Hallo
wir wollen einen Resthof kaufen der noch ein 3 Kammer System hat. Das System wurde 1996 saniert und im Jahre 2011 gibt es eine neue Verordnung im LK Diepholz/Bassum. Kann mir jemand da ein bisschen Infos geben?
LG Maren
Hallo Maren,
meines Wissens gibt es eine Pflicht zur Umrüstung auf vollbiologische Kläranlagen bis zum Jahr 2015 (ist jedenfalls hier in Sachsen so). Wer das nicht kann oder will, darf seine Abwässer nur noch in geschlossene Sammelgruben einleiten.
Es gibt Aufrüstsätze für 3-Kammer-Kläranlagen, die der Verordnung entsprechen.
Wichtig für so eine Nachrüstung, wäre eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 die nach der Sanierung erfolgt sein müsste.
Würde ich mir vor dem Kauf auf jeden Fall beibringen lassen.
Hoffe ich konnte helfen
mfg
René
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Hallo,
erstmal sollte man sich erkundigen, ob nicht doch eine Kanalisation geplant ist, bevor man investiert. Da der Unterhalt nicht ganz billig ist, ist auch immer zu überlegen,ob man sich nicht mit ein paar Nachbarn zusammenschließt und das gemeinschftlich betreibt.
Hier in Bayern hat sich 2010 (oder ist es 2011?) nur geändert, daß es für die, die erst jetzt bauen keine Zuschüsse mehr gibt. Bisher gab es soweit ich weiß auch Sondergenehmigungen, wenn nur eine Person im Haus lebt (da ist imo ein zuverlässiger Betrieb nicht möglich) oder für landwirtschaftliche Betriebe, die entsprechend große Güllegruben für die Viehhaltung haben, die wohl auch nicht mehr vergeben (verlängert?) werden.
Cu Rene