Guten Tag, seit längerem beschäftigt mich die Frage, wie es sich verhält, wenn eine Frau vor Beendigung der 3 Jahre Elternzeit, das zweitemal schwanger wird u. auch noch in dieser Zeit entbindet- bezüglich des Arbeitsplatzes. Verlängert sich der Anspruch auf den Arbeitsplatz dann um weitere 3 Jahre, also sprich, ist der Arbeitgeber dann verpflichtet, die Stelle zu erhalten? Wäre sehr nett, wenn jemand dazu was weiss u. mir Auskunft geben kann. Herzlichen Dank im Voraus 
Hallo,
Verlängert sich der Anspruch auf den Arbeitsplatz dann um
weitere 3 Jahre
Ja
Gruß
Wawi
Hallo
Kleine Ergänzung: Das passiert natürlich nicht automatisch. Man muß die Elternzeit schon korrekt beim AG anmelden.
Gruß,
LeoLo