3-jährige Verjährungsfrist in Österreich

Hallo,

ich müsste dringend wissen, wann in Österreich die 3-jährige Verjährungsfrist endet, in der eine Forderung für eine gekaufte Sache oder Dienstleistung geltend gemacht werden kann?
In Deutschland beginnt sie mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Gilt in Österreich das gleiche?
Nach welchem Recht - österreichischem oder deutschem - muss beurteilt werden, wenn wer aus Deutschland für einen Kunden in Österreich eine Dienstleistung erbracht hat, welche zu zahlen sich dieser nun weigert?

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten

Hi,

einfach 3 Jahre (ohne die Verlängerung bis ans Jahresende)

lg birgit

Hallo!

ich müsste dringend wissen, wann in Österreich die 3-jährige
Verjährungsfrist endet, in der eine Forderung für eine
gekaufte Sache oder Dienstleistung geltend gemacht werden
kann?

Wie schon geschrieben, genau nach drei Jahren.

Nach welchem Recht - österreichischem oder deutschem - muss
beurteilt werden, wenn wer aus Deutschland für einen Kunden in
Österreich eine Dienstleistung erbracht hat, welche zu zahlen
sich dieser nun weigert?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, meistens eher deutsches Recht, aber wie gesagt, das hängt von vielen Faktoren ab.

Gruß
Tom

Danke für deine Antwort.

Gruß
Myrrha