3 Einzelunternehmer,Gbr, OHG oder Limited ?

Guten abend Stefan,

Das ist ein etwas seltsames Argument. Nur weil man in der
einen Variante etwas verschwenden kann, was in der anderen
Variante nie da war, sind die beiden Varianten doch nicht
gleich.

Im bezug auf die Sicherheit des Gläubigers finde ich schon.

Nur weil mal 25k da waren, heißt es eben nicht das die GmbH
immer noch über diesen Betrag verfügen kann.

das ist prinzipiell richtig, nur ist die Wahrscheinlichkeit, daß da noch etwas ist, wo einmal 25.000 Euro waren, höher, als die Wahrscheinlichkeit, daß dort noch etwas ist, wo noch nie etwas war, insbesondere, wenn man das Motiv berücksichtigt, aus dem die Ltd. meistens gewählt wird. Außerdem spielt ja auch § 43 GmbHG noch eine Rolle.

Gruß,
Christian

,mir wurde von einen Notar

mitgeteilt man wolle alles in D lassen,

Sorry es war eine Natarin.