hallo,
ich nehme an, daß du bzgl. der steuer-nr. ein gewerbe meinst. bei jährlichen einkünften von unter 500 euro p.a. und ohne daß eine erklärung abgegeben wurde, macht das fa sicher keinen streß. erklärungsbedürftig bleibt aber, wovon du dann gelebt hast. da kann das fa schon „vermuten“, daß es noch andere einkunftsquellen gab.
generell ist jeder, der ein gewerbe betreibt, verpflichtet, eine steuererklärung abzugeben, es sei denn, es ist absehbar, daß auf die erzielten einkünfte keine steuern fällig werden.
das kann ich aber mit den gelieferten informationen allein nicht beurteilen.
wenn ich mich mit einem fa in verbindung setze, würde ich ganz sicher nicht nach möglicheh strafen fragen. wenn das fa eine strafe festsetzt, dann teilt es dir das schon mit, die höhe ebenso. dann kannst du immer noch widerspruch dagegen einlegen.
saludos, borito