„Dieser Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Diese Frist gilt auch für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer.“
heißt es bei Person A im Vertrag.
Person B hat im Vertrag 3 Monate zum Monatsende stehen.
Person A möchte nun kündigen, sieht sich aber benachteiligt, da er z.B. bei Kündigung im Oktober erst im April einen neuen Job starten kann, Person B aber schon im Februar.
Beider Personen sind Manager und haben ansonsten gleichlautende Verträge mit gleichem Startgehalt und vergleichbaren Aufgaben.
Was kann Person A machen - läßt sich der Vertrag anfechten und eine kürzere Kündigungsfrist durchsetzen?
Was kann Person A machen
Den Vertrag, welchen sie unterschrieben hat, einhalten.
Als Manager sollte sie eigentlich die Grundlagen des Vertragsrechts kennen.
Verträge sind einzuhalten.
- läßt sich der Vertrag anfechten
Als Manager sollte man wissen, was Worte bedeuten, bevor man sie nutzt. Anfechten lässt sich ein Vertrag nur wegen Täuschung, Drohung oder Irrtum.
Also klar: Nein.
und
eine kürzere Kündigungsfrist durchsetzen?
Angenommen, der Arbeitgeber findet einen besseren Arbeitnehmer,. Kann er so einfach die Kündigungsfrist außer Kraft setzen und sich den Neuen holen?
Die einzig saubere Chance ist, auf einen Aufhebungsvertrag hinzuwirken.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
Guido
§622 BGB wurde eingehalten
http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
Gruß
Stefan