Angenommen eine Fitnesstrainerin ist festangestellt und hat nun vor noch einen 400,- euro job und einen Zusatzjob stundenweise in einem anderen fitnessstudio 160,-/monat (für 4 monate!!) anzunehmen.
Mit Hauptarbeitgeber ist alles abgeklärt und alle sind zufrieden.
Muss sie eine kleinunternehmer-tätigkeit anmelden? wann werden steuern gezahlt? gleich oder nach 4 monaten?
Angenommen eine Fitneßtrainerin ist festangestellt und hat
nun vor noch einen 400,- euro job und einen Zusatzjob
stundenweise in einem anderen fitnessstudio 160,-/monat (für 4
monate!!) anzunehmen.
Fitnesstraining ist eine gewerbliche Tätigkeit: also Gewerbe anmelden, dann kommt Anmeldung beim Finanzamt, dann Entscheidung mit oder ohne USt - hier wohl eher ohne: also Kleinunternehmerregelung - dann mit ESt-Erklärung 2011 auch Gewinnermittlung und Anlage G ausfüllen!
Fitnesstraining ist eine gewerbliche Tätigkeit: also Gewerbe
anmelden, dann kommt Anmeldung beim Finanzamt, dann
Entscheidung mit oder ohne USt - hier wohl eher ohne: also
Kleinunternehmerregelung - dann mit ESt-Erklärung 2011 auch
Gewinnermittlung und Anlage G ausfüllen!
Hallo Lia,
wir wissen doch gar nicht, ob es sich um eine nicht weisungsgebundene Tätigkeit, also Selbständigkeit, handeln soll.