Wie schon oben erwähnt, 3xA Verstöße in meiner Probzeit, der erste wurde schon geahndet und Nachschulung etc. absolviert, zudem wurde die Probezeit verlängert. (ihr kennt das ja)
Jetzt wurde ich in einer 30er Zone mit 23 Km/h zu schnell geblitzt, und ca. 4 Tage später auf der Autobahn mit 24 zu schnell…
In der Regel würde das ja bedeuten, das ich für den ersten n Punkt und 80Euro zahlen müsste, und für den zweiten etwa genau so, allerdings siehts ja bei mir anders aus.
Ich würde also für den Ersten Blitzer die Freiwillige Teilnahme an einem Psychologischen gespräch empfohlen bekommen (was ich niemals machen würde)
wenn du in der probezeit mehrfach auffällig geworden bist, kann eine mpu angewordnet werden, insbesondere auch dann, wenn du nach teilnahme an einem aufbauseminar wieder einen verstoß begangen hast.
auf jeden fall hat jeder verstoß folgen und wenn du die nicht willst, wäre es vielleicht zweckmäßig, verstöße zu vermeiden.
Also folgendes Prodere:
Aus § 2 a II StVG ergeben sich folgende Maßnahmen:
§ 2 a II Nr.1 StVG: Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.
§ 2 a II Nr.2 StVG: Schriftliche Verwarnung und Empfehlung, ( freiwillig ) an einer verkehrspsychologischen Beratung teizunehmen.
§ 2 a II Nr.3 StVG: Fahrerlaubnisentziehung.
Bei folgendem Sachverhalt, der genau festgelegt ist, wird die Fahererlaubnis entzogen:
1.) Nichtbefolgen der jeweiligen (vollziehbaren) Anordnung der Behörde gem. §2 a II Nr.1 StVG ( §2a III StVG ) oder
Begehung einer weiteren schwerwiegenden oder zweier weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit nach Ablauf der in der Verwarnung nach §2 a II 1 Nr.2 StVG genannten Zweimonatsfrist ( §2 a II Nr.3 StVG )
Daneben erfolgt- unabhängig von obigen Gründen, wie bei der normalen Fahrerlaubnis- weiterhin eine Fahrerlaubnisentziehung gem. §3 I 1 StVG i.V.m. §2 a IV 1, 1. Halbsatz StVG wegen erwiesener Ungeeignstheit ( z.B. aufgrund einer MPU ) oder wegen grundloser Weigerung, sich einer MPU zu entziehen.
Da für die AUSLÖSUNG DER MAßNAHME der ZEITPUNKT der BEGEHUNG des VERSTOßES und nicht der Zeitpunkt der Rechtskraft entscheidend ist, hilft das Hinausschieben der Wertung des Verstoßes bis zur rechtskräftigen Feststellung durch das Gericht also nicht.
WICHTIG!!!
Nach § 2 a II 1 Nr.3 StVG ist die FAHRERLAUBNIS bei erneuter NICHTBEWÄHRUNG ZU ENTZIEHEN, wenn sich der Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe nach Ablauf der in § 2 a II 1 Nr.2 StVG genannte Frist von 2 Monaten zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, innerhalb der Probezeit eine wqeitere schwerwiegende Zuwiderhandlung nach Abschnitt A der Anlage 12 FeV zu § 34 FeV oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen nach Abschnitt B der Anlöage 12 FeV zu § 34 FeV begangen hat.
VORAUSSETZUNG für die Fahrerlaubnisentziehung ist gem §2 a II 1, 1. Halbsatz StVG, dass die Entscheidungen über die begangenen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig und in das Verkehrszentralregister einzutragen sind.
Es ist also anzunehmen, dass die Fahrerlaubnis nach o.g. Proceder entzogen wird und eine MPU angeordnet wird.
naja, das ist die Regel - und die gesetzloche Vorschrift - ob allerdings die Sachbearbeiter im Detail damit vertrauit sind ist eine andere Frage. Ich kenne Sachnbearbeiter, mit denen ich zu tun hatte, die wussten so wie gar nichts. Falls natürlich ein Verwaltungsakt rechtswidrig, unverhältnismäßig und gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt und es dem Sachbearbeier anzulasten ist, hättest Du noch eine geringe, sehr geringe Chance, dem ganzen Procedre, was ja auch unheimlich kostspielig ist, zu entgehen. Aber dieses sind glückliche Erfahrungswerte und wie gesagt nicht die Regel. Trotzdem viel Erfolg und baldige und endgültige Fahrerlaubnis. Falls Du aus dem Rhein-Erft-Kreis kommen solltest kann ich Dir sogar gar spezielle Tipps geben , um die Verwaltung in die Irre zu führen
Okay, somit ist das letzte fünkchen Hoffnung erloschen
Dennoch bedanke ich mich vielmals für die Antworten.
Bei 3 A Verstößen in der (verlängerten) Probezeit wird es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis kommen und einer Neuerteilung nach frühestens 3 Monate nach einer bestandenen MPU.
Gruß:
Wie schon oben erwähnt, 3xA Verstöße in meiner Probzeit, dern
erste wurde schon geahndet und Nachschulung etc. absolviert,
zudem wurde die Probezeit verlängert. (ihr kennt das ja)
Jetzt wurde ich in einer 30er Zone mit 23 Km/h zu schnell
geblitzt, und ca. 4 Tage später auf der Autobahn mit 24 zu
schnell…
In der Regel würde das ja bedeuten, das ich für den ersten n
Punkt und 80Euro zahlen müsste, und für den zweiten etwa genau
so, allerdings siehts ja bei mir anders aus.
Ich würde also für den Ersten Blitzer die Freiwillige
Teilnahme an einem Psychologischen gespräch empfohlen bekommen
(was ich niemals machen würde)
die Behörde kann Verschiedenes anordnen. Der Verkehrspsychologe wird vielleicht die beste Variante sein, es gibt aber auch noch die Möglichkeit des Fahrverbotes oder des Enzuges des Führerscheines. Da kann ich leider nichts genaueres sagen.