Angenommen, Herr B. hat sich von einer geschickten Telefonverkäuferin überreden lassen, für seine kleine Firma probehalber einen Online-Werbeeintrag in einem neuen Regionalportal zu bestellen. Später vergisst er, den Kram zu kündigen, und jetzt wollen die drei Jahre lang jeden Monat 20 € haben - für einen vermutlich wertlosen Werbeeintrag in einem zweifelhaften Portal. Die Verkäuferin hatte Herrn B. gesagt, er würde rechtzeitig vor Ablauf informiert, damit er noch kündigen könne. Das haben die dann auch gemacht, aber anders als erwartet, nämlich gleich am Anfang des Probezeitraums, so dass Herr B. es am Ende dann doch vergessen hatte.
Hat jemand eine Idee, wie Herr B. aus der Nummer wieder rauskommt, zumindest mit einem statt drei Jahren? Drei Jahre Internet-Werbung - ist so was nicht sittenwidrig?