3-fach Parklift in Einzelstellplatz umbauen?

Im Keller eines Mehrfamilienhauses (in welchem ich nicht wohne) stehen vier 3fach-Parklifte. Einer dieser Parklifte (also nicht ein einzelner Stellplatz darin, sondern der gesamte Lift mit 3 Fahrblechen) steht nun zum Verkauf. Der Lift ist derzeit in Betrieb, wurde jedoch allem Anschein nach seit seiner Errichtung 1983 nie modernisiert. Da ich an einem Stellplatz in dem Haus interessiert bin, mich die wiederkehrenden Instandhaltungskosten und die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen der Anlage jedoch abschrecken, frage ich mich, ob es rechtlich möglich wäre, die Anlage zu kaufen, um sie anschlieißend abzubauen und in einen ‚normalen‘ Einzelstellplatz umbauen zu lassen. Bräuchte ich dazu die Genehmigung der WEG oder könnte ich mit dem Sondereigentum machen was ich möchte?

Bin kein Anwalt … aber ist es Sondereigentum, kannst Du machen, was Du willst.
Vermutlich hindert Dich aber die Stellplatzverpflichtung daran.
Ich nehme nicht an, daß jemand aus Spaß an der Freude hier einen Parklift eingebaut hat, sondern die Stellplätze für eine gewisse Anzahl Wohnungen beantragt wurde. Z. B. pro WE ein Stellplatz. Solltest Du die WE’s jemals wieder verkaufen, müßtest Du die Stellplätze wieder herstellen, oder die WE ohne Stellplatz loswerden und das ist schwierig.

Grüße Mathias

Hallo Sia1000

hier treffen Privatrecht und Baurecht aufeinander.

Privatrecht: Du darfst mit deinem Eigentum machen was du willst - solange du keinen schädigst.

Beim Stellplatz wird es kompliziert. Die Landesbauordnung regelt die Anzahl der Stellplätze pro Mietwohnung (im Regelfall einer). Wenn also die Parkplätze auf die Mieterzahl angerechnet wird, kannst du die nicht einfach abbauen.

Vielleicht solltest du überlegen, welche Mieteinnahmen du bekommen kannst (für die anderen beiden Parkplätze) und einen Kostenvoranschlag für die regelmässige Wartung der Lifte machen lassen. Vielleicht bleibt ja am Ende sogar etwas übrig…

Mit Sondernutzungsrecht kann man nicht machen was man will, das hängt vom Vertrag mit der WEG ab.

Wenn es aber ein Sondereigentum ist, dann darf dies auch separat verkauft, vermietet usw. werden.

Das Problem mit dem Stellplatznachweis bleibt. Hausbauer müssen für die zu schaffenden Wohnflächen Garagen nachweisen - zumindest in innerstädtischen Gebieten. Manchmal können sie das nicht und kaufen sich frei.

Also mal etwas rechnen und evl. die BauPrüf deiner Stadt anrufen.

Schönen Gruß

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich werde noch weitere Informationen einholen müssen, die Angelegenheit scheint leider nicht ganz so trivial.
Nochmal Danke und viele Grüße
Sia