Ein Vermieter profitiert von der Wohnungsnot eines Mieters und schließt mit dem Mieter einen 3-Jahres-Mietvertrag ab. An Sondervereinbarungen hat der Mieter (=Schüler) in dem Moment leider auch nicht gedacht. Da der Wohnungszustand schlecht ist und sich im Nachhinein herausstellt, dass die Wohnung gesundheitsgefährdend(=Aspest?) und zu teuer ist, will der Mieter aus dem Mietvertrag raus und bei seiner Mutter einziehen. Welche Wege und Rechte gibt es für den Mieter? Wie kann der Mieter sein Vorhaben gegenüber dem Vermieter am besten argumentieren? Wie kann der Mieter am besten aus dem 3-Jahres-Mietvertrag aussteigen?
Danke im Voraus
Die plausibelste, die ich sehe, ist es Nachmieter zustellen.
Andere Möglichkeiten sehe ich da spontan nicht aus dem Vertrag auszusteigen…
Grüße
Moin,
was verstehst du unter einem 3-Jahres-Mietvertrag? Wie könnte in diesem fiktiven Fall die Klausel des Mietvertrages lauten?
vnA
Moin,
was verstehst du unter einem 3-Jahres-Mietvertrag? Wie könnte
in diesem fiktiven Fall die Klausel des Mietvertrages lauten?
vnA
Einen Rechtsanspruch hat man nicht auf das Stellen eines Nachmieters.
Hallo,
was für ein „3-Jahres-Mietvertrag“ soll das denn überhaupt sein: Ein unbefristeter Mietvertrag mit 3-jährigem Kündigungsverzicht oder ein Zeitmietvertrag auf 3 Jahre?
Ein Zeitmietvertrag müsste gemäß § 575 (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html) begründet sein. Wenn die Begründung nicht einen der drei dort genannten Gründe enthält und/oder nicht in der richtigen Form (schriftlich) und/oder nicht rechtzeitig vorgelegt wurde, ist der Vertrag unbefristet und kann vom Mieter jederzeit mit 3-monatiger Frist gekündigt werden. Erfahrungsgemäß sind sehr viele Möchtegern-Zeitmietverträge wegen mangelhafter Begründung gar keine. Prüfen (lassen)!
Auch denkbar wäre ein 3-jähriger Kündigungsverzicht. Dieser kann sich aber nur auf die ordentliche Kündigung beziehen. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund wäre dann trotzdem noch möglich. Der schlechte Zustand der Wohnung (Gesundheitsgefahr? Unbewohnbarkeit?) könnte ein Grund zur außerordentlichen Kündigung sein. Im Zweifelsfall einen Anwalt fragen. Ist sicher günstiger als bis zu 3 Jahre für eine Schrottimmobilie zu zahlen.
Gruß