3-Liter-Regel für Legionellenprüfung

Auch wenn der Warmwasserspeicher nicht mehr als 400 l hat, besteht eine Prüfpflicht auf Legionellen in vermieteten Mehrfamilienhäusern, wenn der Leitungsinhalt bis zur entferntesten Entnahmestelle mehr als 3 Liter beträgt.
Bei der Beurteilung des Leitungsvolumens rechnet der Inhalt der Zirkulationsleitung nicht mit.
Soweit die rechtliche Situation.
Was mir nicht klar ist, was als Inhalt der Zirkulationsleitung anzusehen ist.
Ein Fachmann sagte mir, das dies nur der „Rücklauf“ von der entferntesten Entnahmestelle sei.
Nach meinem Verständnis zirkuliert aber auch das Wasser bis zum Abzweig in die entfernteste Wohnung und dürfte m.E. nicht mit rechnen. Damit würde die sonst bestehende Prüfpflicht entfallen.
Auf eine kompetente Antwort würde ich mich freuen.
Danke und Gruß
Gerhard

Nach meinem Verständnis zirkuliert aber auch das Wasser bis
zum Abzweig in die entfernteste Wohnung und dürfte m.E. nicht
mit rechnen. Damit würde die sonst bestehende Prüfpflicht
entfallen.

So habe ich das auch interpretiert.
Sonst käme die 3-ltr-Regel bestenfalls noch im 1-2-Familienhaus zur Anwendung, wo die sowieso nicht greift.

Hier der originale Text:
http://www.dvgw.de/fileadmin/dvgw/wasser/recht/bunde…

Hallo!

Da sind die Pfennigfuchser schon wieder am rechnen, wie man um die Prüfung herumkommen kann ,oder ?

Aus einer Zirkulation wird nach der Bestimmung KEIN Warmwasser entnommen ! Deshalb zählt die nicht mit.
Und man kann nicht argumentieren,es zirkuliert ja in Vor- und Rücklauf,denn dann gäbe es gar keine WW-Leitung, aus der man abzapfen kann.
Es zählt ganz einfach und leicht verständlich und nachvollziehbar der WW-Leitungsweg ab Speicherausgang bis zur entferntesten Zapfstelle im Hause.
Nur auf diesem Weg kann WW abgezapft werden(nach der Bestimmung).

Die Zirkulation liegt parallel dazu und ist am Zapfventil hydraulisch kurzgeschlossen. Deshalb kann man schon irgendwie auf die Idee kommen, es seien 2 gleich lange Leitungen und alles wäre Zirkulation.
Aber, wie gesagt, wo käme dann das WW eigentlich her.

Zirkulation stellt das WW nur an der Zapfstelle bereit, entnommen wird es ausschließlich aus der WW-Leitung (Vorlauf).
Deshalb zählt diese Länge und der Wasserinhalt darin.

MfG
duck313

Danke für die Antworten.
Nun ist es mir klar geworden, dass Zirkulationsleitung nur der Rückfluss zum WW-Boiler ist.
Gerhard

Es zählt ganz einfach und leicht verständlich und
nachvollziehbar der WW-Leitungsweg ab Speicherausgang bis zur
entferntesten Zapfstelle im Hause.
Nur auf diesem Weg kann WW abgezapft werden(nach der
Bestimmung).

Die Zirkulation liegt parallel dazu und ist am Zapfventil
hydraulisch kurzgeschlossen. Deshalb kann man schon irgendwie
auf die Idee kommen, es seien 2 gleich lange Leitungen und
alles wäre Zirkulation.
Aber, wie gesagt, wo käme dann das WW eigentlich her.

Zirkulation stellt das WW nur an der Zapfstelle bereit,
entnommen wird es ausschließlich aus der WW-Leitung (Vorlauf).
Deshalb zählt diese Länge und der Wasserinhalt darin.

Deine Auslegung hört sich zwar sinnfällig an, lässt sich aber nicht halten und ist nach meinem Kenntnisstand auch so nicht definiert.

Nur weil weil wir Handwerker(!) nur die rückführende Leitung üblicher Weise als „Zirkulationsleitung“ bezeichnen ist dennoch der GESAMTE (ständig) durchströmte Leitungsweg technisch eine „Zirkulationsleitung“.

Ab Abzweig zur Entnahmestelle ist es die „Versorgungsleitung“.
Der Inhalt dieser Leitungsstrecke als Versorgungsleitung ist dann relevant.
Da ist z.B. wegen des Wohnungs- Warmwasser- Zählers keine Zirkulation mehr möglich.

Das ist eben gar nicht klar.

Danke für die Antworten.
Nun ist es mir klar geworden, dass Zirkulationsleitung nur der
Rückfluss zum WW-Boiler ist.
Gerhard

So muss z.B. der gesamte(!) Leitungsweg, durch den das Warmwasser zirkuliert als „Zirkulationsleitung“ in der Berechnung des Wärmeverlusts berücksichtigt werden.

Guten Tag,
dann ist die Frage also immer noch offen, und ich dachte, sie wäre geklärt.
In § 3 Nr. 12 der Trinkwasserverordnung steht „…einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen
Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt
wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung“. Was ist nun Inhalt der Zirkulationsleitung in diesem Sinne. Nur der Rücklauf oder auch der Vorlauf?
Auf die Klärung bin ich gespannt.
Gruß
Gerhard

dann ist die Frage also immer noch offen, und ich dachte, sie
wäre geklärt.
In § 3 Nr. 12 der Trinkwasserverordnung steht „…einem Inhalt
von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen
Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht
berücksichtigt
wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung“. Was ist nun Inhalt
der Zirkulationsleitung in diesem Sinne. Nur der Rücklauf oder
auch der Vorlauf?
Auf die Klärung bin ich gespannt.

Ich warte da zwar auch noch auf eine allgemeinverständliche umgangssprachliche Erläuterung, eines „übergeordneten Sachverständigen“, aber für mich ist die Sachlage soweit eindeutig, dass die Zirkulationsleitung technisch gesehen auch die Versorgungsleitungen umfasst, soweit diese in den Zwangskreislauf eingebunden sind.

Die 3 ltr beziehen sich ja auf die EINZELNE Rohrleitung.