Ich bin Studentin, werde nächsten Monat 25, arbeite an der Uni als studentische Hilfkraft (Vertrag über 100 Stunden in drei Monaten bei einem Verdienst von insgesamt 802 Euro im Gesamtzeitraum) und hätte nun die Möglichkeit nebenbei noch zwei weitere Jobs zu machen. Eine Beschäftigung auf 400Euro-Basis und eine andere als Aushilfe nach Stunden.
Meine Lohnsteuerkarte liegt jedoch bei der Uni und die beiden anderen Arbeitgeber möchten nicht, dass ich mit einer weiteren LST-Karte Klasse 6 arbeite sondern ebenfalls Klasse 1.
Ist das zulässig? Mir wurde geraten, ich solle bei der Uni nach einer Kopie der LST-Karte fragen. Welche Möglichkeiten gäbe es sonst, mit denen auch die Arbeitgeber zufrieden wären?
Hallo,
in der ersten Beschäftigung ist richtigerweise die Karte auf StKl 1 ausgestellt. Jede weitere Steuerkarte muss mit StKl. 6 ausgestellt werden. Für die Arbeitgeber ist es uninteressant, welche Steuerklasse besteht, da die Steuern nicht von ihnen zu tragen sind, sondern vom Lohn des Arbeitnehmers einbehalten wird. Bei sonst geringen Einkünften werden die gezahlten Steuern ja im Rahmen der Steuererklärung zurückgezahlt.
Bei den Jobs 2 und 3 besteht noch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung über die Minijobzentrale, mit der Möglichkeit der Abwälzung auf den Arbeitnehmer. Diese Option wäre für den AN zum Nachteil, da er dann nicht diese Steuern in einer Jahreserklärung zurückfordern könnte.
Arbeitsstelle Uni könnte über Lohnsteuerkarte 1 laufen; zweite Arbeitsstelle könnte über 400€ (Lohnsteuerfrei/ oder pauschal vom AG zu tragen laufen) 3. Arbeitsstelle könnte dann über Steuerklasse 6 laufen
Es könnten keine 3 Arbeitsstellen auf Lohnsteuerkarte 1 laufen