3-Familien-Haus steuerlich 1-Familien-Haus

Hallo,
welche steuerlichen Vorteile in Bezug auf die Grundsteuer der Stadt bzw. beim Finanzamt, wenn Person A -die ein 3-Familien-Haus besitzt, dies in ein 1-Familien-Haus umwandeln würde.
Hintergrund: Bis vor einiger Zeit wurde dieses Haus durch Person A+Familie, den Eltern von Person A und dem Sohn von Person A in drei separaten Wohnung bewohnt.
Nun nutzt nur noch Person A + Ehemann das Haus. Es haben eigentlich NIE fremde „Mieter“ dort gewohnt. Es ist auch melderechtlich zu belegen.

Wie verhält sich das, dies glaubhaft zu machen, das Haus hat 3 Bäder und 3 Küchen und in 2 1/2 Stockwerken jeweils 3 separate Wohnungseingänge? Ein Hauseigentümer kann wohl soviele Küchen oder Bäder haben wie ER will oder?

Hat es Vorteile gegenüber dem Finanzamt oder bzgl. der Grundsteuer?

Danke für jede Antwort.

Grüße
Marie

Hallo!

Das Haus ist immmer noch ein 3-Familien Haus, weil 3 Bäder 3 Küchen und 3 * Wohnraum, von daher ist einer Einheitswertherabstufung auf ein 1-Familien-Haus nicht möglich nur weil die beiden Parteien ausgezogen sind. Bei der Grundsteuer wird ja die Gebäudesubstanz besteuert, die Nutzung ist nicht entscheidend.

Was neuerdings möglich ist, ist wenn man nachweisen kann, dass man vergeblich versucht das Objekt zu vermieten, die Grundsteuer herabsetzen zu lassen. Dazu sind aber Nachweise erforderlich (Inserate, Maklerbeauftragung, etc.)

Gruß

Jörg

Hallo,
danke für die Antwort.

Das Haus ist immmer noch ein 3-Familien Haus, weil 3 Bäder 3
Küchen und 3 * Wohnraum, von daher ist einer
Einheitswertherabstufung auf ein 1-Familien-Haus nicht möglich
nur weil die beiden Parteien ausgezogen sind. Bei der
Grundsteuer wird ja die Gebäudesubstanz besteuert, die Nutzung
ist nicht entscheidend.

Also, wenn man die zwei Küchen „wegnimmt“ und als normalen Wohnraum
deklariert/benutzt, ist es DANN ja ein Einfamilien-Haus!?
Bäder kann ich ja soviele haben wie ich will -Bekannte haben z. B.
gibt es Leute die haben auch mehrere Bäder, auf jeder Etage eben
eines…

Was neuerdings möglich ist, ist wenn man nachweisen kann,
dass man vergeblich versucht das Objekt zu vermieten, die
Grundsteuer herabsetzen zu lassen. Dazu sind aber Nachweise
erforderlich (Inserate, Maklerbeauftragung, etc.)

Ja - DAS war so bereits bekannt, aber nehmen wir an, dass das
Objekt NICHT MEHR vermietet werden soll, weil der Besitzer es
eben ALLEINE bewohnen will (ca. 180 qm, aber das dürfte doch
auch keine Rolle spielen oder?)!

Wäre nett, wenn Du mir noch antworten würdest.

Grüße
Marie