3 Monate Kündigungsfrist trotz Verkauf der Wohnung?

Hallo,

folgendes Problem:
Ich möchte in eine andere Mietwohnung ziehen. Bei meinem derzeitigen Vermieter habe ich zum 01.09.2013 gekündigt. Die Kündigungsfrist geht also bis November.

Meine neue Wohnung beziehe ich ab 01.10.2013. Also müsste ich 2 Monate lang 2x Miete bezahlen. Um das zu vermeiden habe ich meinem derzeitigen Vermieter angeboten einen Nachmieter zu finden. Zwei Tage später hatte ich bereits mehrere interessenten und einige Besichtigungstermine vereinbart. Einen Tag später hat mein derzeitiger Vermieter angerufen und meinte, er wolle die Wohnung nun verkaufen und ich müsste mich nicht mehr um einen Nachmieter kümmern.

Was kann man da jetzt machen? Er möchte die Wohnung verkaufen, hat also keinen Druck weil er theoretisch jetzt noch 3x Miete von mir bekommt! 2x sogar ohne das ich darin wohne. Ich hätte ihm mehrere Nachmieter gestellt, bin also meinen Pflichten nachgegangen.

Danke im voraus für die hoffentlich guten Nachrichten! :smile:

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen…

Gruß

Grundsätzlich entscheidet jeder Eigentümer, was mit seinem Eigentum geschieht bzw. wer dieses (zeitweise) nutzen darf oder eben auch nicht! Dem Vermieter steht bis zum Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist die volle Warmmiete zu! Egal ob die Wohnung tatsächlich bewohnt ist / wird oder nicht. Bei z.B. 2-monatigem Urlaub oder Krankheitsfall wäre sie auch nicht (unmittelbar) bewohnt.
Denken Sie an ein Übergabeprotokoll mit unabhängigem Dritten als Zeuge. Das spart oft viel Ärger und richtig Geld, da eine zum Verkauf stehende Wohnung ja TOP-sein soll bzw. muss.
Wird die Wohnung vorher übergeben und mit „neuen“ Mietern belegt oder im Kündigungszeitraum verkauft, entfällt die Weiterzahlung der Miete.
Sie könnten für die Leerstandszeit mit Genehmigung des Vermieters, untervermieten.

hallo bangalore !
ihre anfrage ist etwas verwirrend.
sie haben die alte wohnung zum 01.09. gekündigt, ziehen aber erst zum 01.10. in die neue wohnung. was ist den mit dem monat september ?

zum eigentlichem problem. hat der vermieter ihnen SCHRIFTLICH bestätigt, das sie einen nachmieter stellen dürfen ?
und hat er auch nachher SCHRIFTLICH bestätigt das sie keinen mehr suchen müssen ?

wenn ja, sind sie fast alle sorgen los. sie müssen dann nur noch die miete zahlen solange sie die wohnung nutzen. letzter monat der mietzahlung ist dann der in dem sie and essen ende die schlüssel übergeben.

wenn nein, dann haben sie tatsächlich das problem, die miete entsprchend der kündigungsfrist weiter zu bezahlen. unabhängig davon ob er die wohnung veräussern will.

ich würde dennoch mal mit dem vermieter das problem besprechen.

ich hoffe ihnen geholfen zu haben und wünsche trotzdem viel glück in der neuen wohnung

lg vivien

Hallo.

Wurde abgesprochen dass Sie sich um einen Nachmieter kümmern würden, bzw… wurde es dann auch vom Vermieter akzeptiert oder befürwortet ?.

Mündliche vereinbarungen zählen auch.

So einfach kann es sich der Vermieter es sich ja jezt auch nicht machen !
Es ist seine Angelegenheit, zumals er sich erst kurzfristig für den Verkauf seiner Wohnung entschieden hat, was Sie zu beginn ab der Kündigung ja nicht wussten.
Er kann nicht auf der einen Seite sagen dass Sie sich nicht mehr um einen Nachmieter kümmern bräuchten, was Sie ja im Vorfeld ja schon taten, aufgrund dass Sie sich die Mieten sparen können.
Wichtig ist jezt dass Sie beweisen können dass Sie Nachmieter gehabt hätten !, " Name und eventuell auch Telefonnummer.
Früher war es mal so, dass wenn man 3 potenzielle Nachmieter erbracht hat, der Vermieter einen hat nehmen müssen, was sich aber geändert hat.
Ich würde es auch darauf ankommen lassen.

Der Vermieter kann im Vorfeld garnicht wissen wann er die Wohnung verkaufen wird, daher kann er schon garnicht auf die Mietzahlungen bis November bestehen.
Ich würde abwarten.
Sie ziehen zum 1.10ten aus, und der Vermieter hat vielleicht bis dahin die Wohnung verkauft, und alles ist so wie es sein soll.

LG…

Seelsorger

Hi.
Rein rechtlich gesehen ist dein Vermieter Dir im Vorteil. Du wirst leider in den sauren Apfel beißen müssen.
Es sei denn Du redest einfach freundlich und ohne Druck mit ihm.
Vielleicht lässt er sich ja auf einen Aufhebungsvertrag ein .

Gruß

Lieber Ratsuchender, Ihr bisheriger Mietvertrag endet am 30. November und bis dahin müssen Sie Miete zahlen, egal, ob Sie dort wohnen oder nicht. Wenn der Mietvertrag vorzeitig durch Stellung eines Nachmieters enden soll, muß der Vermieter damit einverstanden sein. In Ihrem Falle ist er das offensichtlich nicht. Es ist sein Recht, die Wohnung zu verkaufen und auf Nachmieter zu verzichten (ein neuer Mieter würde ihm nur den Verkauf erschweren). Sie hätten das Problem der doppelten Miete vermeiden können, wenn Sie erst zum 1. Dezember eine neue Wohnung genommen hätten. Tut mir leid für Sie, aber doppelte Mieten kommen vor. Trotzdem viel Glück!

Halo Bangalore,

3 Monate Kündigungsfrist ist gesetzliche Vorgabe, einen Nachmieter akzeptieren ist Kulanz. Dein VM ist also im Recht.

Sry.

wenn der Vermieter Ihnen mit dem Nachmieter entgegen kam , so ist das eine Gefälligkeit , keine Pflicht .Im Zweifelsfall ist der Mietvertrag für sie bindend und somit die die Mietzahlung bis zum Ablauf.

Aus unserer Sicht haben Sie Vertrag bis 30.11.2013 und damit müssen Sie 2 Monate doppelt Miete bezahlen.

Hallo,
zunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihr Vermieter grundsätzlich keinerlei Nachmieter, den Sie aussuchen akzeptieren muss. Und wenn Sie 100 bringen, kann er die alle ablehnen! Das ist unser deutsches Mietrecht.
Was wesentlich fieser von Ihrem Vermieter ist, dass er Sie kündigen läßt und ann erst die „Katze aus dem Sack läßt“-sprich Wohnung verkaufen.
Lassen Sie sich das bitte umgehend schriftlich vom Vermieter geben, dass er die Wohnung verkaufen will und ab diesem Moment haben Sie ein Sonderkündigungsrecht! Die Fristen dazu erfahren Sie gut im BGB, bzw. unter Google (Eingabe:Sonderkündigungsrecht bei Wohnungsverkauf) mit Urteilsnennungen im vergleichbaren Fall.
MfG
Waldi 64

Ja, die ganze Geschichte ist schon wirklich fies.
Da auch hier keine eindeutige Meinung vorliegt werde ich morgen einen Anwalt aufsuchen und dort noch einmal um Rat fragen.

Der Mieterbund meinte, dass mir die Hände gebunden sind und ich die 2 Monate zahlen muss.

Wenn ich die von ihnen beschriebenen Begriffe google bekomme ich nicht die gewünschten Informationen. Haben sie vielleicht eine genauere Angabe?

Wenn ich gewusst hätte, dass der Vermieter kurzerhand die Wohnung verkaufen möchte, dann hätte ich die ganze Sache natürlich anders abgewickelt und mir erst zum 01.12.2013 eine neue Wohnung gesucht.

Erst hieß es ich solle auch nach einem Nachmieter suchen. Kurze Zeit später möchte er die Wohnung plötzlich verkaufen NACHDEM ich gekündigt hatte.

Hatte ich versucht. Die Antworten die ich bekam waren lediglich „das ist dein Problem“.

Wie in der Eingangsfrage schon geschrieben hatte ich per Telefon gekündigt und es wurde abgesprochen dass ich mich um einen Nachmieter kümmere!
Als ich dem Vermieter von den ersten Besichtigungen erzählen wollte sagte er dass er die Wohnung jetzt verkaufen möchte und ich aufhören soll nach Nachmietern zu suchen.

Wenn beispielsweise die Wohnung morgen verkauft wird, muss ich dann noch so lange Miete bezahlen bis der ganze Schriftverkehr des Käufers abgewickelt ist, oder entfällt meine Mietzahlung sobald der Käufer sagt „ja, ich Kaufe die Wohnung“?

ups, ich verstehe die Frage nicht?

Der Gesetzgeber sagt: Kauf bricht Miete nicht! Der Käufer tritt in die Vertragsbeziehungen des bisherigen Vermieters mit allen Rechten und Pflichten.

Der potentielle Käufer möchte dann selbst in der Wohnung wohnen, sobald der Kauf abgewickelt worden ist. Ich wollte wissen wie lange sich so ein Kauf hinzieht.

sorry - ich versteh es nicht. Sind Sie Verkäufer, Käufer, Mieter oder Vermieter

Oje tut mir leid. Ich bin der derzeitige Mieter.