Bei mehr als einer leuchte in einer gruppe, gibt es eine Vorschrift, dass jede dritte Leuchte mit konventionellem Vorschaltgerät einen Kondensator zur Kompensation eingebaut haben muss.
Allerdings sind die konventionellem Vorschaltgeräte langsam am Aussterben. Die elektronischen sind entsprechend kompensiert, zumindest wenn sie der Norm entsprechen.
Eine andere Geschichte ist, dass Leuchtstofflampen in Röhrenform eher ungemütliches Licht verbreitet haben und somit privat meistens nur im Keller, Küche und Bad zu finden waren.
Ganze Batterien von Leuchtstofflampen gab es nur in der Industrie und Büros. Da waren auch schon früher die Kosten ein Faktor.
Für die Industrie gibt es eigentlich keine zwingenden Vorschriften für den cos(phi), da montiert man einfach zusätzlich einen Blindstromzähler und der Blindstrom ist wesentlich teurer
Den Rest regelt dann der Markt.
Dann gibt es auch eine 15-Minuten-Messung für die Leistungsspitze. Da ist dann die grösste Spitze im Monat massgebend für den Grundtarif. Der technische Hintergrund liegt darin, dass die Trafos problemlos für 15 Minuten etwas überlastet werden können, bis sie zu heiss werden. Auch hier gibt es für den Kunden die Möglichkeit mit einem Lastmanagement diese Spitze zu minimieren.
Im privaten Bereich regelt das das EVU über die Rundsteuerung. Da werden dann z.B. Boiler abgeschaltet, wenn die Netzbelastung zu gross wird.
ESL und, genau genommen, weisse LEDs sind auch Leuchtstofflampen, werden aber mit einem elektronischen Vorschaltgerät betrieben.
Der andere Punkt ist der Anteil der Leuchtstofflampen im privaten Bereich im Verhältnis zum Gesamt-Energieverbrauch. Das bisschen cos(Phi) macht den Braten nicht wirklich Fett.
Bei den TAB für die Zentralschweiz ist bis 1000VA pro Zählerkreis, keine Kompensation nötig. Ab 1kVA muss dann mindesten auf cos(phi) > 0.93 kompensiert werden.
Wie das in D geregelt ist, weiss ich nicht.
MfG Peter(TOO)