3 Kalendermonate

Ein unbefristeter Mietvertrag enthält die Klausel:
„Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2008 und läuft bis zum 31.03.2009. Es verlängert sich um jeweils 12 Monate wenn es nicht mit Frist von 3 Kalendermonaten gekündikt wird.“

Wann ist das frühste Datum zum kündigen ab heute möglich?

Vielen Dank

Ein unbefristeter Mietvertrag enthält die Klausel:
„Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2008 und läuft bis zum
31.03.2009. Es verlängert sich um jeweils 12 Monate wenn es
nicht mit Frist von 3 Kalendermonaten gekündikt wird.“

Wann ist das frühste Datum zum kündigen ab heute möglich?

hallo,

wenn ich das heute mit heute verstehe, dann ist der stichtag der 31.3.2011.
dann drei monate davor = 31.12.2010.

kündigen kannst du aber jetzt schon, wird aber erst mit ende märz gültig.

lg

Hallo Carsten,

Ein unbefristeter Mietvertrag enthält die Klausel:
„Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2008 und läuft bis zum
31.03.2009. Es verlängert sich um jeweils 12 Monate wenn es
nicht mit Frist von 3 Kalendermonaten gekündikt wird.“

Wann ist das frühste Datum zum kündigen ab heute möglich?

Wohnraummietvertrag: Kündigung bis zum 03.09.2010 (Zugang beim Vermieter) zum 30.11.2010.

Gewerbe(raum)mietvertrag: Kündigung zum 31.03.2011.

Gruß

Joschi

Es verlängert sich um jeweils 12 Monate wenn es

nicht mit Frist von 3 Kalendermonaten gekündigt wird."

Wann ist das frühste Datum zum kündigen ab heute möglich?

Wohnraummietvertrag: Kündigung bis zum 03.09.2010 (Zugang beim
Vermieter) zum 30.11.2010.

Gewerbe(raum)mietvertrag: Kündigung zum 31.03.2011.

aber was hat es den mit den 12 Monaten auf sich? Es steht doch dass es sich um 12 Monate verlängert. Wenn Joschi2009 recht hat muss man die Kündigung am besten schon morgen einreichen. Bitte um Aufklärung!?

Hallo Carsten,

aber was hat es den mit den 12 Monaten auf sich? Es steht doch
dass es sich um 12 Monate verlängert. Wenn Joschi2009 recht
hat muss man die Kündigung am besten schon morgen einreichen.
Bitte um Aufklärung!?

Bei Wohnraummietverträgen ist eine solche Klausel nicht zulässig, daher richtet sich die Kündigungsfrist nach dem § 573c BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html)

Gruß

Joschi