…was für ein Vermieterar…
Schade.Dann musst Du wohl durch.
Alles Gute
Hallo!
Irgend etwas stimmt da nicht.
Man kündigt Mietverträge immer zum Quartalsende mit einem Vorlauf von 3 Monaten, wenn nichts anderes vereinbart ist.
Das heißt, du kannst bis 30.09. die Kündigung zustellen und dann zum 31.12. kündigen, also noch für Okt.+Nov.+Dez. bezahlen.
Es ist unerheblich, was der Vermieter danach mit der Wohnung macht. Das Suchen von Nachmietern kann man machen, der Vermieter ist aber nicht verpflichtet, darauf einzugehen.
Bitte lass dich mal ausführlich beim Mieterverein beraten.
Ich möchte ja aus dem Mietverhältnis austreten! Sobald wie möglich und nicht noch auch für den Dezember bezahlen.
Ich bezahle für die jetzige Wohnung für Oktober und November Miete obwohl ich bereits in der neuen Wohnung wohne. Seit ich gekündigt habe steht die Wohnung zum Verkauf was ich zum Zeitpunkt der Kündigung NICHT gewusst habe.
Es geht darum das ich keine Chance bekomme frühzeitig aus dem Mietverhältnis auszutreten weil mir der Vermieter erst bei meiner Kündigung gesagt hat er wolle die Wohnung verkaufen. So kann ich mich nicht mit einem Nachmieter „rauskaufen“.
Hallo!
Du kannst nicht austreten, wann du willst sondern wann es vereinbart ist.
Und wenn es ein Standard unbefristeter Mietvertrag ist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und die ist immer 3 Monate. Das mit dem Quartalsende kannst du vergessen, da habe ich mich vertan. Also November ist OK.
Aber trotzdem muss alles davon abweichende mit dem Vermieter einvernehmlich gesondert vereinbart werden - und zwar schriftlich, damit es nachweisbar ist.
Lies mal hier bitte, wie sich das genau verhält: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet.htm
das hatte ich vermutet und richtig geantwortet. Kauf bricht Miete nicht! Der neue Eigentümer übernimmt bestehende Verträge.
Vermieter dürfen nicht grundlos kündigen:
Eine Vermieterkündigung benötigt einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Zulässig ist sie nur bei groben Vertragsverstößen seitens des Mieters, etwa bei Nichtzahlung der Miete.
Einem vertragstreuen Mieter darf nur in Sonderfällen gekündigt werden. Die können vorliegen bei:
•Eigenbedarf – wenn der Vermieter den Wohnraum entweder für sich oder ein enges Familienmitglied benötigt.
•Hinderung angemessener wirtschaftlicher Verwertung – wenn der Vermieter durch das Mietverhältnis künftig erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleiden wird.
Vermieter müssen die Mietdauer berücksichtigen:
Für Vermieter gelten folgende gestaffelte Kündigungsfristen, die sich an der Dauer des bestehenden Mietverhältnisses orientieren:
•Drei Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren.
•Sechs Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren.
•Neun Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren.
Gesetzliche Hürden gelten meist nicht in Einliegerwohnungen oder Zwei-Familienhäusern, in denen auch der Vermieter wohnt. Mitunter darf der Vermieter dann jederzeit kündigen. Oft fehlen sie auch bei Untermietverhältnissen, in Jugend- oder Studentenwohnheimen oder möblierten Zimmern. Dort sollten sich Mieter vor Vertragsabschluss genau informieren.
Bei Zeitmietverträgen muss die vereinbarte Mietlaufzeit von Vermieter und Mieter gleichermaßen eingehalten werden. Allerdings nur, wenn im Mietvertrag ein gesetzlich anerkannter Befristungsgrund steht
Hallo .
Zu ihrer Sicherheit sollten Sie schnellstens schriftlich kündigen, sodass es nicht abgestritten werden kann.
Was Sie mündlich was die Suche eines Nachmieters betrifft, würde ich mit ins Kündigungsschreiben ein setzen,
Unvorstellbar ist, dass die Wohnung trotz dass Sie zum verkauf aussteht, gemietet wird.
Je nach Mietzeit ist eine Kündigungsfrist wenisten von einer 3 monatigen dauer.
Es ist durchauus möglich dass die Wohnung bis zu hrem Auszug verkauft sein wird.
Abwarten.
LG…
Seelsorger
Hallo nochmals,
laut meiner beruflichen Stellung darf!!! ich Ihnen hier keine konkreten Beispiele nennen. Wenn ich auch mit Pseudonym-Name erfaßt bin, weiß in meinem Umfeld-durch zusätzliche „nebenberufliche Beratung“ im Bezirksgericht doch Jeder, wer sich hier dahinter verbirgt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mir mein Beruf wichtig ist. MfG Waldi
Hallo,
Das man Nachmieter vor Ablauf der Frist stellen kann und dann früher entlassen wird ist reine kulanz der Vermieter - er muss das nicht machen - also kannst du leider nicht früher raus auch wenn er die Wohnung verkauft. Das ist so vertraglich verpflichtend. Sorry
Hallo.
Es besteht weder ein Anspruch auf Stellung eines Nachmieters, noch ein Anspruch darauf, die Kündigungsfrist nicht einzuhalten. Etwas anderes gilt allenfalls dann, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart wurde, hier sollte der Mietvertrag geprüft werden. Ansonsten hilft vielleicht ein Gespräch mit dem Vermieter.
Ich bin etwas zu spät.
Die Frage ist sicher schon beantwortet.
kommt mir eher so vor als ob der Vermieter nur Miete abzocken will.
schwierige Sache Rechtsanwalt sind immer hohe Kosten
für 2 Monate Untermieter zu finden ist wohl auch schwierig
wenn sie hier keine ausreichende Hilfe bekommen, ich hatte bei speziellen Fall auch schon online Rechtsanwalt ab 1,5€ min. angerufen.
Frage kurz präzise formulieren, mir wurde für unter 3 Euro geholfen.
Das befürchte ich allerdings auch dass der Vermieter die 2 Monatsmieten noch abkassieren möchte.
Leider sehe ich jedoch keine Möglichkeit früher und Kostengünstiger aus der Sache rauszukommen.
Es geht mir einerseits um das Geld, andererseits auch ums Prinzip. Es kommt zb dazu dass ich seitdem natürlich regelmäßig Kontakt zu dem Makler habe. Wegen Fotos oder Besichtigungstermine. Ich bezahle 2 Mieten UMSONST und habe sogar noch den Aufwand UND nehme den Vermietern die Arbeit ab indem ich ihnen (gezwungenermaßen) helfe die Wohnung zu verkaufen.
Und das stößt mir sehr sehr sauer auf.
Der einzige „Vorteil“ ist, ich kann mir beim Umzug 2 Monate Zeit lassen.