Guten Abend. Ich habe im Juli einen Arbeitsvertrag unterschrieben in dem steht dass ich eine Probezeit von 6 Monate habe. ‚‚Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gelten die Bestimmung des Tarifvertrages für den Bayerischen Groß und Außenhandel. Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer gelten die gleichen Fristen wie für die Kündigung durch den Arbeitgeber‘‘. Genau das steht drin. Würde gerne bald kündigen da ich eine neue Stelle in Aussicht habe. Wann könnte ich aus dem Betrieb austreten und die neue Arbeit anfangen, wenn ich noch im September kündige? Danke schon mal im voraus
Hallo!
Die gängige Kündigungsfrist während der Probezeit sind meist zwei Wochen. Aber man sollte den zuständigen Tarifvertrag nachlesen, da ist das genannt.
Gem. § 2 Ziffer 1 des MTV kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden: http://www.rechtsrat.ws/tarif/gahandelbayern/01.htm
G imager761
Edit: Es muß § 3 Ziff. 1 heißen.
Danke für die Antwort
Guten Abend. Heißt also, wenn ich im November bei meinem neuen Betrieb anfangen könnte, muss ich das alte Arbeitsverhältnis spätestens Anfang Oktober kündigen?
Hi!
Nein, eigentlich heißt das, dass die Kündigung zum 30.11. spätestens am 16.11. zugestellt sein muss.
Da der 16.11.2014 ein Sonntag ist, ist es dann halt der Freitag oder Samstag (je nachdem, wann man der Empfang gewährleistet ist) vorher.
Gruß
Guido