3 Einzelunternehmer mit gemeinsamen Außenauftritt

Hallo!

Ich hoffe, dass mir jemand hierbei helfen kann:
Wir sind 3 Einzelunternehmer (Marketing), die nach außen hin gemeinsam auftreten wollen ohne gleich eine gemeisame GbR o.ä. machen zu müssen. Praktisch: „Mustername Network“.

Wie sind da die Bestimmungen ohne gleich automatisch als GbR angesehen zu werden? Können wir das gleiche Logo auf dem Briefbogen haben und jeder hat dann auf seinem Briefbogen die Angaben zu seinem Gewerbe stehen? Oder müssen wir ggf. eine Partnerschaftsgesellschaft (davon habe ich mal was gehört) gründen und: wenn ja: Was ist das genau?

Fraue mich auf Antworten.

VG, Robert

Sehr geehrter Robert,
eine GbR sollte man in der Tat genau überlegen, weil es dann auch eine gemeinsame Haftung (und ein besonderes Steuersubjekt für USt. und Gewinnermittlung) gibt. Das will gut überlgt sein. Noch eine Stufe höher wäre eine PG, die in das PG-Register eingetragen und notariell beurkundet werden müßte.

Abner Sie können doch einen Kooperationsvertrag schließen, in dem Sie ihre gemeinsamen Ziele fixieren, was sie evtl. gemeinsam nutzen, einheitliches cooperate design und sich ggf. an Kosten gmeinsamer Werbung und vielleicht gemeinsamen Einkaufs von Material etc. beteiligen. Dennoch ist für jeden Vertrag mit den Kunden jeweils der betreffende Unternehmer der verantwortlioche Partner, man kann aber u. a. auch Beteiligung für Vermittlung oder Austausch oder Mkitwirkung an Bedienung eines Kunden vereinbaren.

Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Vertrages kann ich Ihnen aber nicht unengeltlich liefern, wir wären aber bereit, gegen ein zu vereinbarenden Honorar aufgrund der von Ihnen vorgegebenen Zielstellungen Ihnen einen Entwurf, den Sie dann anpassen können und eine Checkliste der zu beachtenden Fragen und natürlich auch detailiierten Rat auf IHre Fragen zu erteiilen.

Mit freundlichen Grüßen RA Streich

Hallo,

wenn Sie einzelne Verträge völlig getrennt mit den Lieferern und Bestellern vereinbaren und überall darauf hinweisen, dass Sie Einzelfirmen sind, dann kann nichts passieren, obwohl ich nicht ausschließen kann, dass irgend ein Richter in einem Ausnahmefall anders entscheidet, wenn Sie eine Verknüpfung in Ihrer Außenwerbung usw. sehen. Klare Verhältnisse zu schaffen und zu bewahren wäre, um allen Eventuallitäten aus dem Wege zu gehen, der richtige Weg. Etwaige unschöne Richtersprüche kann Ihnen keiner nehmen, wenn es zu Komplikationen kommt. Dass kann sogar auch intern zwischen Ihren drei Firmen der Fall sein. Ich habe in meiner jahrzehntelanger Erfahrung die tollsten Dinge erfahren.
MfG
PB

Hallo,

soweit ich weiß könnte man auch eine sog. Bürogemeinschaft bilden, d. h. jeder hat sein eigenes Gewerbe und kann dies auch auf seinem Briefkopf betiteln. Die Kosten werden dann einfach aufgeteilt. Ob aber der gemeinsame Name nicht dazu führt, dass doch eine GbR entsteht weiß ich aus dem Stehgreif jetzt nicht, ich kann nochmal recherieren und mich noch mal melden

Grüße

Bios66

Lieber Herr RA Streich,

herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir ein Stück weiter. Dass wir einen Kooperationsvertrag machen sollten, ist klar. Ich habe eben nur auch schon davon gehört, dass ein ichter - im Falle eines Streits - davon ausgehen kann, dass es automatisch eine GbR ist/war.

Ihr Angebot, den Vertrag auszuarbeiten, ist nett. Soweit sind wir aber noch nicht. Falls wir Sie benötigen, werde ich Sie gerne noch mal kontaktieren. Ich will aber nix versprechen, was ich dann nicht halte.

MfG, RR

Lieber Herr RA Streich,

herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir ein Stück weiter. Dass wir einen Kooperationsvertrag machen sollten, ist klar. Ich habe eben nur auch schon davon gehört, dass ein Richter - im Falle eines Streits - davon ausgehen kann, dass es automatisch eine GbR ist/war. Diese Gefahr scheint man aber nicht komplett ausschließen zu können.

MfG, RR

Lieber Bios66!

Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Das hilft mir ein Stück weiter. Dass wir einen Kooperationsvertrag machen sollten, ist klar. Ich habe eben nur auch schon davon gehört, dass ein Richter - im Falle eines Streits - davon ausgehen kann, dass es automatisch eine GbR ist/war. Diese Gefahr scheint man aber nicht komplett ausschließen zu können.

MfG, RR

… Herr Bötticher, meinte ich. Sorry!