Hallo Leute,
ist es richtig, dass man 3 Jahre über der festgelegten Bruttogrenze (derzeit ~48600 brutto?)liegen muss um in die PKV wechseln zu können? Wenn ja, ist das eine Zugangsvoraussetzung zur PKV oder die „Ausstiegsvoraussetung“ der GKV?
Hoffe ich konnte die Problematik rüberbringen.
Gruß
Ian
Hallo,
dieser Stein wurde den Kunden und den privaten Krankenversicherern in einer der letzten Gesundheitsreformen in den Weg gelegt. Es ist also nicht die „Einstiegsvoraussetzung“ der privaten sondern eine gesetzlich geregelte Ausstiegsfrist aus der GKV.
Über Sinn und Unsinn möchte ich hier nicht diskutieren… habe mich darüber schon genug aufgeregt.
Grüße
Lars Grimm
Was wäre denn wenn man vorher keine Krankenversicherung hat und dann bei Jobaufnahme über der Bruttogrenze liegt?
Was wäre denn wenn man vorher keine Krankenversicherung hat
und dann bei Jobaufnahme über der Bruttogrenze liegt?
Dan muß man trotzdem für drei jahre in die GKV.
Mist. Kannst du mir sagen wo das steht? Ich dreh noch durch mit der Sache. Da muss es doch Möglichkeiten geben.
Gruß und Danke
Hallo,
die gesetzliche Regelung steht in §6 SGB V - Versicherungsfreiheit.
Grüße
Lars Grimm
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mit der Sache. Da muss es doch Möglichkeiten geben.
Warum muß es das ? Ein Gesetz ist dann gut, wenn es keine Schlupflöcher hat.
Warum muß es das ? Ein Gesetz ist dann gut, wenn es keine
Schlupflöcher hat.
Richtig!
Ich will hier keine Diskussion über das solidarische System lostreten, das ist gut und nötig. Aber ein Gesetz ist dann gut, wenn es nicht ein marodes System unterstützt.