3 Einzelunternehmer,Gbr, OHG oder Limited ?

Hallo zusammen!

Ich hätte eine Frage bezüglich der Rechtsformen.

Ich befinde mich mit zwei weiteren Partnern im Aufbau einer Werbeagentur.
Leider haben wir voreilig eine Gbr gegründet, ohen uns vorher genau zu informieren.

Da wir schon einen Phantasie-Firmennamen erfunden haben und jegliches design ebenfalls drauf angepasst haben , MÜSSEN wir unseren Phantasie-Firmennamen presentieren dürfen.

Uns wurde geraten erstmal kleine Brötchen zu Backen bevor wir direkt eine Ohg
anmelden. Soweit ich weiß muss eine Ohg beim amtsgericht angemeldet werden und dafür ist ein Notar notwendig. Wie siehts mit Kosten aus? (anmeldung und Notar)

Was wäre die einfachste möglichkeit um seinen Phantasie-Firmennamen zu nutzen und so wenig umständen und Kosten wie möglich zu haben.

Ich wäre für genaue Informationen sehr dankbar.

Grüße aus Aachen,

Talimi

Hallo,

Ich befinde mich mit zwei weiteren Partnern im Aufbau einer
Werbeagentur.
Leider haben wir voreilig eine Gbr gegründet, ohen uns vorher
genau zu informieren.

Na ja, also das ist wirklich etwas „unglücklich“. Bei solchen Entscheidungen mit einer dermaßen weiten Tragweite sollte man sich vorher schon genauere Gedanken darüber machen. Hattet Ihr denn keinen Rechtsbeistand zu Beginn ?

Da wir schon einen Phantasie-Firmennamen erfunden haben und
jegliches design ebenfalls drauf angepasst haben , MÜSSEN wir
unseren Phantasie-Firmennamen presentieren dürfen.

Du meinst, da ihr bereits wirtschaftlich aktiv geworden sein, wird dies jetzt von Euren Kunden verlangt ?

Uns wurde geraten erstmal kleine Brötchen zu Backen bevor wir
direkt eine Ohg
anmelden. Soweit ich weiß muss eine Ohg beim amtsgericht
angemeldet werden und dafür ist ein Notar notwendig. Wie
siehts mit Kosten aus? (anmeldung und Notar)

Es ist eine Eintragung ins Handelsregister notwendig. Außerdem entsteht ein Hauptteil der Kosten durch die oben bereits erwähnte Rechtsberatung. Gerade bei einer OHG kann man nicht vorsichtig genug sein und es sollte keinesfalls an den Kosten für die Rechtsberatung gespart werden. Da in einer OHG alle alles machen dürfen, braucht ihr auf jeden Fall einen Gesellschaftsvertrag (im Innenverhältnis) um Euch untereinander bzw. gegeneinander abzusichern. Es wäre ja zu Schade, wenn Du für die Fehler Deiner „Freunde“ mit dem Privatvermögen haften müsstest.

Was wäre die einfachste möglichkeit um seinen
Phantasie-Firmennamen zu nutzen und so wenig umständen und
Kosten wie möglich zu haben.

Generell kommt es immer darauf an. Sicherlich spielen viele Faktoren eine Rolle. In erster Linie muss man sich über den Umfang der Geschäftstätigkeit im Klaren sein.
Dann ist die steuerliche Komponenten nicht zu vernachlässigen. Diese spricht in Deutschland im Wesentlichen für die Personenhandels-gesellschaften, also sprich die OHG.

Thema Haftung. Gerade bei einer Werbeagentur kann es mitunter zu größeren Problemen kommen, etwa dann, wenn man nicht richtig recherchiert und Werbemaßnahmen der Konkurrenz verwendet. Ich kenne einen Fall, da hat so ein „Versehen“ schon zum Ende der ganzen Agentur geführt. Von daher wäre eine Kapitalgesellschaft (GmbH oder Ltd.) sicherlich besser. Allerdings spielen hier dann auch wieder komplexere steuerliche Vorgaben eine Rolle.

Mit den von Dir hier gemachten Angaben, kann man allenfalls nur oberflächlich zu etwas raten oder eben von etwas abraten. Wenn es sich um einen kleineren „Tante-Emma-Laden“ handelt, okay … aber in Deinem Fall wäre es wohl ratsamer, sich im Vorfeld etwas genauer zu überlegen, „was man mit wem wie“ erreichen will.

  1. Wieviel vertrauen hast Du zu Deinen Partnern ? Hier musst Du absolut ehrlich zu Dir selbst sein und vor allem auch möglichst objektiv urteilen.

  2. In welchem Umfang wollt ihr Geschäfte treiben und mit wem. Wollt ihr es anfangs etwas ruhiger angehen lassen und sind die Risiken überschaubar, könnte u.U. eine OHG zu Beginn ausreichen.

  3. Wenn ja zur OHG, wie gut lassen sich die Aufgaben und Verantwortlichkeiten delegieren und wie wahrscheinlich ist es, dass es deswegen nicht irgendwann mal Streit gibt ?

  4. Wie hoch wäre der Kapitaleinsatz ? Wer bringt wieviel ein und was sind die langfristigen Ziele der Geschäftstätigkeit ?

  5. Letztlich müsst ihr auch die Folgen der Besteuerung im Auge haben. Wenn es so wäre, dass das Privileg der Haftung (Kapitalgesellschaft) nur teuer durch höhere Steuern erkauft werden kann, sollte man sich das überlegen.

Hinweis zur Limited an dieser Stelle: Das wird irgendwie immer genannt, wenn es um die Gründung von Unternehmen geht. Oftmals wird aber dabei vergessen, dass sie keines eine vollständige Haftungsbegrenzung bedeutet. Außerdem ist eine Gründung nicht so leicht wie einem immer gesagt wird.
Hinzu kommt, dass das Image dieser Rechtsform noch sehr „kritisch“ gesehen wird. Dies sollte gerade in einer Branche wie der Werbung aber bedacht werden.

VG
TraderS

Servus Talimi,

Da wir schon einen Phantasie-Firmennamen erfunden haben und
jegliches design ebenfalls drauf angepasst haben , MÜSSEN wir
unseren Phantasie-Firmennamen präsentieren dürfen.

Was spricht denn eigentlich gegen

Cocktailstudios rechts oben fett, bunt, irgendwas und unten, schmal, klein aber lesbar: Cocktailstudios Munz, Pachulke, Schandauer GbR? Ein wiedererkennbarer Name im Design des Logos ist noch keine Firma, solange die Beteiligten benannt werden.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
eine Limited ist eine weltweit annerkannte Rechtsform, leider tun sich in Deutschland viele Behörden schwer, weil Sie keine Lehrgänge über Europäische Rechtsführungen besitzen.

eine Limited ist eine weltweit annerkannte Rechtsform, leider tun
sich in Deutschland viele Behörden schwer, weil Sie keine Lehrgänge
über Europäische Rechtsführungen besitzen.

Eigentlich tut sich damit jeder schwer, der mit einer Ltd., die offensichtlich nur gegründet wurde, um das Mindeststammkapital einer GmbH nach deutschem Recht nicht aufbringen zu müssen, Geschäfte machen will/soll. Mit einer Ltd. versuchen nämlich viele die Risiken der Rechtsform des Einzelkaufmanns zu umgehen und das führt zu der verständlichen Skepsis.

Gruß,
Christian

Servus Tomik,

an den Lehrgängen bei den Behörden liegts nicht so sehr…

Die stolzen Gründer haben da eher mal Schwierigkeiten: Wenn sie z.B. mit der Tatsache, dass sie für UK nach UK-Recht Abschlüsse machen und gleichzeitig für eine beschränkt steuerpflichtige Betriebsstätte in D eine Gewinnermittlung erstellen müssen, die in der Regel nicht mit dem Jahresabschluss für UK identisch ist, restlos überfordert sind, obwohl doch im Prospekt des Anbieters von fertig gegründeten Ltds „von der Stange“ noch alles so einfach ausgesehen hat.

Ist nicht so spaßig, wenn da auf der einen Seite der Inhalt eines IHK-Gründerseminars vorliegt und auf der anderen Seite wg. internationalem Zusammenhang einer von der Groß-Bp-Stelle steht: Wenn bei einer Mini-EinmanngmbH „Privatentnahmen“ gebucht sind, ist das meistens noch nicht so arg - da wird halt eine entsprechende VGA veranlagt, der Gesellschafter-Geschäftsführer merkt das gar nicht mal unbedingt, und gut ist. Aber in der skizzierten Situation ist da Schluß mit Lustig.

Mal bloß so neugierhalber: Kannst Du die steuerlichen und handelsrechtlichen Verpflichtungen einer Ltd. mit Sitz in UK und Betriebsstätte in D mal kurz skizzieren? Alternativ: Beschreiben, was es so für Ansichten dazu gibt, was passiert und was passieren muss, wenn eine in UK gegründete Ltd ihren Sitz nach D verlegen will?

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Habe im September zusammen mit einem Partner gegründet.
Unsere Erfahrungen waren dergestalt, dass eigentlich nichts an einer GmbH-Gründung vorbeiführt, wenn man mit mehreren Gesellschaftern in Deutschland auch B2B-Geschäfte machen möchte.
Mit einer Ltd. arbeitet hier kein vernünftiger Mensch, wir kaufen bei solchen Firmen noch nicht einmal Netzwerkkabel…

Zudem meine ich, dass eine Firmengründung mit drei Partnern, die alle zusammen nicht in der Lage sind, die 25 kEur für die GmbH aufzubringen, nichts werden kann.
Die übrigen Gründungskosten waren bei uns nicht allzu hoch, man kann ca. 4-5 kEur für Notar, Anwalt (Gesellschaftervertrag aufsetzen) und sontige Gebühren ansetzen.
Ein Steuerberater für die Buchhaltung kostet inklusive Jahresabschluß in unserem Fall ca. 2-4 KEur p.a…

Ihr braucht also, auch um erst mal starten zu können, m.E. locker 15 TEur p.P. und dann sehr bald laufende Einnahmen.
Mit ein bisschen daheim Herumwurtscheln ist es nichts, wenn man sich ernsthaft eine berufliche Zukunft aufbauen möchte.
Wenn Ihr möchtet, lese ich gerne Euren Business-Plan gegen und gebe ein paar Tips.

Die GmbH darf dann übrigens auch den Phantasienamen tragen.

Grüße,

Mathias

Hallo!

als Geschäftsbezeichnung kann auch die Phantasiebezeichnung bei einer GbR geführt werden…nur sollte daneben auf dem Briefpapier noch die Gesellschafter erscheinen… .Das ist dann aber keine gechützte Firma. man kann sich aber die Bezeichung als Markenzeichen eintragen lassen. ´

Für die oHG-Gründung braucht man keinen Notar, für die GmbH schon. Ltd. ist so eine Sache wegen der schon genannten Gründen. Zudem ist es auch mein Kenntnisstand, dass die Engländer eine Betriebsstätte in Uk am Grpnduzngsstandort annehmen und man daher dort einen Jahresabschluß und Steuererklärungen abgeben muß, selbst wenn da 0 drin steht.

Im übrigen ist nicht alles klar, wie man mit der Ltd. in D umgeht…z.B. ob sie verschmelzungstauglich ist etc…

Eine GmbH wirkt etwas seriöser…eine oHG wegen der persönlichen Haftugn aller Gesellschafter auch…

Daneben ist noch die steuerliche Handhabung von Kapitalgesellschaft und Personengesellschaft (noch) sehr unterschiedlich.Das ist eine komplexe Entscheidung, die nicht übers Knie gebrochen wird.

PS. man kommt auch ohne Problem aus der GbR in ene GmbH…

und warum ist das nur in D so,
glaube jeder Gründer bis zur GmbH oder Limited braucht auch Unterstützung, warum es dennen so schwer gemacht wird weis ich auch nicht, wohl aus naja, schaut mal in die Handelsregistereintragungen.
Wichtiger wäre es wohl mehr Arbeit zu schaffen als die Firmen zu bestrafen, das liegt wohl im Sinn der Behörden oder hat man da wohl existenzangst um Ihre Gelder,mir wurde von einen Notar mitgeteilt man wolle alles in D lassen, wieso gehen wir nicht auf Europa zu?

Hi!

Auch als GbR kannst du einen Phantasienamen tragen.

Gruß
Falke

Hi,

Wichtiger wäre es wohl mehr Arbeit zu schaffen als die Firmen
zu bestrafen,

Was betrachtest du als Strafe? Die Ltd soll mehr Arbeitsplätze schaffen? Das halte ich für Quatsch. Die Probleme liegen doch meist in den Genehmigungen für z.B. gewerbliche Ausübung. Das spielt es keine Rolle, ob GmbH, Ltd oder was auch immer.
Du bellst vor dem falschen Baum.

das liegt wohl im Sinn der Behörden

Da mag was dran sein. Aber versetz dich mal in die Lage eines Kunden: Du kaufst Ware, bezahlst und dann macht der Lieferant pleite, beovr die Ware geliefert wurde. Beim Hausbau ist das z.B. meist besonders tragisch.
Selbst bei unseren GmbH sehen die Gläubiger dann oft kein Geld. Und nun soll die Ltd mit einem wesentlich geringeren Haftungskapital „besser“ sein? Gewerbeschein und Einzelunternehmer sind da doch oft viel günstiger. Aber die Haftung mag keiner übernehmen.

Wenn du mitliest, dann wirst du sehen, daß die Ltd als besonders billiges Modell angepriesen wird. Mal salopp: keine Haftung, Stammkapital 1 EURO.

mfg Ulrich

und warum ist das nur in D so,
glaube jeder Gründer bis zur GmbH oder Limited braucht auch
Unterstützung, warum es dennen so schwer gemacht wird weis ich
auch nicht, wohl aus naja, schaut mal in die
Handelsregistereintragungen.

Bis hierher habe ich nichts verstanden.

Wichtiger wäre es wohl mehr Arbeit zu schaffen als die Firmen
zu bestrafen,

Bei einer GmbH gibt es eine Mindestkapitaleinlage, um die Gläubiger zu schützen. Bei einer Ltd. gibt es diese Mindesteinlage nicht und damit ist offensichtlich, welche Rechtsform kapitalschwache Gründer bevorzugen und welche Gläubiger wie z.B. Lieferanten und andere Kreditgeber.

Eine Bestraftung kann ich da nicht erkennen, lediglich der kapitalschwache Gründer, der meint, mit einer coolen Rechtsform alle Probleme lösen zu können, wird schnell von der Nutzlosigkeit seines Tuns überzeugt sein.

das liegt wohl im Sinn der Behörden oder hat man
da wohl existenzangst um Ihre Gelder,mir wurde von einen Notar
mitgeteilt man wolle alles in D lassen, wieso gehen wir nicht
auf Europa zu?

Verstehe ich auch nicht, aber mit meinem vorherigen Absatz ist ohnehin alles gesagt.

C.

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Hallo C.

Bei einer GmbH gibt es eine Mindestkapitaleinlage, um die
Gläubiger zu schützen. Bei einer Ltd. gibt es diese
Mindesteinlage nicht und damit ist offensichtlich, welche
Rechtsform kapitalschwache Gründer bevorzugen und welche
Gläubiger wie z.B. Lieferanten und andere Kreditgeber.

Seit wann haftet eine GmbH mit ihrer Stammeinlage?

Die Mindestkapitaleinlage kann man locker flockig ausgeben
und der Gläubiger steht genauso da wie bei einer Limited.

Gruß
Stefan

Hallo Ulrich,

ich sehe zwar auch nicht den Sinn einer Limited
aber…

Und nun soll die Ltd mit einem wesentlich geringeren
Haftungskapital „besser“ sein?

…was hat denn Haftungskapital mit Stammkapital zu tun.

Die GmbHs mit denen ich geschäftlich zu tun hatte und Insolvenz
anmelden mußten, hatten alle auch ihr Stammkapital verbraucht.

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

Bei einer GmbH gibt es eine Mindestkapitaleinlage, um die
Gläubiger zu schützen. Bei einer Ltd. gibt es diese
Mindesteinlage nicht und damit ist offensichtlich, welche
Rechtsform kapitalschwache Gründer bevorzugen und welche
Gläubiger wie z.B. Lieferanten und andere Kreditgeber.

Seit wann haftet eine GmbH mit ihrer Stammeinlage?

war noch nie so.

Die Mindestkapitaleinlage kann man locker flockig ausgeben
und der Gläubiger steht genauso da wie bei einer Limited.

Das ist ein etwas seltsames Argument. Nur weil man in der einen Variante etwas verschwenden kann, was in der anderen Variante nie da war, sind die beiden Varianten doch nicht gleich.

Mal ganz davon abgesehen, daß der Geschäftsführer schnell in die persönliche Haftung kommt, wenn er das vorhandene Geld sinnlos verballert.

Gruß,
Christian

Hi Stefan,

…was hat denn Haftungskapital mit Stammkapital zu tun.

*ups* Stammkapital, klar. Sorry:frowning:

Die GmbHs mit denen ich geschäftlich zu tun hatte und
Insolvenz anmelden mußten, hatten alle auch ihr Stammkapital :verbraucht.

Das ist bei 25.000 Euro aber IMHO langsamer verbraucht als bei einer 10 Euro Ltd. Wer eine Ltd nur aus dem Geizfaktor heraus gründet, hat ein Problem mit seiner Sichtweise und ist IMHO schon bei der Gründung in Schwierigkeiten.

BTW:
Ich hätte da noch einen Exoten im Angebot (einer meiner Lieferanten: http://www.pek3.de/de/index.php?option=com_content&t… ): die s.r.o.

Spolecnost s rucenim omezeným (spol. s.r.o.)

aus: http://www.eu-portal.org/glossar.php?menue=13#S

Rechtsform der GmbH in Tschechien. Das Stammkapital beträgt mindestens 200T CZK, mindestens 50% sind für die Gründung in bar einzubringen. Jeder Gesellschafter muss für die Gründung mindestens 30% seines Anteils einzahlen. Handelt es sich um eine Einpersonen-Gesellschaft, muss das Stammkapital zum Zeitpunkt der Gründung vollständig einbezahlt sein. Die Gesellschafter haften in Höhe ihrer Einlage.
Ausländer können eine GmbH gründen oder/und zu Geschäftsführern einer GmbH bestellt werden (Voraussetzung: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis).

Die will aber irgendwie kaum jemand haben:wink:

mfg Ulrich

Wann die Ltd. nur Sinn macht

eine Limited ist eine weltweit annerkannte Rechtsform, leider tun sich in Deutschland viele Behörden schwer, weil Sie keine Lehrgänge über Europäische Rechtsführungen besitzen.

Also grds. kann man sagen, dass eine Ltd. nur dann Sinn macht, wenn man sie dort nutzen will, wo sie auch anerkannt ist; ihre rechtliche Herkunft hat.
Nur weil es jetzt das Europarecht und die Grundfreiheiten und einen arbeitswütigen EuGH gibt, muss das noch lange nicht heißen, dass man alles über einen Kamm scheren muss.

Will man sich in England oder den USA oder von mir aus auch in Teilen Asiens geschäftlich betätigen und vor Ort aktiv am Geschehen teilnehmen, kommt man m.E. um eine Ltd. nicht herum.
Nur: Dann muss man sich so oder so mit allen Folgen aus dem Auslandsengagement befassen. Martin M. hat das ja schon angesprochen.

Nur ich sehe auch keinen Grund, warum man die tradierte GmbH nun einzig und allein ob der europarechtlichen Freiheiten ad acta legen sollte. Schließlich muss das Wirtschaften immer auch - oder gerade nicht zuletzt - vor dem historischen Rechtsbewusstsein des jeweiligen Landes gesehen werden. Hier in Deutschland sind wir nunmal sehr stark am Kollektivismus orientiert und weniger am Individualismus. Von daher kann man den traditionellen Gläubigerschutz nicht mal eben so durch neue Rechtsformen wegwischen. Auch das sollte bei einem wirtschaftlichen Engagement eben in dem jeweiligen Rechtsraum berücksichtigt werden.

Nur mal als Vergleich: Mir ist eine strenge Rechtsform viel lieber als eine streng regulierende Behörde, siehe z.B. in den USA die SEC und der Sarbanes Oxley Act.

VG
TraderS

Hallo Ulrich!

Das ist bei 25.000 Euro aber IMHO langsamer verbraucht als bei
einer 10 Euro Ltd.

Schauen wir uns doch mal die „BenQ Mobile GmbH & Co. OHG“ an.
Bei 3000 Mitarbeitern mit einem Durchschnittsverdienst von 3.500
Brutto, macht etwa 4.000 für die GmbH (mit Sozialleistungen) das
sind dann 12Mio pro Monat da reicht das Stammkapital 0,216 Sekunden!!!

Naja viel schneller werde 10€ auch nicht los. :smile:

Wer eine Ltd nur aus dem Geizfaktor heraus
gründet, hat ein Problem mit seiner Sichtweise und ist IMHO
schon bei der Gründung in Schwierigkeiten.

Da bin ich deiner Meinung.

Gruß
Stefan

Hi Christian!

Das ist ein etwas seltsames Argument. Nur weil man in der
einen Variante etwas verschwenden kann, was in der anderen
Variante nie da war, sind die beiden Varianten doch nicht
gleich.

Im bezug auf die Sicherheit des Gläubigers finde ich schon.

Nur weil mal 25k da waren, heißt es eben nicht das die GmbH
immer noch über diesen Betrag verfügen kann.

Gruß
Stefan

Hi Stefan,

sind dann 12Mio pro Monat da reicht das Stammkapital 0,216
Sekunden!!!

Wenn keine Einnahmen da sind: ja.

Siehe aber: /t/5-abs-4-s-2-gmbhg-verstaendnis/3379443

mfg Ulrich