.

VG Heike

Hallo J
Steuern ist Sache des Steuerberaters oder des Finanzamtes.
Mehrere Minijobs
Es kommt häufiger vor, das Personen mehrere Minijobs ausüben. Mehrere geringfügige Beschäftigungen sind immer zusammenzurechnen. Überschreitet das insgesamt erzielte Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nach dem SGB, so unterliegen alle geringfügigen Beschäftigungen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Aber: Wird nur eine geringfügige Nebenbeschäftigung neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeführt, bleibt die geringfügige Beschäftigung sozialversicherungsfrei. Eine weitere geringfügige Nebenbeschäftigung wird jedoch sofort mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, so dass als Folge Sozialversicherungspflicht entsteht. Für Zwecke der Arbeitslosenversicherung wird die geringfügige Beschäftigung nicht mit anderen Beschäftigungen zusammengerechnet.

Gruß

Hallo, gehe auf (http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b0_finanzkontr…). Dort sind deine Fragen zur Krankenversicherung bzw. Beitragspflicht entsprechend beantwortet. Ich denke, dass auch Steuerpflicht vorliegt, kann dazu aber nichts genaues sagen.

VG
ayro

ein 400€ beinhaltet keinen krankenversicherungsschutz durch den arbeitgeber, beim zweiten 400€ und bei einem 800€ müssen vom arbeitgeber sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden. Steuern keine ahnung!

Hallo johnnybi,

zum Steuerrecht kann ich dir keine Info’s geben.
Für die Krankenversicherung gilt:
Hast Du wie in Bsp 1 : 2x400€ Jobs musst du aus den Gesmateinkünften auch Beiträge zur Krankenkasse zahlen.
Es gilt bei den Krankenkassen:
Sobald jemand mehr als 400€ Einnahmen aus einer Beschäftigung hat muss er für die gesamten Einnahmen Beiträge zahlen.
Mehrere geringfügige 400€ Jobs werden dabei zusammengerechnet.

Für dein Bsp 2 gilt auch, dass du Beiträge aus den Einnahmen zur Krankenkasse zahlen musst. Es kommt immer auf die Einnahmen an und nicht auf die dafür aufgewendete Zeit.
(Ausnahme gelten nur für Student, aber das bist du ja keiner mehr)

Viele Grüße
sigi-der-schwabe

Wie sich die Sache steuerrechtlich handhabt, kann ich dir leider nicht sagen - das weiß ich nicht.

Krankenversicherungstechnisch bist du aber versicherungspflichtig, da die beiden Jobs addiert werden: also keinen Minijob sondern eine versicherugnspflichtige Beschäftigung. Wie viel das kosten, ist sehr, sehr schwierig zu berechnen. Du liegst nämlich damit nicht nur in der so genannten Gleitzone (geringer Lohn), sondern die Arbeitgeber müssen sich reinteilen und diese Berechnung ist mühseelig.

Allerdings nicht dein Problem: du bist aber verpflichtet, den Arbeitgebern voneinader zu berichten - damit die dann die Beitragszahlung regeln können.