3/4 Haus verkaufen? Geht das?

Hallo an alle, bin neu hier und stelle gleich mal eine Frage.

Kann man 3/4 eines Hauses verkaufen? Und wenn ja, auf was muß man achten?
Zur Geschichte:
Das Haus ist natürlich nicht zu einem Viertel zerstört :wink:.
Das Haushat einen Vor- und Nacherb Vermerk (Erbrechtliche Sache). Das bedeutet, das nach dem Tode des jetzt noch lebenden rechnerisch 25% „Anteil“ des Hauses an eine Person gehen müßen. Sowas schreckt natürlich ab, jedoch besitzt das Haus drei von einander getrennte Wohnungen, die man ohne Probleme Vermieten könnte. Wenn es jemand kaufen würde, müßte er quasi 25% der Mieteinnahmen an den Erben abgeben (so sehe ich das zumindest). Wenn man 3/4 eine Hauses kauft, ist das doch so, als hätte man Anteile am Umsatz/Gewinn einer Fimra, oder? Dann gibt es doch sicher Geschäftmänner/frauen, die soetwas interessieren könnte. Was denkt ihr?

Vielen Dank für Hilfe!

Kann man 3/4 eines Hauses verkaufen?

Wenn man einen Käufer findet. Ich würde so etwas nicht kaufen. Was hindert Euch daran das gesamte Objekt zu verkaufen ?

Kann man 3/4 eines Hauses verkaufen?

Wenn man einen Käufer findet. Ich würde so etwas nicht kaufen.
Was hindert Euch daran das gesamte Objekt zu verkaufen ?

Danke für die Antwort!

Also, das ist eine erbrechtliche Geschichte. Grundbuch: „Der Eigentümer ist bezüglich des hälftigen Miteigentumanteils VORERBE. Nacherben sind Tocter A und B.“
Wenn nur ein Vorerbe nicht verkaufen möchte, darf leider nicht verkauft werden.
Das Problem besteht nur im Moment darin, dass der Eigentümer Zahlungsunfähig wird. Am Ende des Jahren ziehen die Mieter aus und die Bank kann kein Geld mehr bekommen. Ich habe schon mit der Bank gesprochen und ein Verkauf wäre das beste und einer Zwangsversteigerung zu entgehen. Gegen diese hätten wir aber auch nichts, sofern wir wüßten, wer den Erlöse bekommt. Nur der eigentumer, oder auch die Nacherben? Das wäre dann meine nächste Frage gewesen.
Danke nochmal!

Hallo,
bei einer Zwangsversteigerung kann nicht sichergestellt werden, dass die Erloese auch die Schulden decken, es kann auch eine Schuldsumme uebrigbleiben, die dann ohne Haus zu anderen Zinsen noch nachtraeglich ab-bezahlt werden darf. Also Vorsicht auf diesem Weg, wenn die Schulden noch recht hoch im Vergleich zum Wert sind. Ausserdem bestimmt die Bank den Zeitpunkt der Versteigerung und gar nicht der Eigentuemer, und bis dahin koennen schon mal ein Jahr oder auch 3 Jahre die vereinbarten ca 16 Prozent Zinsen anfallen als Extra-Verdienst der Bank.
Gruss Helmut

Danke auch dir!
Die Schulden belaufen sich auf ca. 35000 Euro, das Haus hat einen (vor zwei Jahren) geschätzten Wert von 280000 Euro. Die drei Jahre Wartezeit
sind natürlich sehr lang und damit auch zu lang!
Dass die Bank diese Versteigerung durchführen muß, wurde mir gesagt. Auch, dass zunächst die Rechtsabteilung eingeschaltet wird, sobald kein Zahlngen mehr kommen (können)- Ende des Jahres ist es soweit. Leider weiß ich nciht, was eine Rechtsabteilung der Bank alles macht! Sie werden wohl auch versuchen, die Erbin zu kontaktieren um eine Lösung zu finden, da wohl ALLES versucht wird, so zumindest die Aussage des Bankberaters.
Die Frage, die sich für uns stellt ist, ob bei einer Zwangsversteigerung, sofern etwas übrig bleibt, nur der Eigentümer diesen "Erlös bekommt, oder auch die Erbin. Wenn nur der Eigentümer, dann wird die Erbin einem Verkauf wohl zustimmen, sofern es ihr ums Geld geht, denn nur dann bekommt sie etwas. Leider dürfen wir nur Anwaltlich mit der erbin in kontakt treten, wir haben aber kein Geld mehr um einen Eigenen zu bezahlen…man „hat“ zwar ein großes Haus, in guter Lage, mit einigen Kaufinteressenten, kann aber keinen Anwalt mehr zahlen…das ist eine ziemlich große Zwickmühle :frowning:

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Hallo,

… jedoch besitzt das
Haus drei von einander getrennte Wohnungen, die man ohne
Probleme Vermieten könnte.

es ist nur eine Idee, keine Ahnung, ob und wie es verwirklicht werden könnte.
Wäre es möglich, das Haus in drei Eigentumswohnungen aufzuteilen, über die sich dann die Miteigentümer einigen? Dann hätte jeder Eigentum für sich.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
mich meine, die Erloese gehen an den Eigentuemer, wohin auch sonst, hoechstens noch an einen Treuhaender. Es steht doch auch noch nicht fest, ob die vorgesehene Erbin spaeter erbt, kann ja vorher sterben.

Die Bank wird einen Eintrag zur Versteigerung ins Grundbuch setzen, danach wird von Eigentuemern oder Erben kaum noch was moeglich sein, alle Haende gebunden, kein Verkauf, kein Verschenken, kein Kredit, nur noch was die BAnk will.
Wenn die Bank lieb ist, treibt sie die Schuld nicht auf 60ooo hoch und stimmt nicht einer Versteigerung zu 150ooo zu, an die eigene Immobilientochter. Sondern sie kann sich kundenfreundlicher verhalten, muss aber nicht. Deshalb versucht Euch vorher zu einigen, wenns irgend geht.
Koennt ihr einen Kredit aufs Haus fuer die Anwaltskosten aufnehmen? Und Kontakt zu einem Zwangsverwalter Eurer GEgend aufnehmen? Mal beim Amtsgericht nach Namen fragen, vielleicht bekommt ihr von ihm Hinweise fuer optimales Verhalten.
Gruss Helmut

Danke Helmut!
Der Tipp mit dem Zwngsverwalter ist wirklich gut! Werde das morgen gleich mal versuchen! Die Bankangestellten sind eigentlich ganz nett, aber sonst sind die ja öfter.
Was macht denn dieser Treuhänder?
Danke dir vielmals!

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Was macht denn dieser Treuhänder?

Hi,
koennte das Geld aus dem Haus verwalten bis ein Erbe volljaehrig ist.
Oder das Geld vorher noch verteilen an mehrere Erben. Oft ist es ein Notar, der als Treuhaender taetig wird.
Gruss Helmut