3 Jahre keine Steuererklärung gemac

Hallo Forum,

Wenn jemand eine Steuerernummer beantragt hat und mit dieser pro Jahr lediglich zwischen 200 - 500 Euro umgesetzt hat, erwartet Ihn eine Strafe, wenn er 3 Jahre vergessen hat die Steuererklärung zu machen?

Nehmen wir mal an, jemand möchte sich nun mit dem Finanzämt in Verbindung setzen, könnte er hier erfahren, welche Strafe Ihn erwartet?

hallo,

ich nehme an, daß du bzgl. der steuer-nr. ein gewerbe meinst. bei jährlichen einkünften von unter 500 euro p.a. und ohne daß eine erklärung abgegeben wurde, macht das fa sicher keinen streß. erklärungsbedürftig bleibt aber, wovon du dann gelebt hast. da kann das fa schon „vermuten“, daß es noch andere einkunftsquellen gab.

generell ist jeder, der ein gewerbe betreibt, verpflichtet, eine steuererklärung abzugeben, es sei denn, es ist absehbar, daß auf die erzielten einkünfte keine steuern fällig werden.
das kann ich aber mit den gelieferten informationen allein nicht beurteilen.

wenn ich mich mit einem fa in verbindung setze, würde ich ganz sicher nicht nach möglicheh strafen fragen. wenn das fa eine strafe festsetzt, dann teilt es dir das schon mit, die höhe ebenso. dann kannst du immer noch widerspruch dagegen einlegen.

saludos, borito

Ich habe die Steuernummer neben dem Studium laufen lassen. GElebt habe ich von Bafög und einem Sparkassen-Kredit.

Ein Gewerbe habe ich nicht angemeldet, sondern eine freiberufliche Tätigkeit. Oder ist das das Selbe?

also bei meinen Einkünften (unter 500,- jährlich) dürfte ich doch weit unter dem Steuergesetz bleiben?

Hallo robozombie,
ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass das Einkommen unter dem zu versteuernden Einkommen liegt.
Allerdings weiss ich nicht, wie es bei gewerblichen Einkünften aussieht. Das liebe FA kann sicher über evt. Strafen Auskunft geben.
Viele Grüße Sylke

Hallo,
verstehe die Frage nicht warum soll Ihn eine Strafe bei diesen Beträgen erwarten?.
Im übrigen hat man in der Regel 4 Jahre Zeit seine Steuererklärung abzugeben!
Gruss Hermann

hallo,
bei der geringen summe kommt keine einkommensteuer raus, falls keine anderen einkünfte vorliegen

frage wäre evtl eingenommene umsatzsteuer? wenn die nicht abgeführt wurde, kommt das steuerhinterziehung gleich.

sonst käme vielleicht ein verspätungszuschlag in betracht, wegen der späten abgabe, falls die nun noch erfolgen soll

gruß