Sehr geehrter Robert,
eine GbR sollte man in der Tat genau überlegen, weil es dann auch eine gemeinsame Haftung (und ein besonderes Steuersubjekt für USt. und Gewinnermittlung) gibt. Das will gut überlgt sein. Noch eine Stufe höher wäre eine PG, die in das PG-Register eingetragen und notariell beurkundet werden müßte.
Abner Sie können doch einen Kooperationsvertrag schließen, in dem Sie ihre gemeinsamen Ziele fixieren, was sie evtl. gemeinsam nutzen, einheitliches cooperate design und sich ggf. an Kosten gmeinsamer Werbung und vielleicht gemeinsamen Einkaufs von Material etc. beteiligen. Dennoch ist für jeden Vertrag mit den Kunden jeweils der betreffende Unternehmer der verantwortlioche Partner, man kann aber u. a. auch Beteiligung für Vermittlung oder Austausch oder Mkitwirkung an Bedienung eines Kunden vereinbaren.
Die konkrete Ausgestaltung eines solchen Vertrages kann ich Ihnen aber nicht unengeltlich liefern, wir wären aber bereit, gegen ein zu vereinbarenden Honorar aufgrund der von Ihnen vorgegebenen Zielstellungen Ihnen einen Entwurf, den Sie dann anpassen können und eine Checkliste der zu beachtenden Fragen und natürlich auch detailiierten Rat auf IHre Fragen zu erteiilen.
Mit freundlichen Grüßen RA Streich