ein junger Mann hat gerade seinen Wehrdienst angetreten und stellt fest, dass das ein Fehler war.
Sein Vater hat zwei Söhne aus erster Ehe, die beide ihren Wehrdienst absolviert haben, mit denen er aber keinen Kontakt hat. Der dritte Sohn hat mal irgendwo gehört, dass er als dritter eigentlich keinen Wehrdienst leisten müsste.
Stimmt das?
Wenn ja, wie muss der Dritte vorgehen, um noch aus seinem Wehrdienst heraus zu kommen?
Nun mir scheint es ist zu spät um noch Befreit zu werden, selbst wenn der Dienst der Brüder anerkannt wird:
Zitat: „Der Antrag ist frühestens nach Mitteilung der Erfassung durch die Erfassungsbehörde (§ 15 Abs. 1 Satz 2) und spätestens bis zum Abschluss der Musterung schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift beim Kreiswehrersatzamt zu stellen, es sei denn, der Befreiungsgrund tritt erst später ein oder wird später bekannt. Er ist zu begründen.“
Sprich die betroffene Person hatte Zeit bis zum Abschluss der Musterung, hat es aber nicht getan und hat nun seinen Wehrdienst angetreten.
Es sei denn der Befreiungsgrund wird erst später bekannt. Das würde aber bedeuten, dass die Person vorher nicht wusste das seine Brüder beide Dienst geleistet haben und sie deshalb einen Anspruch auf Befreiung hätte stellen können.
Und dafür wollen die entsprechenden Behörden sicherlich Nachweise haben.
Ich denke das ein Nachträglicher Antrag mit der Begründung der „Fristverstreichung“ abgelehnt wird und das man das spätere bekanntwerden so nicht anerkennen wird.