Folgende Frage:
Wenn jemand vor vier Jahren für drei Monate selbstständig war und dem damaligen Arbeitgeber jeweils 20 Stunden Bürotätigkeit im Monat in Rechnung gestellt hat und nach den drei Monaten kurzfristig eine Ausbildung beim selben Arbeitgeber begonnen hat, jedoch während der drei Monate es versäumt wurde, die Selbstständigkeit zu melden und wegen der Ausbildung auch nicht nachgeholt wurde, was hat dies für Konsequenzen??
Das Finanzamt möchte von dem besagten Jahr nun eine Steuererklärungen haben.
Was kommt nun auf die Person zu???
Strafen etc.???
bei den übern Daumen gepeilt 150 € Einkommensteuer, um die es da geht, wird weder bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle jemand ein Fass aufmachen, noch wird sich bei der Staatsanwaltschaft irgendein Refendar mit der Sache abgeben, wenn die ESt-Erklärung jetzt abgegeben und die festgesetzte ESt bezahlt wird.
Wahrscheinlich ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlages in harmloser Höhe.
je nachdem, welche Einkünfte in den übrigen neun Monaten vorlagen und in welcher Höhe Lohnsteuer einbehalten wurde, ist es auch möglich, dass die Veranlagung zur ESt zu einer Steuererstattung führt. In diesem Fall wäre das Thema Steuerhinterziehung oder Steuerverkürzung von vornherein vom Tisch.