3 jobs gleichzeitig Nr.2

Hallo Wissende,

neue Frage:

Angenommen eine Fitnesstrainerin ist festangestellt und hat nun vor noch einen 400,- euro job und einen Zusatzjob stundenweise in einem anderen fitnessstudio 160,-/monat (für 4 monate!!) anzunehmen.

Mit Hauptarbeitgeber ist alles abgeklärt und alle sind zufrieden.

Muss sie eine kleinunternehmer-tätigkeit anmelden? wann werden steuern gezahlt? gleich oder nach 4 monaten?

LG

Alex

Angenommen eine Fitneßtrainerin ist festangestellt und hat
nun vor noch einen 400,- euro job und einen Zusatzjob
stundenweise in einem anderen fitnessstudio 160,-/monat (für 4
monate!!) anzunehmen.

Muß sie eine kleinunternehmer-tätigkeit anmelden?

Selbständigkeit: ja, sie muß.

  • oder -

Angestelltentätigkeit: nein, sie kann gar nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Fitnesstraining ist eine gewerbliche Tätigkeit: also Gewerbe anmelden, dann kommt Anmeldung beim Finanzamt, dann Entscheidung mit oder ohne USt - hier wohl eher ohne: also Kleinunternehmerregelung - dann mit ESt-Erklärung 2011 auch Gewinnermittlung und Anlage G ausfüllen!

Lia

Fitnesstraining ist eine gewerbliche Tätigkeit: also Gewerbe
anmelden, dann kommt Anmeldung beim Finanzamt, dann
Entscheidung mit oder ohne USt - hier wohl eher ohne: also
Kleinunternehmerregelung - dann mit ESt-Erklärung 2011 auch
Gewinnermittlung und Anlage G ausfüllen!

Hallo Lia,

wir wissen doch gar nicht, ob es sich um eine nicht weisungsgebundene Tätigkeit, also Selbständigkeit, handeln soll.

Oder habe ich da etwas übersehen?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

wäre sonst nach „Kleinunternehmer-Regelung“ gefragt worden?

Sonst käme ja Steuerklasse 6 in Frage und da hätte sich hier keine Frage ergeben!

Lia