hallo,
auch wenn es arg nach „hausaufgaben“ aussieht…
- Beschreiben Sie die Beteiligungsverhältnisse in einer
typischen GmbH & Co KG, an der A,B, und C zu gleichen Teilen
beteiligt sind!
nunja, typischer weise sind A, B, C mit gleichen teilen an der GmbH beteiligt und sind natürlich gleichzeitig auch kommanditisten der KG, die GmbH ist dann vollhafter (komplementär).
bsp. GmbH mit 3 x 10.000 EUR stammeinlage = 30.000 stammkapital
KG mit 3 kommanditeinlagen (nicht erbringbar durch die selben 10.000 EUR von oben), also bspw. 3 x 1.000 EUR und die GmbH als komplementär mit einem weiteren 1000er.
- Was muss Ihres Erachtens im Gesellschaftsvertrag einer
Kommanditgesellschaft geregeltt werden, um den
Mehrheitsgrundsatz bei Abstimmungen in der
Gesellschafterversammlung zu begründen und interessengerecht
sicherzustellen?
hmmmm… was? die GmbH führt die geschäfte und ist alleine vertretungsberechtigt. es muss also auf die geschäftsführer der GmbH abgestellt werden, hier sollten - soweit alle mitarbeiten wollen - A, B, C einzelvertretungsmacht bekommen. dann können diese 3 auch einzeln für die KG handeln, dann freilich als vertreter der GmbH und nicht als kommanditisten.
ggf. sollten die verträge so gestaltet sein, dass eine vernünftige politik in KG und GmbH möglich ist (vorkaufsrechte der anderen gesellschafter an den anderen geschäftsanteilen, erbeneintritt in KG etc. sind da nur zu nennen). hier sollte ein lehrbuch zum gesellschaftsrecht helfen.
- Was spricht Ihres Erachtens für und was gegen die Rechtsform
der Aktiengesellschaft für ein größeres mittelständiges
Unternehmen?
kommt drauf an. kapitalintensiven unternehmen ist der gang zum kapitalmarkt erleichtert (börsenfähigkeit der aktie), diesem stehen aber viel unverrückbare grundsätze in der satzung entgegen. auch die pflichten bezüglich berichten, bilanzen, prüfungen, aufsichtsrat und mitbestimmung sind enorm.
für nicht so kapitalintensive unternehmen ist die GmbH die bessere rechtsform (satzung ist variabler) und wenn dann doch irgendwann geld gebraucht wird, stellt die GmbH & co. KG eine alternative dar, da kommanditeinlagen auf dem „grauen kapitalmarkt“ für vernünftige geschäfte einholbarer sind als neue gesellschafter für die GmbH. ggf. ist eine umwandlung dann von KG in KGaA und dann in AG möglich, wenn nötig!
mfg vom
showbee