Aussage zurückziehen? Die Polizei belehrt vor der Aussage über die Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage. Man unterschreibt dafür, dass man die Belehrung verstanden hat.
Es wird vor der Vernehmung eingeschätzt, ob die Person vernehmungsfähig ist. Wenn keine Auffälligkeiten vorliegen, gilt die Aussage. Und die Unterschrift zeigt auch, dass die Person im Vollbesitz ihrer Sinne war.
Nö.
Aber man darf es dem Polizisten VOR der Vernehmung mitteilen.
Grüße, Lola
Schon erstaunlich, dass es Medikamente gibt, die zu einer Aussage führen, die widerrufen werden muss…