3 Jahre Elternzeit, dadurch krankenversichert und das ohne Job - ist das möglich?

Hallo!
Eine Krabbelgruppenmutter hat mich mit einer Info etwas stutzig gemacht, weshalb ich mich an die Community wende, da ich dazu nichts aufschlussreiches für diese explizite Situation finde:

Ist es möglich, dass man ohne festen Job 3 Jahre Elternzeit nehmen kann und weiterhin krankenversichert ist?

Sie erhält noch 10 Monate Arbeitslosengeld (mehr Anspruch hat sie nicht), ist arbeitssuchend gemeldet, insofern auch über das Arbeitsamt krankenversichert.

Wenn sie jetzt schwanger würde aber weiterhin keine Arbeitsstelle fände, der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach den besagten 10 Monaten erloschen und sie sich für den Rest der Zeit bis zu Geburt freiwillig versichern müsste, da sie aufgrund des Gehalts ihres Mannes keinen Anspruch auf Hartz IV hat - wie lange dürfte sie dann maximal Elternzeit nehmen und wie lange wäre sie versichert ohne sich freiwillig versichern zu müssen?

Kann sie sich den Anspruch von 12 Monaten Elterngeldanspruch auf 3 Jahre aufsplitten lassen?

So wie ich das im www gelesen habe, stünden ihr ohne Job 300 Euro im Monat zu aber eben nur 12 Monate lang. Das Geld ist ihr so eigentlich nicht wichtig - es geht ihr nur um die Krankenversicherung, weil die aufgrund ihrer Vorgeschichte recht hoch ausfallen soll.

Vielen Dank vorab für aufschlussreiche Antworten.

Hallo,

nach der Geburt kann man für 3 Jahre „umsonst“ krankenversichert sein. Bei Zwillingsgeburten sogar 5!!!

Gruß
Tycoon

Hallo!

Kerninformation zu Elterngeld und Krankenversicherung:

http://www.familienratgeber-nrw.de/index.php?id=2984

MfG
duck313

Servus,

das hier:

klingt überaus rätselhaft. Etwas Billigeres als die Familienversicherung, die aufgrund

besteht, kann einem doch gar nicht passieren?

Ich glaube, bei der ganzen Geschichte fehlen noch Einzelheiten.

Als Mindestes wäre es wohl wichtig zu wissen, ob sie als Pflichtversicherte im ALG-Bezug ist.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

Wenn der Mann privat versichert ist kostet die Mitversicherung von Frau und Kind richtig Geld!

Grüßle,
Tinchen

Servus,

ja, das ist eine von den möglicherweise vielen fehlenden Einzelheiten. Diese würde ich allerdings vom Fragesteller erwarten - dann ist gewährleistet, dass sie nicht spekulativ zusammengewürfelt sind, sondern zum Sachverhalt gehören.

Schöne Grüße

MM