Hallo,
wir haben ein großes problem innerhalb der familie und keiner kennt sich aus, ich hoffe es kann mir jemand meine frage beantworten.
Fall: wir sind drei geschwister und unsere eltern haben 1 haus der wert des hauses ca. 250.000 €. ich bin der älteste und habe von meinen eltern bereits 10.000€ für meinen bauplatz erhalten, den ich mir gekauft habe sowie meine schwester, die zweitälteste. mein kleiner bruder soll das ganze haus überschrieben bekommen und wir bekommen davon nichts.
-
frage: kann es wirklich sein das wir auf nichts anspruch mehr haben also ich und meine schwester, weil zwischen 10000 und 250000 ist natürlich ein großer unterschied und es ist natürlich schon etwas ungerecht.
-
frage: mein vater will das das haus auch nach dem tot nicht verkauft bzw vermietet werden darf, kann man so etwas festlegen?
für eure antworten bin ich euch sehr dankbar!!!
Hallo,
wenn der bruder als alleiniger erbe eingetragen ist im testament dann ist es so und ihr geht leer aus ,
mfg
jo
hey danke für die antwort. also enterbt werden wir nicht oder so aber ich verstehe schon, wenn er das haus überschrieben bekommt dann bekommen wir nichts. und wie ist es das er es nicht verkaufen darf oder vermieten darf, kann man da irgendetwas dingfest machen?
Hallo,
zu Frage Nr. 1:
Deine Eltern können zu Lebzeiten mit Ihrem Vermögen (damit ist auch das Haus gemeint) machen, was sie wollen. Wenn sie das Haus deinem kleinen Bruder schenken wollen, dann können sie das.
Sollte allerdings innerhalb der nächsten 10 Jahre nach der Schenkung ein oder beide Elternteile versterben, dann können du und deine Schwester ihren Pflichtteil einklagen. Das Vermögen mindert sich allerdings mit jeden Jahr um 1/10.
zu Frage 2:
Dein Bruder kann mit seinem Vermögen (also dem Haus) machen, was er will. Außer, deine Eltern haben lebenslanges Wohnrecht in dem Haus. Dann kann er zumindest nach deren Tot damit machen, was er will.
Grüße
Caddy
Hallo,
dein Vater darf Klauseln in seinen Testament fest legen bzw. bestimmen was mit dem Haus nach seinen Tod geschieht.
Deiner Schwester und Dir steht der Pflichteil des Erbes zu. Soweit Ihr Euch nicht erbunwürdig gemacht habt d.h. euren Vater um sein leben getrachtet, bestohlen, betrogen habt usw… Deinen Bruder steht eine große Verpflichtung bevor. Er erbt das Haus ( dieses muß er wohl selbst beziehen) weil er ja nicht verkaufen oder vermieten darf und er mus Euch das Pflichterbteil auszahlen abzüglich Deiner 10.000 €
HI, dann müsste dein vater das alles bei einem notar schrieftlich festlegen das ihr bei einem verkauf jeder ein drittel bekommt vom erlös oder von der miete,
setz dich doch mal mit schwester und vater zusammen , wenn alles vorhergeregelt ist ist alles besser , wichtig ist das es notariel beglaubigt und hinterlegt wird .
mfg
jo
Vielen Dank für deine Antwort. Aber Pflichtteil bedeutet dann von deren übrig gebliebenen vermögen aber nicht mehr vom haus weil das wurde ja dann schon überschrieben oder?
Papier ist geduldig und Ihnen stehen Pflichtteilsergänzungsansprüche zu.