3 Kündigungsgründe zur Auswahl! Welcher am Besten?

Angenommen ein Mieter übertreibt es so masslos, das dem Vermieter 3 Kündigungsgründe zur Verfügung stehen. Angenommen wird auch, dass von dem Mieter keinerlei finanzieller Mittel auf dem Konto zu erwarten sind. Nun ergeben sich 3 Kündigungsmöglichkeiten:

  • Mieter lässt Untermieter bei sich in der Wohung wohnen und streicht dafür Geld ein. Abmahnung bereits erfolgt - Keine Reaktion. Untermieter immer noch da! Folge - Fristlose Kündigung

oder

  • Mieter hat Mietrückstände. Mieter zahlt zwar einen Teil der Miete, die Rückstände sind aber höher wie 2 Monatsmieten! Folge - Fristlose Kündigung.

oder

  • Die Tochter des Vermieters, die früher in dieser Wohnung gewohnt hat, muss aus persönlichen Gründen wieder „heimziehen“! Folge - Kündigung aus Eigenbedarf!

Nun die Frage. Was geht am schnellsten und mit am wenigsten Aufwand, wenn davon ausgegangen wird, dass die Schulden des Mieters wahrscheinlich eh nicht mehr eingetrieben werden können? Laut meines Wissens müsste der Eigenbedarf am schnellsten gehen, auch wenn da die 3 Monate Kündigungsfrist (Mieter erst seit 1 Jahr drin) gilt. Denn mit Räumungsklage bei der Fristlosen dauert es wohl länger?! Was denkt ihr darüber?
Mfg und Danke

Die Kündigungen können auch parallel zueinander erfolgen. Man muss sich nicht auf einen einzigen Grund beschränken.

Nach 3 Monaten Kündigungsfrist, ist er auch noch nicht ausgezogen. Dann beginnt der Kampf um die Räumung halt 3 Monate später.

Fristlose wegen Zahlungsverzug dürfte zu den Wegen zählen, bei denen ein Richter am vermieterfreundlichsten handelt(wenn es so etwas überhaupt gibt).

vnA

Bei einer Kündigung wegen Zahlungsverzug besteht das Problem, dass der Mieter den Rückstand ausgleicht und die Räumungsklage dann obsolet ist.

ist mir bekannt. Danke trotzdem für den Hinweis.
Der UP schloss jedoch eine Zahlungsbereitschaft aus, so dass ich mir den entsprechenden Hinweis ersparte. Der Vollständigkeit halber ist es aber so sicher richtig.

vnA

Also wie meint ihr das dann, dass die auch parallel laufen können! Hauptgrund „Eigenbedarf“, deshalb in 3 Monaten raus, aber da keine Bezahlung und Untervermietung fristlos gekündigt. Was soll dann bei einem Gerichtsverfahren angegeben werden? Der Richter wird sich auch denken, die nahmen halt mal alles, was so möglich war!